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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Beschluß.
Deffentlicher Anzeiger
Mit Rücksicht auf die Jagdpflege wird gemäß 8 40 der
Jagdordnung vom 13. Juli 1907 (G-S. S. 207) für den
lümfang des Regierungsbezirks Trier die Schonzeit für Reh—
tälber auf das ganze Jahr 1909 ausgedehnt.
Trier, den 30. September 1909.
Der Bezirks-Ausschuß
Engelhardt.
Bekanntmachung.
Die Firma Dudweiler Eisenbauanstalt G. umn. b. H. zu
Dudweiler, beabsichtigt ihre in Flur 13 Parzelle Nr. 918/27 usw
der Gemarkung Dudweiler gelegene Fabrikanlage zu erweitern und einen
Lufitfederhammer
aufzustellen.
Diese Unternehmen werden hiermit gemäß 8 17 der Reichsgewerbe—
ordnung veröffentlicht mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen
hinnen 14 Tagen bei der unterzeichneten Behörde schriftlich in zwe
Eremplaren oder zu Protokoll anzubringen. Die Einspruchsfrist nimm
ihren Anfang an dem Tage, an dem die diese Bekanntmachung ent—
haltende Nummer des Kreisblattes erscheint. Nach Ablauf dieser Friß
können Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.
Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne liegen während der
oben angegebenen Frist zur Einsicht aus.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen
beraume ich Termin an auf
Freitag, den 22. Oktober d. Is. vormittags 11 Uhr.
in der Amtsstube des Unterzeichneten.
Im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Einspruch
erheber wird gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vor—
gegangen werden.
Dudweiler, den 2. Oktober 1909.
Der Bürgermeister
Jost.
Poliz eiverordnung.
Auf Grund der z 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei—
Berwaltung vom 11. März 1850 und nach Beratung mit
der Bürgermeisterei-Versammlung der Bürgermeisterei Dud—
weiler wird für den Umfang der Bürgermeisterei Dudweiler
nachstehende Volizeiverordnung erlassen:
81.
Auf allen Wegen und Straßen, welche ein öffentlicher
Anschlag oder Warnungstafel der Polizeiverwaltung als ge—
perrt bezeichnet, ist der Verkehr mit Fuhrwerk, Automobilen
ind Fahrrädern sowie der Reitverkehr verboten.
82.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden
nit Geldstrafe bis zu 9 Mark und im Unvermögensfalle
nit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
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Vorstehende Polizeiverordnung tritt am dritten Tage nach
Ablauf desjenigen Tages in Kraft, an welchem das die Ver—
»dnung enthaltende Kreisblatt ausgegeben worden ist.
Dudweiler, den 10. August 1909.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Jost.
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Die Lieferung
der Eisenkonstruktion für eine Straßenunterführung mi—
Ueberbau aus Walzträgern mit Betonkappen, zur Erweiterung des
Bahnhofs Bensheim, rd. 127 t, soll vergeben werden. Die Zeichnung
und Bedingungen liegen im Bureau der hiesigen Bauabteilung während
der Geschäftsstunden — 8 bis 12 Uhr vorm. 3 bis 6 Uhr nachm. —
zur Einsicht aus. Abdrücke der Bedingungen können gegen post- und be—
stellgeldfreie Einsendung von 1 Mk. in bar — nicht in Briefmarken
— von hier bezogen werden.
Angebote sind verschlossen, mit der Aufschrift: „B. A. 3.“ bis
zum 23. Oktober 1909, vormittags 10 Uhr — dem Zeitpunkte der
Eröffnung der eingegangenen Gebote — post- und bestellgeldfrei hierher
einzusenden.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Vensheim, den 9. Oktober 1909.
57 Großherzoglich hessische Eisenbahn⸗Bauabteilung.
Unter dem Pferdebestande der Königl. Berginspektion
XI Grube Camphausen ist die Brustseuche ausgebrochen.
Die Gehöftsperre ist verhängt
Dudweiler, den 4. Oktober 1909.
Die Ortspolizeibehörde.
Der Bürgermeister,
Jost.
Inserate
haben in den
mitteilungen
der Handwerkskammer
— zu Saarbrücken —
besten Erfolg.
Bekanntmachung.
Ein dem Ackerer Daniel Fink von hier gehöriges
Schwein ist nach tierärzlicher Feststellung an Schweineseuche
gefallen. Das betr. Gehöft ist daher polizeilich gesperrt,
Kleinblittersdorf, den 2. Oktober 1909.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgemeister,
Weber.
Spottbillig so rasch wie
möglich abzugeben
gehr. Feldbahngleis
nebst einigen Kippwagen,
Weichen und Drehscheiben.
Näh. zu erf. sub. P. St. 4560
an die Exped. d. Bl. 56
2
Drucksachen aller Ari
— liefert die
Gebr. Hofer'sche Buchdruckerei
Saarbrücken, den 11 Oktober 1909.
Der Königliche Landrat, v. Miquel.
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VNedaktinn vefß zicbhteamtlichen Teils, Drack und Nerlas vnan ßebrüd
Horer in Saarbrücken