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Beschluß
über die Einreihung der rheinischen Gemeinden der 4. Servisklasse
in die einzelnen Unterabteilungen dieser Klasse.
AM.
Es werden 2 Unterabteilungen der Servisklasse IV ge—
bildet mit der Bezeichnung IvVa und IVb.
B.
Zur Servisklasse IvVa gehören fämtliche Gemeinden des
Kreises Saarbrücken außer Auersmacher, Hanweiler, Klein—
hlittersdorf und Rilchingen; die letztgenannten Gemeinden ge—
hören zur Servisklasse IVb.
U.
Der Klafse IVb werden ferner sämtliche —D
genannten Gemeinden, Ortschaften oder Teile derselben zu—
geteilt.
Coblenz, den 16. September 1909.
Der Provinzialrat der Rheinprovinz.
Frhr. von Schorlemer.
Bekannmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 29. Juli d. J. dem Kirchenvorstande der katholischen
Pfarrgemeinde Bönninghardt im Kreise Mörs die Erlaubnis
erteilt, zum Besten des Neubaues einer Kirche daselbst im
Jahre 1910 eine einmalige Hauskollekte bei den katholischen
Bewohnern der Rheinprovinz abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung im Regierungsbezirk Trier sind
rolgende Personen beauftragt worden:
1. Heinrich Buchhart in Düsseldorf,
2. Peter Baasen in Dusseldorf,
3. Beorg Brandstetter in Düsseldorf,
Theodor Doink in Düsseldorf,
Ferdinand Peters in Düsseldorf.
Bottfried Iserath in Richrath,
Johann Frings in Beuel,
Joseph Jansen in Lützenkirchen,
Zermann Ueberdick in Schonnebeck,
10. Franz Rosenbaum in Frauenberg,
11. hubert Lüngen in Oberhausen,
12. Arnold Harzheim in Steckenborn,
13. dorenz Peters in Steckenborn,
14. hermann Antwerpen in Steckenborn
15. FJohann Antwerpen in Steckenborn,
16. Ferdinand Jung in Steckenborn,
17. Joseph Jung in Steckenborn,
18. Johann Nellessen in Steckenborn,
19. Hermann Tenten in Crefeld,
20. Peter Bierther in Bödingen,
21. Pfarrer Johann Sanders in Bönninghardt.
Trier, den 22. September 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Auf Grund der 88 6, 11 und 12 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Ges.S. S. 265),
der 88 137, 139 und 140 des Gesetzes über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Ges.S. S. 1983) und
des 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 3. Mai 1897
zur Ausführung des Fischereigesetzes in der Rheinprovinz
(Ges.“S. S. 107) wird mit Zustimmung des Bezirksaus—
schusses für den Umfang des Regierungsbezirks Trier verordnet
S'I.
Die Polizeiverordnung, betreffend das Verbot des
Fangens der sogenannten Makrelen (Nase chondrostoma
nasus), vom 6. Februar 1901 (Amtsbl. S. 62) wird
hiermit aufgehoben. Die Bestimmungen der Polizei—
verordnung vom 27. März 1906 (Amisblatt S. 92)
und vom 31. März 1909 (Amtsblatt S. 125) werden
6. April 1909 (Amtsblatt S. 1382)
hierdurch nicht berührt.
82.
Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung
in Kraft.
Trier, den 17. September 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Bekanntmachung der Königlichen Regierung.
In den ersten Tagen des Monats Oktober d. Is. wird
die Geschäftsstelle der Forstkasse für die Königlichen Ober
förstereien Saarbrücken, Fischbach und Carlsbrunn zu Saar—
brücken 1, Hohenzollernstraße 110, in das an derselben Straßte
gelegene Wohnhaus Nr. 724 verlegt.
Trier, den 23. September 1909.
Bekanutmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Die landwirtschaftliche Winterschule der Landwirt
schaftskammer für die Rheinprovinz in Saarlouis, zu
deren Bezirk auch der Kreis Saarbrücken gehört, beginn
ihren 12. Lehrgang
am 4. November cer., vormittags 10 Uhr
und schließt denselben am 27. März 1910. Das Schulgeld
für den 1. Winter beträgt 30 M. für den 2. Winter 25 M
Es werden behandelt: Grundlehre der Chemie, Allgemeine
und spezielle Tierzucht, Schädliche und nützliche Tiere in der
dandwirtschaft, Molkereiwesen, Physik, Allgemeine Wirtschafts—
lehre (Wechsel-, Bank-, Konto-Korrent-und Schecklehre), Buch
führung, Religion, Zeichnen, Feldmessen, Nivellieren, Land
wirtschaftliches und gewerbliches Rechnen, Raumlehre, Deutsch
Sprache, Korrespondenz des Landwirts.
Junge Leute, welche 2 Winter die Schule besucht haben
erhalten Abgangszeugnisse. Bei Benutzung der Eisenbahn
erhalten Schulbesucher Fahrpreisermäßigung.
In Anerkennung der Notwendigkeit, Nützlichkeit und
Wichtigkeit der Schule für den neuzeitigen landwirtschaftlicher
Betrieb hat der Kreis Saarbrücken Stipendien bewilligt, un
Würdigen und Bedürftigen den Besuch der Anstalt zu er
leichtern bezw. zu ermöglichen.
Anmeldungen sind an den Direktor Herrn Murzel
Saarlouis zu richten.
Saarbrücken, den 21. September 1909.
Der Königliche Landrat
von Miquel