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sich in der Streu und bewegen sich nach Auftreiben träge
und teilnahmslos unter Schwanken des Hinterteils. Akut
erkrankte Tiere können schon nach einigen Tagen zugrunde
zehen, oder sie sterben im Verlauf von ein bis zwei Wochen.
Tiere, die erst nach ein bis zwei Wochen eingehen, magern
stark ab. Bei dor akuten Form der Schweinepest erkranken
aͤltere und jüngere Tiere ohne Unterschied.
Beim schleichenden (chronischen) Verlauf der Schweine—
oest werden vorwiegend die jüngeren Tiere (Ferkel und Läufer)
don der Erkrankung befallen. Die chronisch erkrankten
Schweine können wochen- und monatelang leben und zeigen
im Anfang der Erkrankung außer Durchfall wechselnden
Appetit und Abmagerung. Daneben haben sie häufig ver⸗
klebte Augen und einen mit Schorfbildung verbundenen Haut—⸗
ausschlag. Im weiteren Verlauf der Krankheit kann bei den
mit chronischer Schweinepest behafteten Tieren Durchfall mit
Verstopfung abwechseln.
Merkmale an den toten Tieren.
Bei gestorbenen, getöteten oder geschlach—
teten pestkranken Schweinen findet man die Schleimhaut
des Darmkanals in größerer oder geringerer Ausdehnung
entzündet. Die entzündlichen Veränderungen betreffen haupi—
sächlich die Schleimhaut des Dickdarmes (Blind- und Grimm—
darm), können aber auch im letzten Abschnitt des Dünn—
darmes (Hüftdar m) zugegen sein. Die Schleimhaut der ge—
nannten Darmabschnuͤte weist bei pestkranken Schweinen an
einzelnen Stellen oder in größerer Ausdehnung trübe, gelbe
Beläge oder Schorfe, ferner Geschwüre auf. Die Schorfe in
der Schleimhaut können sich knopfartig von der Umgebung
abheben. Außerdem kann die ganze Darmwand so ve ränder
ein, daß der betreffende Darmabschnitt nach Entleerung des
Inhalts nicht mehr zusammenfälll. Die im Darmgekröse
liegenden Lymphdrüsen (Gekrösdrüsen), die zu den veränderten
Darmabschnitten gehören, sind geschwollen und können trübe,
graugelbe Einlagerungen aufweisen oder im ganzen trübe
und graugelb erscheinen. Verkalkung wird in den veränderten
dymphdrüsen bei Schweinepest — im Gegensatz zur Tuber—
ulose — nicht beobachtet.
Vermischung der Schweinepest mit der
Schweineseuche.
Tiere, die an Schweinepest erkrankt sind, können gleich—
zeitig von Schweineseuche befallen werden und dann außer
den Krankheitsmerkmalen der Schweinepest auch diejenigen
der Schweineseuche zeigen. In solchen Fällen treten zu den
angeführten Symptomen der Schweinepest noch Husten und
Alembeschwerde bei den lebenden Tieren und eine Entzündung
der Lungen bei den gestorbenen, getöteten oder geschlachteten
Tieren hinzu. Die entzündeten Lungen fallen nach der
Herausnahme aus dem Brustkorb nicht oder nicht vollständig
zusammen, haben im Bereiche größerer oder kleinerer Ab
schnitte keine hellrote Farbe, wie die Lungen gesunder Tiere,
sondern eine dunkelrote, graurote oder graue Farbe und
fühlen sich fest an wie die Leber. Außerdem können das Brustfell
und der Herzbeutel mit einem abziehbaren Belage versehen sein
Anzeigepflicht.
Wenn ein Schwein unter den Erscheinungen der Schweine—
pest oder der Schweinepest und Schweineseuche bald nach
dem Ankauf erkrankt oder wenn mehrere Schweine
eines Bestandes die angeführten Krankheitsmerkmale zeigen,
so liegt der Verdacht des Ausbruches der Schweinepest vor
Von dem Schweinepestverdacht ist der Ortspolizeibehörde
Anzeige zu erstatten, worauf durch eine amtstierärztliche Unter
uchung festgestellt wird, ob der Verdacht begründet ist oder nicht
Verhütung der Einschleppung der Schweinepest
in einen Bestand.
Zur Verhütung der Einschleppung der Schweinepest in
einen Bestand ist in erster Linie der Zukauf von Schweinen
mit größter Vorsicht zu bewirken. Neue Schweine, deren
Herkunft nicht nachweislich unverdächtig ist, sind, wenn irgend
möglich, in einen befonderen Stall umter Beobachtung zu
stellen, ehe sie zu dem alten Bestande gebracht werden Es
empfiehlt sich, die neu angekauften Tiere mit einigen Ferkeln
des alten Bestandes entweder unmittelbar oder so in einer
Bucht zusammenzubringen, daß sie nur durch ein Gitter von
ꝛinander getrennt find. Sind die Ferkel nach zehn Tagen
noch gesund und frei von Erscheinungen der Schweinepest, so
üönnen die neu angekauften Tiere unbedenklich zu dem alten
Bestande in den gemeinsamen Schweinestall gebracht werden.
Um auch der Gesahr der Einschleppung der Schweineseuche
zu begegnen, ist die Beobachtung auf die Dauer von vier
Wochen auszudehnen.
Da die Schweinepest auch leicht durch Personenverkehr
und durch leblose Gegenstände (Stallgeräte, Futter- und Streu—
materialien sowie Dünger) verschleppt werden kann, ist die
Berührung mit nicht nachweislich unverdächtigen Schweine⸗
beständen und die Verwendung von Stallgeräten, Futterstoffen.
Streu und Dünger aus solchen zu vermeiden.
Besondere Vorsicht ist bei der Einstellung von Sauen
in die Ställe fremder Eberhalter geboten.
hekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Mietsentichädigaungs-Tarif der Volksschullehrer und ⸗Lehrerinnen.
Jahresbetrag der Mietsentschadigungen
Bezeichnung der Lehrpersonen in den Orten der Servisklasse
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Rheinprovinz
Pensionsfah
Durch⸗
rVh schnittsfatz
l. Leiter von Schulen mit sechs oder mehr auf—
steigenden Klassen. . 900 750 420 670
2. Andere Schulleiter und Lehrer 8006680 550 550 580
3. Lehrerinnen . .. 540 41590 880 346 250 397
Der vorstehende Tarif wird hierdurch gemäß 88 17 und 18 des Volksschullehrerbesoldungsgesetzes vom 26. Mai 1909
(Gesetzsammlung S. 93) und auf Grund der Beschlüsse des Provinzialrats vom 10. Juli und 16. September 190 festgesetzt.
Coblenz, den 16. September 1909. Der Provinzialrat der Rheinprovinz.
Frhr. von Schorlemer