Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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330 a. a. O., in Prozenten der vom Staate veranlagten
Gewerbesteuer.
Steuerbedarf.
811.
Eine Erhöhung des in 838 vorgesehenen Steuersatzes ist
unstatthaft, solange in der Gemeinde weniger als 150 00
Zuschläge zu der Staatseinkommensteuer erhoben werden.
Reicht aber trotz einer solchen Belastung der Staatseinkommen—
steuer das von den Zuschlägen zur Staatseinkommensteuer,
von der besonderen Gewerbesteuer der in Klafsen J und II
besteuerten Gewerbebetriebe und von den Zuschlägen zur
staatlich veranlagten Gewerbesteuer der Klassen III und IV
berechnete Veranlagungssoll nicht aus, um zusammen mit
den übrigen Gemeinde-Einnahmen aus indirekten Steuern,
Gebühren, Beiträgen und Gemeindevermögen die Gemeinde—
bedürfnisse zu deden, so ist der Steuersatz des 8 3 für das
laufende Jahr zu erhöhen. Es muß dann aber auch eine
derhältnismäßige Erhöhung der Zuschläge zu der Staatseinkommensteuer
 und zu der staatlich veranlagten Gewerbe⸗
steuer der Klassen IIIJ und IV eintreten, der finanzielle
Mehrbetrag also aus die Einkommensteuer, auf die besondere
und auf die staatlich veranlagte Gewerbesteuer der Klassen III
und IV verteilt werden. Für diese Verteilung gilt der
Maßstab, daß ein Prozent der Gehälter und Löhne dem Satze
pon 15000 Zuschlag zur Staatseinkommensteuer und 150 00
Zuschläge der Gewerbesteuerklassen IIJ und IV gleichkommt.
Für jedes über 150040 der staatlich veranlagten Gewerbe—
steuer der letztgenannten Gewerbesteuerklassen hinausgehende
Prozent wird Nso do der Gehälter und Löhne gefordert. —
Die Erhöhung der Steuer ist durch den Steuerausschuß zu
bewirken und in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen.
Für jedes unter 15000 Gewerbesteuer der staatlich
veranlagten Klassen III und IV erhobene Prozent tritt eine
Ermäßigung der auf 100 bemessenen besonderen Gewerbe—
steuer um Miso äo ein.
Riegelsberg, den 18. Februar 1909.
Der Bürgermeisterei-Verwalter,
Langer.

Milzbrand gefallen. Das Gehöft ist gesperrt und die vor⸗
geschriebenen Schutzmaßregeln angeordnet.
Kleinblittersdorf, den 10. September 1909
Der Bürgermeister.
J. V.: der Beigeordnete,
Rolshoven.

Bekanntmachung.
Wegen Einbauens einer doppelten Kreuzung seitens der
Straßenbahn-Verwaltung wird die Eisenbahnstraße von der
Butenbergstraße bis zum Thalia-Theater, sowie die Hohen—
zollernstraße von der Neugeländ- bis zur Gerichtsstraße vom
27. d. Mts. ab für die Dauer von 4 Wochen für den
durchgehenden Fuhrwerksverkehr polizeilich gesperrt. Letzterer
ist durch die Gutenberg-⸗, Kronprinzstraße, Am Ludwigsplatz,
Wilhelm-⸗Heinrichstraße, Am Markt, Gerichtsstraße und um⸗—
zekehrt zu führen.
Sperrung ist durch entsprechende Schilder kenntlich
gemacht.
Uebertretungen werden auf Grund der 88 58 und 60
der Straßenpolizei-Verordnung vom 20. September 1902
hestraft.
Saarbrücken, den 24. September 1909.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.: v. Hagen.

Saarbrücken, den 27. September 1909
Der Königliche Landrat, v. Miquel.

Oessentlicher Anzeiger.

MAlil

Paraphiert zum Beschluß des Gemeinderats von Engel—
fangen vom 19. Februar 1909.
Engelfangen, den 19. Februar 1909.
Die del. Mitglieder Der Bürgermeisterei⸗Verwalter
himbert, Langer.
Schikofsky.
Nr. 4430. Genehmigt. Beschluß vom 18. März 1909.
Saarbrücken, den 11. September 1909.
Der Kreis-Ausschuß.
J. V.:
von Hartmann-Krey.

Die Zustimmung zu dieser Steuerordnung ist von dem
Herrn Regierungspräsidenten mit Verfügung vom 7. September
1909 — J. D. 8291 — erfolgt.

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Bekanntmachung.
Eine dem Ackerer Nikolaus Schreiber zu Hanweiler
gehörige Kuh ist nach amästierärztlicher Feststellung an
— Redattion des nicht amtlichen Teils. Drud und Verlag von Gebrüder s fer in Sasrbrucken

Snppen aucen Braten, Gemũse·
—

58
            
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