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Bekanntmachung.
Wegen Neupflasterung der „von der Heydtstraße“ wird
der Straßenteil von der „Hubert-Müllerstraße? bis zum
Schlachthofe von heute ab bis auf weiteres für den Fuhr—⸗
werksverkehr polizeilich gesperrt. Letzterer ist durch die
Wallstraße bis zum Schlachthof zu führen.
Die Sperrung ist durch entsprechende Schilder kenntlich
gemacht.
Uebertretungen werden auf Grund der 88 58 und 60
der Straßenpolizeiverordnung vom 20. September 1902
bestraft.
Saarbrücken, den 14. September 1909.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
o. Hagen, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung,
Im Anschluß an die uünterm 27. v. Mts. bereits an⸗
geordnete Straßensperrung wird wegen Neuausführung der
Ufermauer die ganze Luisenstraße und zwar von der Wilhelm⸗
Heinrich⸗ bis zur Gerichtsstraße vom 20. d. Mts. ab bis
auf weiteres für den durchgehenden Fuhrwerksverkehr polizei—
lich gesperrt. Letzterer ist durch die Luisen-, Gerichts-, Hohen⸗
zollern⸗ Am Markt, Wilhelm-Heinrichsstraße und von der
alten Brücke her umgekehrt zu führen.
Die Sperrung ist durch entsprechende Schilder kennt⸗
lich gemacht.
Uebertretungen werden auf Grund der 8 58 u. 60
der Straßenpolizeiverordnung vom 20. 9. 02. bestraft.
Saarbrücken, den 18. September 1909.
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. V.: v. Hagen.
Bekannmachungen
des Köoͤniglichen Regierungs-Präsidenten.
Der zum italienischen Generalkonsul beförderte bisherige
italienische Konsul Dr. Otto Heye in Düsseldorf ist zufolge
Erlasses des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten
vom 16. d. Mis. e in dieser Amtseigenschaft auer⸗
kannt und zugelassen worden.
Trier, den 30. August 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Der zum Vize⸗ und Deputy⸗Konsul der Vereinigten
Staaten von Amerika in Barmen ernannte amerikanische
Bürger Charles J. Wright ift zufolge Erlasses des Herrn
Ministers der auswätigen Angelegenheiten vom 24. August
d. Is. nes in dieser Amtseigenschaft anerkannt und
zugelassen worden.
Trier, den 3. September 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Nachdem auf meine Bekanntmachung vom 11. Mai d.
J. — J. A. 9029 — (Amisblatt S. 209,10) sich mehr
als zwei Drittel der bei der Abstimmung beteiligt gewesenen
Beschäftsinhaber für die Einführung des Achtuhrladenschlusses
erklärt haben, wird hiermit nach Anhörung der Gemein de—
zehörde Friedrichsthal, Kreis Saarbrücken, in Gemäßheit
des 8 139f Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung angeordnet,
daß alle offenen Verkaufsstellen des Handelsgewerbes, mit
Ausnahme derjenigen der unten bezeichneten Geschäftszweige,
vährend des ganzen Jahres, auch in der Zeit zwischen 8
and 9 Uhr abends geschlossen sein müssen.
Unberührt von diesen Anordnungen bleiben die Zigarren⸗
ind Spezereigeschäfte und die offenen Verkaufsstellen der
Lebensmitiel, insbesondere die Bäckerei-, Kon ditor⸗, und
Metzgerläden und die Kolanialwarenhandlungen.
In zeitlicher Hinsicht bleiden von der Anordnung des
Achtuhrladenschlusses ausgeschlossen die sämtlichen Samstag,e
Brubenzahltage, die Wochentage vor Festtagen, die Tage
bom 10. bis 24. Dezember j. J. einschließlich und diejenigen
Tage, an denen von der Ortspolizeibehörde auf Grund des
z 18396 Abs. 2 Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung ein ge—
chäftlicher Verkehr bis 10 Uhr abends zugelassen ist.
Die offenen Verkaufsstellen der vorgenannten Geschäfts—
weige, auf die der Achtuhrladenschluß keine Anwendung
findet, werden von diesem selbst dann nicht betroffen, wenn
sie nebenbei Artikel derjenigen Geschäftszweige führen, für
die die Anordnung gilt. Der Verkauf letzterer Artikel ist
jedoch auch in solchen Geschäften nach Eintritt der durch
diese Anordnung bestimmten Ladenschlußzeit untersagt.
Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1909 in Kraft.
Trier, den 1. September 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Trier für die Vergütung
berabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tages—
dreise einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert
für den Monat Auqgust 1909:
Namen
* der Marktorte
J bezw.
* Vieferungs⸗
verbände.
Es sind zu zahlen
täe loaramm
Zugehörige
Lieferungs⸗
verbände
St. Johann⸗- 27 Saarbrücken
Saarbrücken
Saarlouis 21166 10 371 0 78) Saarlouis
—U
Trier, den 3. September 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
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Der zum österreichisch ungarischen Generalkonsul in
Töln ernannte Herr Alfons Felner von der Arl ist zu—
folge Erlasses des Herrn Ministers der auswärtigen An⸗
gelegenheiten vom 13. August 1909 ee in dieser
Amtseigenschaft anerkannt und zugelassen worden.
Trier, den 8. September 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.