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Nachweisung der im Jahre 1908 /09 an den Gemeindewegen im Kreise Saarbrütken gepflanzten Bäume.
Es wurden im Jahre 190800
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Bliesransbacherstraße22
Almetsweg —
In Gemeinde 22⸗
(Almetsland)
Bei den Schulhäusern
Außerhalb des Ortes
Friedhof
Im Humus
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Püttlingen
Quierschied
Völklingen
Püttlingen
Quierschied
Völklingen —
Fürstenhausen
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Der Königliche Landrat.
J. V.: von Hartmann⸗Krey.
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Saarbrücken, den 26. August 1909.
Bekanntmachung.
Auf Grund meiner Bekanntmachung vom 14. August
d. Is. (Dudweiler Zeitung vom 16. August d. Is. — Nr.
189 Jahrgang 1909 — und Saarpost vom 17. August d.
Is. — Nr. 186 Jahrgang 1909 —) hat eine Anzahl von
Geschäftsleuten aus Dudweiler eine Aeußerung bei mir ab—
gegeben. Diese Aeußerungen habe ich in die Liste der bei
der Einführung des Achtuhrladenschlusses beteiligten Geschäfts—
leute eingetragen und wird diese Liste in Gemäßheit des 8
5 Absatz 4 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers
vom 25. Januar 1902 (Reichsgesetzblatt S. 38) für die
Dauer von 2 Wochen vom 8. d. Mts. ab auf dem Königlichen
Landratsamte, Schloßplatz 16 hier, zur öffentlichen Einsicht
offengelegt. Eipnsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständig⸗
keit der Liste — jedoch nur in Bezug auf die Eintragung
der abgegebenen Aeußerungen — können von den beteiligten
Geschäftsinhabern bis zum Ablauf der Dffenlegungsfrist
schriftlich oder zu Protokoll auf dem Büro des Landrats⸗
autes, Werktags in der Zeit von 9212 Uhr vormittags
und von 3—–5 Uhr nachmittags, erhoben werden.
Nach Ablauf der Frist angebrachte Einsprüche müssen
anberücksichtigt bleiben.
Saarbrücken, den 4. September 1909.
Der Kommissar
zur Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses,
von Hartmann⸗Krey, Regierungs-⸗Assessor.
Maße, Gewichte oder Wagen vorgefunden werden, oder
welche sich einer anderen Verletzung der Vorschriften über
die Maß und Gewichtspolizei schuldig machen, gemäß
z 369 Ziffer 2 des Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu
100 Mk. oder mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft werden.
Es liegt daher im Interesse der Gewerbetreibenden,
die Maße, Gewichte und Wagen, deren fortdauernde Richtigkeit
zweifelhaft erscheint, zur eichamtlichen Prüfung zu bringen.
Diese Revisionen werden sich auch auf die von den
Landwicten zum Zumessen und Zuwägen im öffentlichen
Verkehr benutzten Maße, Wagen und Gewichte erstrecken,
sofern die Landwirte einen regelmäßigen Verkauf ihrer Er⸗
zeugnisse oder ihres Viehes an jedermann betreiben und so⸗
mit als Gewerbetreibende anzusehen sind.
Im besonderen weise ich darauf hin, daß die Revisionen
sich auch auf diejenigen Lagerräume der Großhandlungen und
Fabrikbetriebe erstreckeu, in denen ein öffentlicher
Verkehr stattfindet.
Saarbrücken, den 27. August 1909.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.: v. Hagen.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Bäckermeisters Peten
Ebert, St. Johannerstraße 48 hierselbst, ist nach amtstier—
irztlicher Feststellung „Rotlauf“ ausgebrochen.
Die notwendigen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Saarbrücken, den 28. August 1909.
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. V.: v. Hagen.
Bekanntmachung.
Am 4. Oktober d. Is. und den folgenden Tagen findet
in Saarbrücken (Stadtteil St. Johann) die periodisch wieder⸗
kehrende technische Revision der Maße und Gewichte statt.
Die Gewerbetreibenden werden hiervon mit dem Bemerken
in Kenntnis gesetzt, daß diejenigen, bei denen mit dem
gesetzlichen Eichungsstempel nicht versehene, oder unrichtige