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Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß
vom 1. Juni d. Is. infolge der von der Stadtverordneten⸗
versammlung zu Saarbrücken getroffenen Wahl den bisherigen
besoldeten Beigeordneten der Stadt Düsseldorf, Emil
Mangold, als Bürgermeister der Stadt Saarbrücken für
die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen
geruht.
Trier, den 10. Juni 1909.
Der Regierungs⸗Präsident.
Dr. Baltz.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Trier für die Vergütung
verabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tages—
preise einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert,
für den Monat Mai 1909.
8 Namen
Sder Marktorte
bezw.
IVieferungsverbände.
Es send ꝛu zahlen
föree daramm
Zugehörige
Lieferungs⸗
verbände
——
1
St. Johann⸗ 20 70
Saarbrücken
Saarlouis 20 — 63 — 61962
J6
Trier, den 11. Juni 1909.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Scheuner.
Saarbrücken
83 Saarlouis
2
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Deffentliche Bekanntmachung.
Das Aushebungsgeschäft für den Stadtbezirk Saar⸗
brücken — Saarbrücken, St. Johann und Malstatt⸗Burbach —,
Bezirk der Ersatzkommission II, wird im laufenden Jahre
nach folgendem Plane an den nachbezeichneten Tagen von
8 Uhr vormittags ab im Saale der Restauration „Tonhalle“,
Wilhelm ⸗Heinrichstraße hierselbst, abgehalten werden.
Freitag, den 2. Juli.
Vorftellung der sämtlichen als dauernd untauglich in
Vorschlag gebrachten, der sämtlichen wegen geringer körper⸗
licher Fehler und zeitiger Untauglichkeit zur Ersatzreserve
in Vorschlag gebrachten, der vorzumerkenden Mannschaften
des Jahrgangs 1887 bis Nr. 551 der alphabetischen Liste
und älterer Jahrgänge, sowie aller im Bezirk der Ersatz⸗
kommission U wohnenden Bergschüler.
Samstag, den 3. Juli.
Vorstellung der wegen bedingter Tauglichkeit, bezw.
wegen Mindermaß zum Landsturm vorgemusterten Mann⸗
schaften des Jahrgangs 1887 bis Nr. 716 der alphabetischen
diste und älterer Jahrgänge und des Restes vom Jahrgang
1887 der vorzumerkenden Mannschaften.
Montag, den 5. Juli.
Vorstellung der wegen bedingter Tauglichkeit, bezw.
wegen Mindermaß zum Landsturm vorgemusterten Mann⸗
schaften des Jahrgangs 1887 von Nr. 717 bis 1057 der
alphabetischen Liste und der vorzumerkenden Mannschaften
des Jahrgangs 1888.
Dienstag, den 6. Juli.
Vorstellung der wegen bedingter Tauglichkeit, bezw.
wegen Mindermaß zum Landsturm vorgemusterten Mann⸗
schaften des Jahrgangs 1887 von Nr. 1058 bis Ende der
alphabetischen Liste und der Vorzumerkenden des Jahrgangs
1889 von Losnummer 1J bis 388.
Mittwoch, den 7. Juli.
Vorstellung des Restes aller wegen bedingter Taug⸗
ichkeit bezw. wegen Mindermaß und der wegen zeitiger
Untauglichkeit zum Landsturm vorgemusterten Mannschaften,
des Restes der Vorzumerkenden des Jahrgangs 1889 und
der Strafgefangenen.
Donnerstag, den 8. Juli.
Reklamationstermin.
Vorstellung der Mannschaften der halbseemännischen
Bevölkerung, der Mannschaften der Beilage J (die zur Dis—
position der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften), der—
jenigen der Beilage II (die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts
noch vorläufig beurlaubten Rekruten) und der in Beilage III
aufgeführten zum einjährig-⸗freiwilligen Dienste Berechtigten,
welche vom Truppen- bezw. Marineteil abgewiesen worden
sind. Vorstellung sämtlicher reklamierten Militärpflichtigen.
Sämtliche in den drei Saarstädten sich auf—
haltende, den vorbezeichneten Kategorien angehörende
Militärpflichtige werden hierdurch aufgefordert, bei Ver⸗
neidung der gesetzlichen Strafen, an den bezeichneten
Tagen und dem angegebenen Orte zu dem in den
chnen noch zugehenden Vorladungen angegebenen Zeitpunkt,
742 Uhr morgens, sauber gewaschen und mit reiner
Kleidung versehen zur Aushebung zu erscheinen; die
Losungsscheine und die Vorladungen zum Ober—⸗
ersatzgeschäft sind mit zur Stelle zu bringen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
diesbezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch die
Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurteilung der Reklamationen ist erforderlich,
daß saͤmtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetzlich verpflichteten Familien⸗Mitglieder,
soweit eine Beschränkung ihrer Erwerbs⸗, Arbeils- bezw.
Auffichtsfähigkeit behauptet wird, im Termine zu der naͤm⸗
lichen Stunde wie die Militärpflichtigen persönlich und
pünktlich erscheinen, damit deren Erwerbs⸗, Arbeits⸗ bezw.
Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Erscheinen
gehindert, so ist dies durch Attest eines beamteten Arztes
nachzuweisen, da andernfalls derartige Reklamationen als nicht
zu beurteilen unnachfichtlich zurückgewiesen werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämtliche Militärreklamat ionen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies⸗
jaͤhrigen Musterungsgeschäft auf ein Jahr zurückgestellt
worden sind.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungsgeschäfts wird mit Geldbuße bis zu 15 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft. Das Bürgermeisteramt
volle für mehrmalige ortsübliche Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung und namentlich auch dafür Sorge tragen,
daß niemand für irgend eine Unterlassung im Termine Un⸗
wissenheit vorschützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J.Nr. 1897 Mubezw. vom 24. Januar