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nachzuweifen, da andernfalls derartige Reklamationen als nicht
uu beurteilen unnachsichtlich zurückgewiesen werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämtliche Militärreklamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies⸗
jaͤhrigen Musterungsgeschäft auf ein Jahr zurückgestellt
worden sind.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungsgeschäfts wird mit Geldbuße bis zu 15 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft. Das Bürgermeisteramt
wolle für mehrmalige ortsübliche Veröffentlichung dieser
Bekannimachung und namentlich auch dafür Sorge tragen,
daß niemand fuͤr irgend eine Unterlassung im Termine Un⸗
wissenheit vorschützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J.Nr. 1897 Mbezw. vom 24. Januar
1891 M.J.Nr. 202 ersuche ich das Bürgermeisteramt,
den Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider,
Schuster oder Maschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer
Gestellung zum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse
über ihre Leistungen und ihre Führung vorzulegen.
Endlich wird das Bürgermeisteramt ersucht, umgehend
ein Verzeichnis der bei der Aushebung konkurrierenden
Brüder;
eine Nachweisung derjenigen Gestellungspflichtigen,
welche entweder in Untersuchung befindlich sind, oder
die uͤber sie verhängte Strafe noch nicht verbüßt haben,
mit Angabe der betreffenden Urteile und der Dauer
der erkannten Strafen
einzureichen.
Wegen Teilnahme des Herrn Bürgermeisters am dies⸗
jährigen Aushebungsgeschäfte wird noch besondere Mitteilung
ergehen.
Saarbrücken, den 6. Juni 1909.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission II.
J. V.: von Hagen, Regierungs⸗Assessor.
Das Honorar beträgt 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mk.
Anmeldungen sind an die Direktion zu richten.
Geisenheim, den 21. Mai 1909.
Die Direktion.
Saarbrücken, den 14. Juni 1909.
Der Königliche Laudrat, v. Miquel.
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zönigliche Lehranstalt für Wein⸗, Obste und Gartenbau.
Wir bringen hiermit zue Kenntnis, daß an der hiesigen
Lehranstalt
1. ein Obstverwertungskursus für Frauen in
der Zeit vom 2. bis 7. August,
2. ein Obstverwertungskürsus für Männer in
der Zeit vom 9. bis 19. Angust
abgehalten werden. Die Kurse beginnen an den zuerst
genannten Tagen vorm. 9 Uhr. Der Unterricht wird theo—
retisch und praktisch erteilt, so daß die Teilnehmer Gelegen⸗
heit haben, die verschiedenen Verwertungsmethoden einzuüben.
Der Unterricht umfaßt: Obstweinbereitung und Behandlung
desselben im Keller, sowie Behandlung kranker Weine;
Bereitung von Essig, Branntwein, Beerenwein, Schaumwein
und alkoholfreier Getränke; Untersuchung von Reinhefen,
Kahmhefen, Schimmelpilzen, ferner des Mostes auf Zucker
und Säure. Bereitung von Mus, Gelee, Marmelade und
Pasten. Herstellung und Aufbewahrung von Konserven und
Obstsäften, Dörren des Kern- und Steinobstes und des Gemüses.
Obsternte, Sortierung, Aufbewahrung und Verpackung des
frischen Obstes. Gurken⸗, Kraut⸗ und Bohnensäuerung usw.
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vird durch Uebexnahme des Allein—
ertriebes einer epochemachenden
NReuheit geboten. Der Artikel findet
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Redattion des nicht⸗amtlichen Teils. Druck und Verlag von ß
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