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Nr.
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Name
Stand
Zag/ Mt.
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29.
—*
29.,
Hesse
von Gustedt
Schleiden
König Karl
Erlenwein
Heckel Ernst
Stephani Alfred
Woll Wilhelm
Pastor Konrad
Diener Philipp
Groß Bernhard
Jacobi Hermann
Werner Bernhard
Ldingenbrink Julius
Saarbrücken, den 2. Juni 1909.
Oberlt. 70. Inf.⸗Regt.
Fahnenjunker
Kgl. Steiger
Fabrikant
Leutnant 7. Ul.Regt.
Fabrikbesitzer
vofopernsänger
Bäckermeister
Primaner
Installateur
Kaufmann
Oberjäg. 3. K. 8. Jäg.B
dto.
Kaufmann
Deffentliche Bekanntmachung.
Das Aushebungsgeschäft für den Stadtbezirk Saar⸗
brücken — Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-⸗Burbach —,
Bezirk der Ersatzkommission II, wird im laufenden Jahre
nach folgendem Plane an den nachhbezeichneten Tagen von
8 Uhr vormittags ab im Saale der Restauration „Tonhalle“,
Wilhelm-Heinrichstraße hierselbst, abgehalten werden.
Freitag, den 2. Juli.
Vorftellung der sämtlichen als dauernd untauglich in
Vorschlag gebrachten, der sämtlichen wegen geringer körper⸗
licher Fehler und zeitiger Untauglichkeit zur Ersatzreserve
in Vorschlag gebrachten, der vorzumerkenden Mannschaften
des Jahrgangs 1887 bis Nr. 551 der alphabetischen Liste
und älterer Jahrgänge, sowie aller im Bezirk der Ersatz⸗
—X—
Samstag, den 3. Juli.
Vorstellung der wegen bedingter Tauglichkeit, bezw.
wegen Mindermaß zum Landsturm vorgemusterten Mann⸗
schaften des Jahrgangs 1887 bis Nr. 716 der alphabetischen
Liste und älterer Jahrgänge und des Restes vom Jahrgang
1887 der vorzumerkenden Mannschaften.
Montag, den 5. Juli.
Vorstellung der wegen bedingter Tauglichkeit, bezw.
wegen Mindermaß zum Landsturm vorgemusterten Mann⸗
schaften des Jahrgangs 1887 von Nr. 717 bis 1057 der
alphabetischen Liste und der vorzumerkenden Mannschaften
des Jahrgangs 1888.
Dienstag, den 6. Juli.
Vorstellung der wegen bedingter Tauglichkeit, bezw.
wegen Mindermaß zum Landsturm vorgemusterten Mann⸗
schaften des Jahrgangs 1887 von Nr. 1058 bis Ende der
alphabetischen Liste und der Vorzumerkenden des Jahrgangs
1889 von Losnummer l bis 388.
Mittwoch, den 7. Juli.
WVorstellung des Restes aller wegen bedingter Taug⸗
lichkeit bezw. wegen Mindermaß und der wegen zeitiger
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Wohnort
Kreis
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Jaadscheine
Jaadscheine
Saarbrücken
Darmstadt
Gersweiler
Saarbrücken
Saarbrücken
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Saarbrücken
Darmstadt
Sulzbach
Mannheim
Saarbrücken
Mainz
Schlettstadt
Saarbrücken 3
Darmstadt
Saarbrücken
i. Baden
Saarbrücken
Mainz
i. Elsaß
5
— —525—2-21-21
1
Der Königl. Landrat,
von Miquel.
Saarbrücken
Untauglichkeit zum Landsturm vorgemusterten Mannschaften,
des Restes der Vorzumerkenden des Jahrgangs 1889 und
der Strafgefangenen.
Donnerstag, den 8. Juli.
Reklamationstermin.
Vorstellung der Mannschaften der halbseemännischen
Bevölkerung, der Mannschaften der Beilage J (die zur Disposition
der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften), der⸗
jenigen der Beilage II (die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts
noch vorläufig beurlaubten Rekruten) und der in Beilage III
nufgeführten zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten,
welche vom Truppen⸗ bezw. Marineteil abgewiesen worden
sfind. Vorstellung sämtlicher reklamierten Militärpflichtigen.
Sämtliche in den drei Saarstädten sich auf—
haltende, den vorbezeichneten Kategorien angehörende
Militärpflichtige werden hierdurch aufgefordert, bei Ver⸗
meidung der hesetzlichen Strafen, an den bezeichneten
Tagen und dem angegebenen Orte zu dem in den
hnen noch zugehenden Vorladungen angegebenen Zeitpunkt,
714 Uhr morgens, sauber gewaschen und mit reiner
Kleidung versehen zur Aushebung zu erscheinen; die
Losungsscheine und die Vorladungen zum Ober—
ersatzgeschäft sind mit zur Stelle, zu bringen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
diesbezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch die
Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurteilung der Reklamationen ist erforderlich,
daß sͤmtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetlich verpflichteten Familien-⸗Mätglieder,
doweit eine Beschräukung ihrer Erwerbs-, Arbeits- bezw.
Aufsichtsfähigkeit behauptet wird, im Termine zu der näm⸗
lichen Stunde wie die Militärpflichtigen persoͤnlich und
punktlich erscheinen, damit deren Erwerbs⸗, Arbeits- bezw.
Aufsichtfähigkeit festgestellt werden kann.
ESind solche Personen etwa durch Krankheit am Erscheinen
gehindert, jo ist dies durch Attest eines beamteten Arztes