Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erschernt
seben Montag.
Abonnements⸗

Saarbrücker

Insertisns
zebühren:

die 4gespalten
Petitzeile
oder
deren Raum
* 10 Pfennig.
den Kreis Saarbrücken. —

aͤhrlich 2 Mark,
zuswärts bei den
Poftanstalten
2,50 Mark.
Amtliches Anzeigeblatt für

preis:

Kreis⸗

v r. 23.

Dienstag, den 8. Juni

1909.

Bekanntmachungen der Zentralbehörden.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuld⸗
verschreibungen der preußischen konsolidierten 390igen Staats⸗
anleihe von 18899 und Reihe III Nr. l bis 20 zu den
Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten 3 0/0
igen Staatsanleihe von 1889 über die Zinsen für die zehn
Jahre vom 1. April 1909 bis 31. Maͤrz 1919 nebst den
Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden
vom 1. März d. Is. ab
ausgereicht, und zwar:
durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin 8W.
68, Oranienstr. 92/94.
durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staats⸗
bank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 462,
durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin
O., am Zeughause 2,
durch sämtliche preußische Regierungshauptkassen, Kreis⸗
kassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich ver⸗
walteten Forstkassen,
durch sämtliche Reichsbankhaupt⸗ und Reichsbankstellen
und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbanknebenstellen,
 sowie
durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine
Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur
Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneue—
rungsscheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen
einzuliefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind.
Berlin, den 20. Februar 1909.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Bischoffshausen.

durch alle preußischen Regierungshaupikassen, Kreiskassen,
— 234 Zollkassen und hauptamtlich verwalteten Forst—
assen,
durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine
Reichsbankanstalt befindet, ferner
in Bayern durch die Königliche Hauptbank in Nürnberg
und ihre sämtlichen Filialen,
in Sachsen durch die Königlichen Bezirkssteuer⸗
einnahmen,
in Württemberg durch die Königlichen Kameral⸗
imter,
in Baden durch die Mehrzahl der Großherzog⸗
lichen Finanz⸗- und Hauptsteuerämter,
in Hessen durch die Großherzoglichen Bezirks—
kassen und Steuerämter,
in Sachsen⸗Weimar durch die Großherzoglichen
Rechnungsämter,
in Elsaß-Lothringen durch die Kaiserlichen
Steuerkassen,
in den übrigen Bundesstaaten durch verschiedene von
hnenbekannt gegebene Kassen.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur
Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneue⸗
rungscheine (Anweisungen, Talons) einzuliefern sind, werden
don den vorbezeichneten Ausreichungsstellen unentgeltlich
abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind.
Berlin, den 11. Mai 1909.
Reichsschuldenverwaltung
v. Bischoffshausen.

an
Orten
ohne
Reichs⸗
bank⸗
anstalt

Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den
Schuldverschreibungen der 814 00igen Deutschen Reichsan—
leihe von 1889 über die Zinsen für die zehn Jahre vom
1. Juli 1909 bis 30. Juni 1919 nebst den Erneuerungs—
scheinen für die folgende Reihe werden vom 1. Juni d. Is.
ab ausgereicht und zwar:
durch die Königlich Preußische Kontrolle der Staats⸗
papiere in Berlin 8W. 68, Oranienstraße 9294,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staats⸗
bank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 463,
durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin
O. 2. am Zeughause 2,
durch alle Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und
alle mit Kasseneinrichtungen versehenen Reichsbanknebenstellen,

Bekannmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten.

Dem Architekten Andreas Aigner zu Saarbrücken ist
gestattet worden, seine gemäß Bekanntmachung vom 26. März
d. Is. (Amtsblatt S. 126) widerruflich zugelassene Privat⸗
chule für Bauhandwerker zu Saarbrücken nach dem Hause
hohenzollernstraße Nr. 61zu verlegen.
Trier, den 11. Mai 1909.
Der Regierungs-Präsident,
Baltz.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.