Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Deffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.

Für die gemäß 88 der Anordnungen über die Verfassung und Tätigkeit des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken ausscheidenden und
die aus anderen Grunden bereits ausgeschiedenen Beisitzer aus den Arbeitern ist Neuwahl bezw. Eisatzwahl vorzunehmen. Ferner ist für den
neu gebildeten Bezirk Fürstenhausen 1 Beisitzer neu zu wählen. Zu diesen Wahlen wird Termin auf
Mittwoch, den 20. Januar 1909
(qür Von der Heydt auf Dienstag, den 19. Januar 1909)
anberaumt. Die einzelnen Steiger(Betriebs abteilungen wählen an den hierunter bezeichneten Wahlorten, woselbst die Wählerlisten vom 8. bid
10. Jannar offen liegen. Einspruche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit sind bis 12. Januar bei dem Obersteiger GBetriebsführer) unter
Vorlegung des Knappschaftsbuches anzumelden.

J. Rammer (Saarbruũcken).
Als Beisitzer scheiden aus (sind ausgeschieden):
1. Hauer Jakob Schikowsky aus Kölln (Wahlbezirk Von der Heydt),
2. Hauer deinrich Klein 6. aus Ueberhofen (Wahlbezirk Von der Heydt)
3. Hauer Karl Koster aus Dudweiler (Wahlbezirk Dudweiler),
4. Hauer Wilhelm Klicker aus Dudweiler (Wahlbezirk Fischbach)
5. Hauer Heinrich Aatz aus Herrensohr (Wahlbezirk Fischbach).

Wahlbezirk

1. Berginspektion III
Von der Heydt
es ist Neuwahl vorzunehmen
für 2 Beisitzer

2. Berginspektion IV
Dudweiler
es ist Neuwahl vorzunehmen
für 1 Beisitzer

3. Berginspektion XI
Camphausen
z ist Neuwahi vorzunehmen
für 1 Beisitzer, ferner
Ersatzwahl für 1 Beisißzer

Wahlort

Wahlberechtigte Steiger⸗ oder
Betriebsabteilungen

Hauptgrube
Verleseraum)
Lampennest
Verleseraum)
Kirschheck
Verleseraum)
Amelung
Verleseraum)
Ueber Tage Materialienverwaltung,
(Tagesteigerbureau Oekonomieverwaltung
Material ienverwaltung) M. J und II, Werkstatt und Halde
Skalleyschächte Steigerabteilungen 1 bis 10
WVerlesehalle, östi. Ecke)
desgl. (westl. Ecke) Steigerabteilungen 11 bis 19
Skalleyschächte Steigerabteilungen 20 bis 27
(Speisesaal)
Jägersfreude Zämtliche Arbeiter über und unter Tag
Werlesesaal)
Camphausen Steigerabteilungen 1 bis 9
WVerlesehalle)
Camphausen Steigerabteilungen 10 bis 10
Maschinensteigerbureau)
Brefeld Steigerabteilungen 1 bis 7
(Zechenhaus)
Brefeld — Steigerabteilungen 8 bis 12
Maschinensteigerbureau)

1 Steigerabteilung und M. I Hg.
6 Steigerabteilungen und M. I L.
5 Steigerabteilungen und M. II K. H
4 Steigerabteilungen und M. IA.

der

Wahlzeit

—A

desgl.

desgl.
desgl.

desgl.

21/2 bis 4 Uhr

desgl.
desgl.
desgl.

12/. bis 8i/0 Uhn

desgl.

desgl.

desgl.

Auszug aus den Anordnungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe über die Verfassung und Tätigkeit
des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken vom 17. Mai 1902.
86. Zum Mitgliede des Berggewerbegerichts soll nur berufen werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl voran⸗
gegangenen Jahre für sich oder seine Familie Armenunterstützung nicht empfangen oder die empfangene Armenunterstützung erstattet hat.
Desgleichen sollen zu Mitgliedern des Berggewerbegerichts nicht berufen werden Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher
Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind.
Hersonen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig sind (Gerichtsverfassungsgesetz 88 31, 32), können nicht berufen werden.
89b. Zur Teilnahme an den Wahlen sind nur berechtigt solche Arbeiter, welche das 26. Lebensjahr vollendet und im Bezirke
des Berggewerbegerichts Wohnung oder Beschäftigung haben.
Die im 8 6 Abs. 3 dieser Anordnungen bezeichneten Personen sind nicht wahlberechtigt.
g183. Die Arbeiter haben ihr Wahirecht in demjenigen Wahlbezirke auszuüben, in welchem sie zurzeit der Vornahme der Wahl in
Arbeit stehen. Die von ihnen zu wählenden Beisitzer müssen der Belegschaft des betreffenden Wahlbezirks angehören.
g17. Personen, welche in die Wahlliste nicht eingetragen sind, sind von der Wahl auszuschließen.
8 18. Das Wahlrecht ist nur in Person und durch Suͤmmzettel auszuüben, welche handichriftlich oder im Wege der Vervielfältigung
herzustellen sind und nicht mehr Namen enthalten sollen, als Beisitzer in der betreffenden Wahlhandlung zu wãhlen sind. 2
Der oberbergamtliche Wahlkommissar:
Hilgenfeldt, Bergrat.
            
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