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bei denen ein höheres Interesse der Kunst
nicht obwaltet (sogenannte Tingel⸗Tangel)
für den Tag...
Für gewerbsmäßige Vorträge auf einem
Klavier oder anderen Musikinstrumenten in
Gastwirtschaften, Schankstuben, öffentlichen
Vergnügungsräumen, Buden oder Zelten
mit Ausnahme der gegen Geldeinwurf spie⸗
lenden Automaten für den Tag....
Für das Halten automatischer Musikwerken
(wie Grammophon, Spieluhr, elektrisches
Klavier, Orchestrion) in Gastwirtschaften,
Schankstuben, öffentlichen Vergnügungs—
räumen:
a) für einen kleineren Automaten (Spieluhr)
pro Jar. 3
b) für einen größeren Automaten (ausschl.
Drchestrion) pro Jahr . . 5.
c) für ein Orchestrion pro Jahr ....
d) für ein Grammophon pro Jahr. ..
Für Vorstellungen von Gymnastikern, Equi⸗
libristen, Ballett· und Seiltänzern, Taschen⸗
spielern, Zauberkünstlern, Bauchrednern und
dergleichen:
a) wenn bei denselben ein Eintrittsgeld von
höchstens 25 Pfennige erhoben wird, oder
aber die Zahlung eines Eintrittsgeldes
in das Belieben der Zuschauer gestellt
bezw. durch Tellersammlung aufgebracht
wird, für den Tg....
wenn bei denselben ein Eintrittsgeld von
mehr als 0,20—0,50 Mt. erhoben wird,
für den Tag..........
o) wenn bei denselben ein Eintrittsgeld von mehr
als O,580 Mk. erhoben wird, fürden Tag 10 Mk.
9. Für das Aufstellen und den Betrieb eines
Karussells:
a) eines nur durch Menschenhand gedrehten,
für den Tag. .10 Mk.
eines durch Pferdekraft betriebenen, für
den Tag.. . 15 Mk.
eines durch maschinelle Kraft in Bewegung
gesetzten, für den Tag... . 5. 30 Mk.
Für den Betrieb einer gewöhnlichen Schiffsschaukel:
a) mit höchstens 6 Schiffen, für den Tag. 10 Mk
b) mit mehr als 6 Schiffen, für den Tag 15 Mk.
o) einer russischen Schaukel, für den Tag 20 Mk.
Für das Halten:
a) einer Würfelbude, für den Tag. .. 10 Mt.
b) einer Spielbude mit Glücksrad oder ähn⸗
lichen Einrichtungen, bei einer Frontlänge
von höchstens 10 m, für den Tag.. 20 Mk.
bei einer Frontlänge von über 10 m,
für den Tag. 30 Mk.
Für das Aufstellen und den Betrieb einer
Schießbude, für den Tag.. ..10 Mk.
Für das Aufstellen und den Betrieb eines
Kraftmessers, für den Tag...... 3Mk.
Für das Aufstellen und den Betrieb eines
Ring⸗ oder Plattenwerfens für den Tag. 3Mk.
Für Musik-, Gesang⸗ und ähnliche Vor—⸗
ührungen im Umherziehen in Wirischaften,
für den Tag.
10 Mk.
8
5 Mk.
3 Mk.
10.
11.
12.
13.
14.
15
Für das Halten eines Kinematograghen, fur
den Taggg.. 5. .. 25 Mk.
Für die Veranstaltung eines Pferdewett⸗
rennen (Hyppodrom), für den Tag. .. 15 Mk.
Für ein Preisschießen mit Büchsen oder
Flinten jeglicher Art, für den Tag... 3Mke.
Außerdem bei Verteilung von Prämien,
Preisen oder Gewinnen im Gesamtwerte von:
a) 10 bis 289 Mk....
b) von über 25 bis 50 Mk......
c) von über 50 bis 75 Mk......
d) von über 75 bis 100 Mk....
o) von über 100 Mk. — 100 des Gesamt—⸗
wertes der Prämien, Preise oder Gewinne,
wobei Teilbeträge nach oben abgerundet
werden.
19. Für Preiskegeln und Preisbillardspielen, für
den Tg.
Außerdem bei Verteilung von Prämien,
Preisen oder Gewinnen im Gesamtwerte von:
a) von 10 bis 25 Mk...
b) von über 25 bis 50 Mk.
c) von über 50 bis 75 Mk.
d) von über 75 bis 100 Mk...
s) von über 100 Mk. — 1000 des Gesamt⸗
wertes der Prämien, Preise oder Gewinne,
auch hierbei werden Teilbeträge nach oben
abgerundet.
Für das Aufftellen einer Photographiebude,
für den Tag. ... . .
Für die Veranstaltung eines Festzuges mit
Ausnahme der religiösen und Jubiläums—
oder ähnlicher Veranstaltungen (s. jedoch
Ziffer 2)...
Für das Halten und den Betrieb von Glücks⸗
piel⸗, Geschicklichkeits- und sonstiger der Er⸗
zötzung und Unterhaltung dienender Auto⸗
naten jeder Art mit Ausnahme der unter
Ziffer 7 bezeichneten Musikwerke und Auto—⸗
maten, für das Jahr.....
Für öffentliche Belustigungen der vorher
nicht gedachten Art, insbesondere für das
Halten eines Marionetten-Theaters, für das
Aufsteigenlassen eines Luftballons, für das
Vorzeigen eines Panoramas, eines Wachs⸗
figurenkabinetts, Museums, einer Menagerie
usw. je nach dem zu erwartenden Gewinn
des Unternehmers, für den Tag 5 Mk. bis
Von allen maskierten Personen über 14
Jahren, welche auf Straßen, öffentlichen
Plätzen und Lokalen erscheinen, für den Tag 0,60 Ml.
Der Tag rechnet von 11 Uhr vormittags bis andern
Morgen 6 Uhr.
82.
Werden von den Lustbarkeiten mehrere zu einem Feste
oereinigt, so ist dennoch von jeder die vorstehend festgesetzte
Abgabe zu entrichten.
In den im 8 1 Ziffer 1 gedachten Fällen schließt die
höhere Steuer die niedere in sich ein.
In den im 8 1 Ziffer 23 gedachten Fällen erfolgt die
Fehsetung der Steuer von Fall zu Fall durch den Bürger⸗
meister.