2
20
— — 28
28
* 238
3 3
8 2
Ae
—1457
23 535
SEV
Beamte,
welche
zu berichten haben.
Die Erledigung
anordnende
Verfügung.
13 10.
Der Herr Bürgermeister
zu Brebach
11. Dezember 1903,
Nr. 12592.
14115.
Polizeidirektion
und sämtliche Herren
Landbürgermeister.
17. Oktober 1908,
Nr. 15917.
15
20.
Die Herren Bürgermeister
zu Heusweiler und
Ludweiler.
Polizeidirektion hier und
sämtliche Herren Land—
bürgermeister.
Süänmtliche Herren
Bürgermeister.
Polizeidirektion hier und
sämtliche Herren
Bürgermeister.
6 April 1894,
J. Nr. 4031.
16
20.
8. September 18883,
Nr. 3320 und
21. März 1885, Nr. 1168
21. Juli 1902,
Nr. 7026.
23. Nov. 1867, Nr. 6845
27. upril 1871, Rir 3231
17. Jan. 1901, Nr. 455,
21. Febr. 1906, Nr. 1624
25. März 1895,
K. A. 976,
25. Mai 1886,
K. A. 2114.
8. Juni 1906,
2297 R. A.
12. Juli 1894, Nr. 8343.
9. März 1908, Nr. 2795.
17120.
18120.
19120.
Standesbeamten
der Landgemeinden.
Polizeidirektion und
sämtliche Herren
Bürgermeister.
211 25. H. Gemeinde⸗Oberförster
zu Saarbrücken.
Polizeidirektion und
die Herren
Landbürgermeister.
Herr Oberwachtmeister
Wehner und die be⸗
rittenen Gendarmen.
20 20.
221025.
27. Juni 1907, Nr. 7161
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Ordnung
betresfend die Erhebung von Lustbarkeitssteuern im Bezirke
der Gemeinde Quierschied.
Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderats von
Quierschied vom 4. Februar 1909 wird hiermit in Gemäßheit
der 88 13, 15, 18, 63 und 82 des Kommunalabgabengesetzes
vom 14. Juli 1893 in Verbindung mit Arlikel 11 der
Ausführungsanweisung vom 10. Mai 1894 an Stelle der
früheren die nachstehende Ordnung betreffend die Erhebung
von Lustbarkeitssteuern erlassen.
8S i.
Für die im Bezirke der Gemeinde Quierschied statt—
findenden öffentlichen Lustbarkeiten sind an die Gemeindekasse
Quierschied nachstehende Steuern zu entrichten und zwar:
1. Für die Veranstaltung einer Tanzlustbarkeit
a) wenn dieselbe bis 12 Uhr nachts dauert 6 Mk.
b) wenn dieselbe über 12 Uhr nachts hinaus
dauert 12 Mk.
Gegenstand.—
Bericht über die Höhe des hinsichtlich des Gemeindewaldes
zu Bübingen für das verflossene Rechnungsjahr zu
zahlenden Pachtzinses, sowie über die erfolgte An—
legung der Hälfte desselben.
Aenderungen in dem Bestande von Vereinen und Genossen⸗
schaften, denen nach den Zusatzvestimmungen des
deutschen Eisenbahn Personen⸗ und Gepäcktarifs zu Nr.
11 der Eisenbahnverkehrsordnung Fahrpreiserm ißigung
gewährt wird. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Einreichung der Kostenrechnungen über die vierteljährlichen
Lieferungen von Hafer, Heu und Stroh für Gendarmerie—
Dienstpferde.
Bedarf an Druckformularen zu den auf Grund des Gesetzes
vom 283. April 1883 wegen Uebertretungen zu er—⸗
lassenden polizeilichen Strafverfügungen.
Maßnahmen, Bestimmungen oder Einrichtungen gegen den
Alkoholmißbrauch. (Fehlanzeige nicht erforderlich)
Zeitungsbericht.
Einreichung beglaubigier Abschriften der Heiratsurkunden
von Angehörigen eines ausländischen Vertragsstaates
für das laufende Halbjahr.
Abschätzung von Wildschäden.
Bericht über den Stand der Felder zwecks Festsetzung dee
Zeitpunktes der Eröffnung der niederen Jagd.
Veränderungen der Feuerwehren und Löschgerätschaften.
Einreichung einer Nachweisung über die verabreichten Fourage
rationen während des verflossenen Viertelahres.
c) wenn dieselbe von Masken besucht wird,
ohne Rücksicht auf die Dauer. ..20 Mk
2. Für das Veranstalten eines Festes unter freiem
Himmel einschließlich Festzug für den Tag. 15 Mk.
Für die Veranstaltung einer Kunstreiter⸗
vorstellung
a) wenn bei demselben ein Eintrittsgeld von
höchstens 50 Pfennige erhoben wird, oder
aber die Zahlung eines Eintrittsgeldes in
das Belieben der Zuschauer gestellt, bezw.
durch Tellersammlung aufgebracht wid 6Mtk.
wenn bei derselben ein Eintrittsgeld von
mehr als O, 530—1 Mk. erhoben wird. 12 Mk.
wenn bei derselben ein Eintrittsgeld von
mehr als 1 Mk. erhoben wird.. .. 30 Mt.
Für die Veranstaltung eines Konzerts oder
einer Theatervorstellung. ..
Für Musik-, deklamatorische und Gesangs⸗
vorträge humoristischer und ähnlicher Art.
5Mk.