Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
27. April d. J. der Landeskulturgesellschaft für den Regierungs—
bezirk Arnsberg zu Dortmund die Erlaubnis erteilt, in
Verbindung mit ihrer in der Zeit vom 9. bis 11. Juli 1909
in Dortmund stattfindenden Jubiläumsausstellung eine
öffentliche Verlosung von Silbergewinnen und anderen
Wertgegenständen zu veranstalten und die Lose — 200000
Stück zum Preise von je 60 Pf. — in der ganzen Monarchie
zu vertreiben.
Es sollen 2466 Gewinne im Gesamtwerte von 32000
Mk. zur Ausspielung gelangen. Die Ziehnng wird vor⸗
aussichtlich im August 1909 in Dortmund statifinden.
Trier, den 4. Mai 1909.
Der RegierungsPräsident.
J. V.: Scheuner.

Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 16. Sep⸗
tember v. Is. — J. A. 16160 — bringe ich zur öffentlichen
Kenntnis, daß die zweite Serie der zum Besten der Wieder⸗
herstellung des Wormser Domes zu veranstaltenden Geld—
lotterie am 3. und 4. Dezember 1909 gezogen und mit dem
Vertriebe der Lose im Monat September begonnen wird.
Trier, den 8. Mai 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scheuner.

Auf Antrag von mehr als zwei Dritteln der beteiligten
Geschäftsinhaber ordne ich hiermit nach Anhörung der Ge—
meindebehörde für den Bezirk der Gemeinde Sulzbach, Kreis
Saarbrücken, gemäß 8 139f Absatz 1 der Reichsgewerbe—
ordnung an, daß alle offenen Verkaufsstellen des Handels—
gewerbes mit Ausnahme
1. der Lebensmittelgeschäfte,
2. der Bäcker-, Konditor- und Metzgergeschäfte,
3. der Drogengeschäfte,
4. der Tabak⸗ und Zigarrengeschäfte,
5. der Friseurgeschäfte,
ß. der gemischten Warengeschäfte, soweit es sich um den
Verkauf von Waren unter 124 genannter Geschäfts⸗
zweige handelt,
während des ganzen Jahres auch in der Zeit zwischen 8
und 9 Uhr abends geschlossen sein müssen. Diese Änordnung
greift jedoch nicht Platz auf diejenigen Tage, an denen von
der Ortspolizeibehörde auf Grund des 8 1896 Absatz 2
Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnug ein geschäftlicher Verkehr
bis 10 Uhr abends zugelassen ist und ferner namentlich nicht
auf die Samstag, an denen die Löhnung der Bergarbeiter
stattfindet und die Wochentage vom 10. bis 24. Bezember
einschließlich.
Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1909 in Kraft.
Trier, den 9. Mai 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scheuner.

Der zum brasilianischen Vizekonsul in Remscheid ernannte
Kaufmann Franz Luckhaus ist zufolge Erlasses des Herrn
Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 2 Mai 1909

— in dieser Amtseigenschaft anerkannt und zugelassen
worden.
Trier, den 12. Mai 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scheuner.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes
Wiederaufnahme des öffentlichen Wetternachrichtendienstes
in Norddeutschland.
Der während der Sommermonate der letzten drei Jahre
zurchgeführte öffentliche Wetterdienst wird im laufenden Jahre
nit dem 1. Mai wieder eingerichtet. Es soll durch Ausgabe
»on Wettervorhersagen und durch rasche Verbreitung von
Wetterkarten in erster Linie den Landwirten Ge—
legenheit gegeben werden, das jeweils bevorstehende Wetter
bei ihren Arbeiten besser berücksichtigen zu können.
Den beteiligten Kreisen rufen wir nachstehend die wich⸗
tigsten Punkte über die Einrichtung des Wetterdienstes und
seiner Aufgaben ins Gedächtnis zurück.
Das Gebiet Norddeutschlands ist in 10 Wetterdienst⸗
bezirke eingeteilt, deren jeder eine Wetterdienststelle besitzt.
Die Dienststellen haben ihren Sitz in Königsberg i. Pr.,
Bromberg, Breslau, Berlin, Hamburg, Magde—
burg, Ilmenau, Weilburg, Frankfurt a. M. und
Aachen. Alle diese Dienststellen empfangen an jedem
Beorgen durch Vermittlung der Hamburger Seewarte tele—
zraphisch die Wetterbeobachtungen, die um 8 Uhr morgens
an etwa 70 über ganz Europa verteilten Wetterstationen
angestellt sind. Außerdem erhalten sie telegraphische Morgen⸗
herichte von einer Anzahl wichtiger Orte ihres Bezirks und
Postkarten von einer größeren Zahl über Deutschland ver—
teilter Stationen, die das Wetter des Vortages melden.
Mittels dieser verschiedenen Angaben werden Karten
iber die Witterungsverteilung in Europa hergestelllt. Auf
Brund von Vergleichungen dieser Karten mit denen der
vorangegangenen Tage sowie auf Grund genauer Beobach⸗
ungen der Witterungsvorgänge am Ort der Wetterdienft⸗
telle werden alsdann Wettervorhersagungen für den
aächsten Tag (von Mitternacht bis Mitternacht) aufgestellt.
Diese Vorhersagen, die nach den klimatischen Unterschieden
innerhalb des Bezirks für verschiedene Gebietsteile oft ver⸗
schiedene Fassung erhalten, werden der nächst gelegenen Tele—
graphenanstalt bis 11 Uhr vormittags mitgeteilt, von dieser
telegraphisch an alle Telegraphenanstalten des Bezirks ge—
geben und während der Sommermonate dort vor
12 Uhr mittags öffentlich ausgehängt. Sie sind außerdem
gegen mäßige Abonnementsgebühren durch die Post zu be—
ziehen oder telephonisch von den Telegraphenan—
stalten gegen eine jedesmalige Gebühr von 10
Pfg. zu erfragen. Die Vorhersagen kennzeichnen das Wetter
lurz und sollen außerdem nach Möglichkeit regelmäßig aus⸗
prechen, ob am nächsten Tage Niederschläge zu erwarten sind.
Außer der Vorhersage wird während des ganzen
Jahres eine gedruckte Wetterkarte in den Vormittags—
stunden hergestellt und baldmöglichst durch die Post ver—
hreitet. Die Wetterkarte ist eine Landkarie, die mit ein⸗
fachen und auf jedem Blatt erklärten Zeichen die Verteilung
des Luftdrucks über ganz Europa darstellt und Angaben
über Temperatur, Bewölkung, Niederschlag und Wind an
            
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