In jedem Falle soll dargestellt werden:
a) Die Lage des ganzen Grundstücks und der auf dem—
selben stehenden Gebäude im Maßstab von 1: 500.
Die Grundrisse der Stockwerke, welche mit⸗ der Ent⸗
wässerungsanlage verbunden werden sollen, im Maß—
stabe von 1: 100.
Ein Querschnitt der zu entwässernden Gebäude und
Höfe in Richtung des Hauptentwässerungsrohres im
Maßstabe 1: 100 mit Angabe der Lage des Straßen—
kanals und der auf Gebäude⸗Sockelhöhe bezogenen
Höhenzahlen.
Aus der Zeichnung müssen auch die Einzelheiten der
Entwässerungsanlage ersichtlich sein, insofern dieses zum
Nachweise der zweckmäßigen Einrichtung erforderlich ist.
84.
Die Anschlußleitungen sind in der Regel aus Röhren
von glasiertem Ton, Zement oder Eisen herzustellen, deren
Muffen aufs sorgfältigste mit geeignetem Material zu dichten
sind. Ueber die Wahl anderweiter Materialien hat die
Ortspolizeibehörde zu entscheiden.
Die aus hart gebrannten Backfteinen, Schlackensteinen,
oder sonst geeignetem Material herzustellenden Schlamm—
und Klärgruben, sind in Zement zu mauern und außen
und innen mit Zement zu verputzen. Wird das Mauerwerk
der Grube aus Bruchsteinen hergestellt, so ist im Inneren
jedenfalls eine Schicht hartgebrannter Backsteine in Zement
vorzumauern, nachdem das Bruchsteinmauerwerk im Innern
mit Zement verputzt worden ist. Zulässig sind auch guß—
eiserne Schlammfänger.
Oeffenicher Anzeiger.
Der Plan über die Verlegung von Fernsprech-Erdkabeln
innerhalb der Stadtgrenze von Saarbruͤcken liegt bei dem
Kaiserlichen Postamt in Saarbrücken von jetzt ab vier Wochen
aus.
Trier, den 22. April 1908.
Kaiserlicke Oher-Postclireklion.
J. V.: Sauer.
22
Der Plan über die Auslegung von Telegraphen⸗ und
Fernsprech-Erdkabeln innerhalb der Stadtgrenze von Malstatt—
Burbach liegt bei dem Kaiserlichen Postamt in Malstatt—
Burbach von jetzt ab vier Wochen aus.
Trier, den 22. April 1908.
Kaiserlicke Ober-Postclirektion.
J. V.: 8Sauer.
23
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Tele—
graphenlinie an dem Gemeinde- und forstfiskalischen Weg
vom Ort Fischbach nach dem Forsthaus Fischbach liegt bei
dem Kaiserlichen Postamt 2 in St. Johann von jetzt ab vier
Wochen aus.
Trier, den 27. April 1908.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
J. V.: Sauer.
85.
Jeder Spülstein, jeder Ausguß oder sonstige Ablauf
ist mit einem Siebe und mit einem Geruchverschluß zu
versehen. Letzterer muß in der tiefsten Stelle eine Putz—
schraube besitzen, oder in sonstiger Weise reinigungsfähig sein.
Ist das Gebaͤude an die Wasserleitung angeschlossen, so muß
über jedem Ausguß ein Wasserhahn angebracht werden.
86.
Der Grundstücksbesitzer ist verpflichtet, vor dem Verfüllen
der Gräben, in welche die Leitung gelegt worden ist, der
Polizeiverwaltung behufs Besichtigung der Anlage Anzeige
zu machen. Die Beauftragten der Polizeiverwaltung sind
berechtigt, die sämtlichen Räume, die mit der Entwässerungs—
anlage in Verbindung gesetzt sind, zu betreten, die Leitung
einer Wasserprobe auf Kosten des Besitzers zu unterwerfen
und solche Konstruktionsteile, welche dem beabsichtigten Zwecke
nicht entsprechen, auszuscheiden.
87.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser
Polizeiverordnung werden mit einer Geldstrafe von 3230
Mk. bestraft.
* A für die jeden Nitt il cσ
Inserute3 „Nilteilungen
2 erscheinenden zex Handwerkskammer Saarbrücken
wolle man gefl. bis spätestens Donnerstags nachmittags einsenden
Gebr. hofer. Buchdruckerei. Saarbrüeken.
25
Da envortrag.
Am Freitag, den 8. Mai, nachm. 5 Uhr, spricht im großen
Saale der „Tonhalle“, Saarbrücken, 24
Frau Amalie Garms aus Leipræig uber
Das Lebensglück der Frau.
Die dauptursachen körpersieher dehwäche, hinfälssglelt ung
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Die Umhigheit und dle reehte borbdereifung uün JFufkläruns
zum ufterneruß
Jatürldehe körper- ung dehönhestenflege für Jlfe.
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Redaktion des nicht-aimtlichen Teils. Drusk und erflauroor ßebvrüder Hoöofer in ETTXeũ
8.
Gegenwärtige Polige detcdnung tritt mit dem Tage
ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Quierschied, den 28. Januar 1908.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Dony.
Saarbrücken, den 4. Mai 1908
Der Köniqliche Landrat, Bötticher.