Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nachweisung
der Markt- und Laden⸗-Preise im Regierungsbezirke Trier
iur den Monat März 1908.
Saarbrücken St. Johann
— — — e ji
4
21 35
20 95
20 —
20 65
20 30
20 10
20 —
29 —
18 30
19 58
19 05
18 85
35 25
36 —
70 —
7 40
5 85
5 20
7 48
⸗t

zuter Sorte 100 kg
nittlerer dto.
geringer dto.
juter dto.
mittlerer dto.
geringer dto.
zuter dto.
nittlerer oto.
geringer dto.
zuter dto.
mittlerer dto.
geringe dto.
Erbsen (gelbe) zum Kochen. dto.
Speise⸗Bohnen (weiße). dto.
Linsen..... dto.
Eß⸗Kartoffeln .. dto.
Richt ⸗Stroh. dto.
serumm⸗ F .dto.
heuun...... dJto.
Rindfleisch im Großhandel.... dto.
im Kleinhandel von der Keule 1 Kg 74
vom Bauch. 50
Schweinefleish......5 156
Kalbfleish... . . 5335 w56
hammelfleish.....55 l 56
Speck ger. (hiesiger)......5 l 80
Eß⸗Bultter... 5, 2 45
Fier..... ... 60 Stück M 4 75 .5
Weizenmehl Nr. 1 ...... . 1Ikg — 48 — 42
Roggenmehl, — 3246 — 25
Gerstengraupen. 5353 89 — 52*
Gerstengrütze .. * — 59
Buchweizengrütze 2794
Hafergruͤtze. J 25)
Hirse...... MV — 50
Reis, Java mittlerer .. 5 — 45
Kaffee, Java mittlerer roh .. ..250 2 50
„gelber gebrannter.. 5— 3 —
Speise⸗Salz.. .5367 18 — 18
Schweine⸗Schmalzz...1180 1 80
Trier, den 8. April 1908.
Der Regierungs⸗-Präsident.
J. V.: Scheuner.

Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Trier fur die Vergũtung
verabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tages⸗
preise einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert,
für den Monat März 1908.

M Namen
Seder Marktorte
— bezw.
S VLieferungs⸗
verbände.

Es ß5d ꝛahlen 1
zr —E — —

Zugehörige
Lieferungs⸗
verbände

1

St. Johann⸗ 20 588 8104
Saarbrücken
Saarlouis20 — 69 7148 — 5181 Saarlouis
— il
Trier, den 8. April 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scheuner.

151Saarbrücken

2

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
In diesem Jahre finden topographische Erkundungen der
Landesaufnahme auch im hiesigen Kreise statt. Es werden
die seit der im Jahre 1906 stattgehabten Neuaufnahme ein—
getretenen Veränderungen in die Generalstabskarten (Meß—
tischblätter 1: 25 000 und Karten des Deutschen Reiches
1:100 000) nachgetragen. Die mit der Erkundung und Be—
richtigung der Karten betrauten Beamten sind mit „Aus
weisen“ versehen.
Alle Grundeigentümer und Insassen des Kreises, sowie
die Ortsbehörden werden hiermit aufgefordert, zur Ausführ—
ung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unterneh⸗
mens auch ihrerseits mitzuwirken.
Um die Erkundung an Ort und Stelle möglichst nutz—
bringend zu gestalten, werden diejenigen Behörden, Gesell⸗
schaften, Zechenverwaltungen und Privaten, die von Neu—⸗
anlagen Karten und Pläne besitzen, gebeten, diese oder, wo
die Originalpläne nicht zu entbehren sind, Lichtpausen bald⸗
möglichst an die Topographische Abteilung der Landesauf
nahme in Berlin NWV40, Herwarthstraße 2/83, zu senden.
Die Karten erfolgen nach kurzer Zeit zurück.
Im Weiteren wird um Bereitwilligkeit ersucht, die
Beamiten in Ausführung ihrer Erkundung Gehöfte, Fabrik
anlagen usw. betreten zu lassen, sowie ihnen nötigenfalls
Einsicht in vorhandene Karten und Pläne zu gewähren.
Saarbrücken, den 10. April 1908.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
von Hartmann-Krey, Regierungsassessor

Die von Seiner Majestät dem Kaiser und König be—
fohlene, unter Leitung des Chefs der Trigonometrischen und
Topographischen Abteilung der Landesaufnahme stattfindenden
VBermessungsarbeiten finden in diesem Jahre auch in dem
Regierungsbezirke Trier statt. Zur Ausführung dieses ge—
meinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens ist die
Mitwirkung der Grundeigentümer und Einsassen, der Geist—
lichen, der Landesverwaltungsbehörden und Beamten, sowie
der Forstbeamten erforderlich. Es werden deshalb diese
Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Er—
der Allerhöchsten Absicht auch ihrerseits kräftig mit—
zuwirken.
Die den Herren Abteilungschefs sowie den ihnen unter—
stellten Offizieren und Beamten zu gewährenden Hilfs
leistungen bestehen vorzüglich in folgendem:
1. Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen
ortskundige, verständige Fuüͤhrer gegen ortsübliche Lohn—
zahlung zu stellen, ebenso Arbeiter für anderweitig
notwendige Arbeiten oder Botengänge.
Die zur Besteigung von Türmen und zur Herstellung
von Beobachtungseinrichtungen auf diesen etwa er
forderlichen Anstalten sind zu gestatten.
Das zur Errichtung der Signale erforderliche Holz ist
von den Forstbeamten aus den Königlichen Forften,
möglichst nahe der Signalstelle, jedenfalls aus dem
nächstgelegenen Schutzbezirk — wenn dort vorhanden
und ohne Nachteil abgebbar — gegen Bezahlung nach
der Forsttaxe zu verabfolgen, die Nebenkosten (GHauer—
und etwaige Rückerlöhne bis zum Abfuhrwege) werden
der Forstkasse ebenfalls erstattet. Die Königlichen
Forstbeamten werden angewiesen, bei den zur Ge—
winnung von Durchsichten unumgänglich notwendigen
Durchhauen Unterstützung zu leisten.
Wo Holzbeschaffung aus Königlichen Forsten des Zeit—
verlustes oder der unverhältnismäßig großen Anfuhr⸗
kosten wegen nicht möglich ist, werden die Grundbesitzer
aufgefordert, die erforderliche Menge aus ihrem Ge—
hölze gegen den üblichen Preis abzuͤgeben.
            
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