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10. Der Kreistag erklärte sich einstimmig damit ein—
verstanden, daß die Gemeinden Gübingen und Güdingen,
sowie Kleinblittersdorf und Rilchingen-Hanweiler
fortan je einen besonderen Schiedsmannsbezirk
hjede Gemeinde für sich) bilden (Schiedsmannsordnung vom
29. Maͤrz 1879 G.S. S. 821).
Es wurden durch Akklamation einstimmig gewählt:
11. als Vertrauensmänner für die Ausschüsse
bei den Amtsgerichten zur Auswahl der Schöffen und
Geschworenen für 1908 (88 40, 87 des Gesetzes vom 27.
Januar 1877 ReG.-Bl. S. 41)
a) für den Amtsgerichtsbezirk Saarbrücken:
Röchling Paul, General⸗Konsul, hier,
Rexroth Friedrich, Ingenieur, St. Johann,
Köhl Heinrich, Hüttendirektor, Malstatt⸗Burbach,
Dill Fritz, Rentner, hier,
Hanßen Peter, Kaufmann, Guichenbach,
Schröder Karl, Schreinermeister, Brebach,
Herrmann Heinrich, Oekonom, Gersweiler.
b)für den Amtsgerichtsbezirk Sulzbach:
Vopelius L., Kommerzienrat, Sulzbach,
Simon Heinrich, Kaufmann, —
Steuer Fritz, Mechaniker, Friedrichsthal,
Giani Karl, Bergwerksdirektor, Friedrichsthal,
Schmidt Fritz jr, Holz,
Schneider, Beigeordneter, Quierschied,
Bauer Alexander, Hof Großwald.
»für den Amtsgerichtsbezirk Völklingen:
Röchling L., Kommerzienrat, Völklingen,
Röller Jakob, Obervölklingen,
Göbel, Gastwirt, Carlsbrunn,
Sander Johann, Wirt, Püttlingen,
Koch Nikolaus, Ritterstraße,
Schäfer, Ortsvorsteher, Geislautern.
Jakobs August, Kassierer, Fenne.
12. in die Gebäudesteuer-Veranlagungs-Kom—
mission
als Mitglieder:
Rahfeld, Maurermeister, hier,
Keller, Rentner, St Johanu,
Winter Ludwig. Maurermeister, Sulzbach,
Karst, Maurermeister, Friedrichsthal,
als Stellvertreter:
Kaiser, Architekt, hier,
Görgen, Maurermeister, Gersweiler.
13. Auslosung eines Kreistagsasgeordneten
aus dem Wahlverbande der Landbürgermeistereien
infolge des Rhe n die Verteilung der Kreistagsabge⸗
20. Oktober 1902
ordneten vom (88 55, 56 Kr. O.)
Das durch die Hand des Unterzeichneten gezogene Los
traf den für die Bürgermeisterei Püttlingen in 1905 ge—
wählten Kreistagsabgeordneten, Baugewerksmeister von
Mellin zu Rockershausen.
14. Erhöhung des Zinsfußes für Einlagen
bei der, Spar- und Darlehnskasse für den Kreis
Saarbrücken.
Der Vorstand der Kasse hat in seiner Sitzung vom
11. Dezember 1907 beschlossen mit Rücksicht auf die
gegenwärtige Lage des Geldmarktes und auch darauf, daß
die benachbarten Sparkassen höhere Zinsen gewähren, die
Zinssätze für Spareinlagen vom 15 Jannar 1908 ab
festzusetzen
a) für Guthaben bis zu 2000 Mk. — 4060 (bisher bis
zu 500 Mk. 40/0),
»)) für Guthaben von 2001 — 10000 Mk. — 32 00
(bisher 501 -2000 Mk. 39200),
o) für Guthaben über 10000 Mk. — 3060 (bisher über
2000 Mk. 30).
Der Zinssatz für Darlehn gegen hypothekarische Sicher⸗
heit sowie auf Schuldscheine an Zivil- und Kirchengemeinden
—VD——
Juli 1908 ab auf 41300 erhöht worden.
Der Kreisausschuß hat unterm 17. Dezember 1907
beschlossen, dem Kreistage die Genehmigung bezw. Gut—
heißung dieses Beschlusses vorzuschlagen und zwar im
Interesse der Kasse bezüglich der Zinssätze für Einlagen
auch für die rückliegende Zeit bis 1. Januar 1908.
Der Kreistag gab einstimmig seine Genehmigung bezw.
Zustimmung hierzu, erklärte sich auch mit einem inzwischen
von dem Abgeordneten Schmook gestellten Antrage:
„Der Kreistag wolle beschließen, für Darlehn des
Dehe Saarbrücken beträgt der Zinsfuß höchstens
40/0“
einstimmig einverstanden.
15. Zu der Ordnung für die Erhebung einer
Kreissteuer von der Erlangung der Erlaubnis
zum ständigen Betriebe der Gastwirtschaft,
Schankwirtschaft, oder des Kleinhandels mit
Branntwein oder Spiritus im Kreise Saar—
ngen genehmigte der Kreistag einstimmig folgenden
usatz:
„Für Branntweinverkäufe in Konsumgeschäften u
dergl. können die Steuersätze bis zu der sonfl
üblichen ermäßigt werden.“
16. Benutzung eines Streifens des Kreis—
hausgartens hierselbst zur Trockenlegung der Chorwände
der Schloßkirche hier.
Die evangelische Gemeinde Saarbrücken beabsichtigt die
Schloßkirche und zwar auch deren Chor zu bemalen. Die
Pläne für die Ausmalung haben allgemeine Billigung
gefunden und sind namentlich auch von dem Provinzial⸗
Konservator für Denkmalspflege usw. gutgeheißen worden
Doch kann die Bemalung des Kirchenchores nicht erfolgen,
bevor der Chor trocken gelegt ist. Diese Trockenlegung soll
dadurch herbeigeführt werden, daß der früher zu schmal
angelegte Luftgraben um den Chor um soviel verbreitert
wird, daß das Mauerwerk des Chores und der Strebepfeiler
vollständig von dem die Feuchtigkeit darauf übertragenden
Felsen isoliert wird. Hierzu muß ein etwa 2 Meter breiter
Streifen des an den Chor der Kirche angrenzenden, mil
Bebüsch bestandenen Kreishausgartens abgegraben werden.
Nach der Fertigstellung der Arbeiten werden die Gebüsche
wieder neu angepflanzt, sodaß eine Aenderung des Garten?
darnach gar nicht mehr erkennbar sein wird. Die vorhandenen
Wege werden von der Aenderung nicht berührt. Der
Luftgraben soll auf seinem oberen gemauerten Rande mit
mit einem schwiedeeisernen Gitter versehen werden.
Der Kreisausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 11.
November 1907 mit der Inanspruchnahme des Kreishaus⸗
gartens einverstanden erklärt.
Der Kreistag erteilte einstimmig seine Genehmigung
hierzu.
Saarbrücken, den 28. März 1908.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.