Friedrichsthal, im Garten der Wirtschaft Josef Thiel:
Donnerstag, 16. April, vorm. 11 Uhr: Sämtliche Kon⸗
trollpflichtigen der Bürgermeisterei Friedrichsthal.
Dudweiler, auf dem Marktplatz: n
Donnerst. 16. April, nachm. 2 Uhr Jahreskl. 18283-1907
16., 4 „Ers.Res. 1896-19807
Sämtliche Kontrollpflichtige der Bürgermeisterei Dudweiler.
Malstatt⸗Buͤrbach, auf dem Markiplatz Burbach Wilhelmplatz):
Dienstag, 21. April, vorm. 8 Uhr Jahrestl. 1895
21., „lIOuS, 1896
1. „mnachm.2 1897
. 4 1898
Mittwoch, 22. „vorm. 8,„ 899
r 22. — n 10 e J n 1900
Donnerst., 23. April, vorm. 8 Uhr, Jahreskl. 1901
a 238., 10, — 1902
Freiiag, 24. April, vorm. 8 Uhr, Jahreskl. 1908
24., 10 F 1904
24. , machm.2 , 1905 - 1907
24., w Ers.⸗Res. 18985 - 1897
Samstag, 25. April, vorm. — 1898- 1900
25., 1901 - 1902
25. „ nachm. 1903 - 1904
—A 4 1905 - 1907
Brebach, am Bahuhof:
Montag, 27. April, vorm. 9 Uhr, Jahresklasse 18885—1897
27. »11 1898 - 1899
27. , nachm 2, —F 1900 - 1902
Dienstag, 28. April, vorm.d Uhr, 1903 - 1907
28., „10s, Ers.-Res. 1895 - 1907
Ortschaften: Brebach, Bischmisheim, Bliesransbach, Fechin⸗
gen, Rentrisch, Scheidt, Neuscheidt, Goffontaine, Scheidter—
berg, Güdingen, Bübingen.
Hensweiler, auf dem Schulplatz
Mittwoch, 29. April, vorm. 1013 Uhr. Sämtliche Kon⸗
trollpflichtigen. Ortschaften: Heusweiler, Berschweiler,
Bietschied, Kurhof, Dilsburg, Eiweiler, Hellenhausen,
Nieder⸗ und Obersalbach, Hirlel, Holz, Kirschhof, Kutzhof,
dummerschied, Numborn, Wahlsschied, Rittershof.
Riegelsberg, im Volz'schen Saale:
Mittwoch, 29. April, nachin. 1213 Uhr. Sämtliche Kon—
trollpflichtigen. Ortschaften: Riegelsberg, Hixberg, Pflug
scheidt, Buchenschachen, Engelfangen, Etzenhofen, Guichen⸗
hach, Herchenbach, Hilschbach, Koölln, Rittenhofen, Seller⸗
bach, KÜeberhofen, Walpershofen.
Kleinblittersdorf, in der Nähe der Kirche:
Donnerstag, 30. April, vorui. 10 Uhr. Sämtliche Kon⸗
trollpflichtigen der Bürgermeisterei Kleinblittersdorf.
Militärpaß und Führungszeugnis ist mit zur Stelle
bringen.
Das Mitbringen von Stöcken und Schirmen zur Kontroll⸗
versammlung ist verboten.
Kann wegen Kürze der Zeit eine Befreiung vor der
Kontrollversammlung nicht nachgesucht werden, so ist zur
Entschuldigung des Ausbleibens ein die Hinderungsgründe
bescheinigendes Attest der Orts- oder Polizeibehörde nach dem
Kontrollplatz zu schicken.
Den Herren Offizieren steht es frei, sich im Bezirk
nach Belieben an einer Kontrollversammlung zu beteiligen.
St. Johann, den 15. Marz 1908.
Königliches Bezirkskommando
Fischer,
Oberstleutnant z. D. und Kommandeur
des Landwehrbezirks St. Johann.
Im Anschlusse an die vorstehende Bekanntmachung des
Königlichen Bezirkskkommandos werden die Herren Büͤrger⸗
mneister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Herbst⸗
Kontrollversammlungen in den einzelnen Gemeinden in orts—
üblicher Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
Zugleich beauftrage ich hiermit die Gendarmen. sich auf
den Kontrollplätzen ihres Dienstbezirks zur Dienstleistung
bei Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung pünktlich ein,
zufinden. Auf jedem Kontrollplatz müssen mindestens zwei
Gendarmen anwesend sein. Im Falle der Verhinderung des
einen oder anderen Gendarmen ist mir solches rechtzeitig zu
melden, damit ich noch einen Ersatz beordern kann.
Saarbrücken, den 17. März 1908.
Der Köonigliche Landrat.
Bötticher.
Nachweisung
der von den Gemeinden für das Rechnungsjahr 1908
zu entrichtenden Beiträge zur Elementarlehrer⸗Witwen⸗ und
Waißenpensionskasse des Kreises Saarbrücken.
oafd
Nr.
Bürgermeisterei
Borhandene
Lehrerfteller
Jahres⸗
beitrag der
Gemeinde u
Lehrerstellen
à 4Mk.
Bemerkungen
160
172
280
144
156
84
56
80
24
72
136
44
96
39 172
56 224
AVv
Unter Bezugnahme auf die Verfügungen vom 6. November
1889 Nr. 12532 bezw. 31. August 1900 Nr. 6477 werden
die Herren Bürgermeister ersucht, für die baldige Ablieferung
der Jahresbeimräge der Gemeinden an die hiesige Elementar—
lehrer-Witwen- und Waisenpensionskasse (Königliche Kreis—
kasse hierselbst) Sorge zu tragen.
Saarbrücken, den 25. März 1908.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Die durch Ableben des Rentmeisters, Rechnungsrat
Saur erledigie Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse Saar⸗
brücken ist vom 1. April d. Is. ab dem Kreissekretär Braun
aus Coblenz übertragen worden.
Das Kassenlokal verbleibt noch bis einschließlich zum
2. April d. Is. im Hause Kanalstraße Nr. 10. Vom 83.
— ab wird es nach dem Hause Hohenzollernstraße Nr. 62
verlegt.
Vom 1. April d. Is. ab wird die Zahlung der bisher
von der Kreiskasse geleisteten Witwen- und Waisengelder