Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

F. —— Betriebes.
Die Polizeibehörde kann jederzeit auf Kosten des Eigen⸗
tümers eine Untersuchung darüber anstellen, ob ein Kraft—⸗
fahrzeug den nach Maßgabe dieser Verordnung zu stellenden
Anforderungen entspricht.
Kraftfahrzeuge, welche diesen Anforderungen nicht ge—
nügen, können durch die Polizeibehörde vom Befahren der
öffentlichen Wege und 53 mmgeschloffen werden.
7.
Ungeeigneten Personen, insbesondere solchen, welche die
den Führern von Kraftfahrzeugen obliegenden Verpflichtungen
verletzt haben, kann das Führen von Kraftfahrzeugen dauernd
oder für bestimmte Zeit polizeilich untersagt werden. Sie
haben alsdann das ausgestellte Zeugnis (& 14 Abs. 1) der
Polizeibehörde abzuliefern. Handelt es sich um ausländische
Zeugnisse (5 24 Abs. 1 unter (), so ist die Polizeibehörde
befugt, den Anerkennungsvermerk zu löschen.
G. Surdsnedunnugen
28.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen
werden in Gemäßheit des 8 366 Nr. 10 des Reichsstrafgesetz⸗
buchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu
14 Tagen bestraft.
H. Ausnahmen.
820.
Von der Verpflichtung zur Führung des Kennzeichens
sind befreit:
a) Kraftfahrzeuge, die nur in Schleppzügen für den Fracht⸗
verkehr Verwendung finden,
b) Kraftfahrzeuge der Feuerwehr,
ch Kraftwagen, die im öffentlichen Fuhrverkehre Ver—
wendung finden und für die Sondervorschriften hin—
Bezeichnung der Polizeibehörde: — — —
Liste der zugelassenen Kraftfahrzeuge.

sichtlich ihrer Kennzeichen bestehen (Droschken, Omni—
busse usw.)
Auf Antrag können durch die Polizeibehörde von der
Verpflichtung zur Führung des Kennzeichens entbunden werden:
a) leichte, nur für den Stadtverkehr bestimmte Personen—
kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit auf ebener
Bahn von nicht mehr als 15 kmm in der Stunde,
Geschäftswagen, die in deutlich erkennbarer Forin mit
der Firma des Geschäfts versehen sind. Insoweit
mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Geschäftsbetriebe ge—
hören, müssen sie indessen mit besonderer laufender
Erkennungsnummer versehen sein, die den Anfor—
derungen in den 88 7, 10 zu entsprechen hat.
Auf die Kraftfahrzeuge der Militärverwaltung und auf
die Führer dieser Kraftfahrzeuge finden die Vorschriften im
814 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2,'8 18 Abs. 88 28, 26
27 keine Anwendung. Krafträder der Militärverwaltung
sind von der Verpflichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens
(6 10) befreit.
Die Kraftfahrzeuge der Feuerwehren sind von den Be—
stimmungen des 8 3 Abs. 1 Ziffer 4, der 88 17, 18, 28
ausgenommen.
J. Sihlnhe hm ungen.
O.
Diese Verordnung tritt an die Stelle der Polizeiverordnung
vom 1. Juli 1901, sowie der dieselben abändernden Polizeß
verordnungen vom 6. Februar 1902 (nebst Bekanntmachung
vom gleichen Tage), vom 29. September 1902 und vom J
September 1906.
Coblenz, den 8. Februar 1908.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz,
Frhr. von Schorlemer.

Muster 1.

3
*

Tag
der
Prüfung

Name, Stand
und
Wohnort
des
Eigentümers

Firma,
welche das
Fahrzeug
hergestellt —
hat

Bestim⸗ Anzahl
mung Betriebs⸗der
des Pferde⸗
dahr· art — kräfte
zeugs

Eigen⸗
gewicht
des
Fahr⸗
zeugs

Höchstgewicht
der
Ladung
Mur bei
Lastkraftwagen)

Tag
der
Zuteilung
der
Nummer

J
*

Erken⸗
nungs⸗
nummer

Bemer—
kungen

Auf Leinwandpapier.

Vorderseite]

Muster 2

(Rückseite.)

Name, Stand und Wohnort
des Eigentümers

Die Firma, welche das Fahr—
zeug hergestellt hat

Das umseitig beschriebene Kraftfahrzeug ist unter der
Erkennungsnummer

— — — ——

Die Bestimmung des
Fahrzeuas

Die Betriebsart

Die Anzahl der Pferdekräfte

Das Eigengewicht des
Fahrzeugs

Das Söchstgewicht der
Ladung
Mur bei Lastkraftwagen)

für den Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu⸗
gelassen worden, nachdem festgestellt war, daß es den
Anforderungen der 88 der Polizeiverordnung,
betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, entspricht.

———— — den fen490

L. 8

Liste NBr.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.