Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

zu lassen, werden die Namen der mit der Einsammlung
dieser Kollekte betrauten Personen im Amtsblatt Nr. 8
bom 21. dieses Monats zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Trier, den 15. Februar 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
In Gemäßheit der Verfügung Königl. Regierung vom
17. Juli 1906 (II 6509) ordnen wir hiedurch an, daß die
Entlassung der Kinder aus der Schulpflicht am 31 März
d. J. erfolgt.
Die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren usw. wollen
das Weitere veranlassen.
St. Johann-Saarbrücken, 3. März 1908.
Königl. Kreis-Schulinspektion Lu. II und Völklingen.
Mylius, Schulrat. Dr. Cramer, Kreisschulinspeltor.
Schu, Kreisschulinspektor.
Unter Bezugnahme auf die Verfügung Königl. Regierung
vom 10. Dttober 1900 (II 10788) betr. Unterbringung
schulpflichtiger Kinder in ausländischen Unterrichts- und
Erziehungs-Anstalten, ersuchen wir um Bericht bis zum 20.
d. M. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
St. Johann-Saarbrücken, 3. März 1908.
Königl. Kreisschulinspektion J und II und Völklingen.
Mylius, Schulrat. Dr. Cramer, Kreisschulinspektor.
Schu, Kreisschulinspektor.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.

Der Kreistagsabgeordnete Fabrikant Theodor
Sehmer zu St. Johann ist gestorben, das Kreistagsmitglied
Geheimer Bergrat Prietze ist nach Goslar verzogen.
Beide waren im Wahlverbande der größern Grundbesitzer
gewählt, ersterer bis einschließlich 1908, letzterer bis 1911.
Für dieselben ist eine Ersatzwahl erforderlich.
Letztere ist genäß 8 52 Absatz 2 und 4 der Kreisordnung
vom 40. Mai 1887 von demselben Wahlverband für den
Rest der Wahlzeiten vorzunehmen. Zur Vornahme der
Ersatzwahlen habe ich Termin auf Freitag den 27 d. Mts.
vormittags 10 Uhr im Saale des Kreishauses hier anberaumt.
In Gemäßheit des Artikels 2 Absatz 4 der Ministeral ·
Instruktion vom 9. Juni 1887 für das Verfahren bei
der Wahl der Kreistagsabgeordneten in der Rheinprovinz
bringe ich dies unter Bezugnahme auf die im Kreisblatf
Nr. 32/1905 enthaltene Bekanntmachung vom 28. Juli 1905
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß die Liste
der zu genannten Wahlverbande gehörenden
wahlberechtigten Grundbesitzer, Gewerbetreibenden und
Bergwerksbesitzer bis zum Wahltermine bei mir zur Einsicht
ausliegt.
Saarbrücken, den 9. März 1908.
Der Koͤnigliche Landrat,
Bötticher.

Kleieversteigerung.
Am Donnerstag, den 12. März 1908, vormittags 10
Uhr, werden beim unterzeichneten Proviantamt — Hohen⸗
zollernstraße 113 — Roggenkleie, Futtermehl, Haferabfälle,
altes Messing, altes Eisen und Konservenkisten öffentlich
gegen Barzahlung versteigert.
Proviantamt Saarbrücken.

Saarbrücken, den 9. März 1908
Der Königliche Landrat, Bötticher.

Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat durch
Erlaß vom 18. Februar d. Is. — J. 1435 — den Preis
für die den vormals Nassau-Saarbrücken'schen und Leyen'schen
Landgemeinden seitens der staatlichen Steinkohlenbergwerke
des Bergwerksdirektionsbezirkes Saarbrücken jährlich zu ver⸗
abfolgenden Gemeindebedarfskohlen (1 Tonne 550 Kilogramm
für jeden Haushalt und 25 Kilogramm für je volle 25 Ar
kultiviertes Ackerland) für alle Absatzstellen gleichmäßig auf
9,80 Mk. für die Tonne für die Zeit vom 1. April 1908
bis 31. März 1914 festgesetzt.
Die Farben der Ausweisscheine haben wir in folgender
Reihenfolge festgesetzt:
für das Etatsjahr 1708 — grau,
1 3* rot,
weiß,
IA1 — blau,
F 1912 — grün,
W F 1913 — gelb.
Saarbrücken, den 6. März 1908.
Der Königliche Landrat.
J. B.:
v. Hartmann-Krey, Regierungs-⸗Assessor. 11
Nedaktron des nicht⸗amtlichen Teils Druck uno rian , ohrüäder Hefor in Sagarhrirckon

Oefientiicher Anzeiger.

Bekanntkmachung.
Zur Abschätzung der zur Durchführung der Lerchesflur⸗
straße zu Saarbrücken im Wege der Enteignung beanspruchten
Grundfläche der Witwe Fickeisen und deren Kinder, habe ich Ver—
handlung auf
Mittwoch, den 18. März d. J., nachmittags 3 Uhr.
an Ort und Stelle

anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu der Verhandlung
hierdurch unter der Verwarnung geladen, daß beim Ausbleiben der
Geladenen ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen
deren Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden wird. Ent—
schädigung für Wege und Versäumnis kann nach dem Gesetze nicht
gewährt werden. Soweit die Sachverständigen imstande sein werden,
ein Gutachten in der Verhandlung abzugeben, wird dieses den Betei—
ligten sofort in der Verhandlung oder nach Beendigung der Ab—
schätzung mitgeteilt werden, damit sie Gelegenheit finden, sich über das
Gutachten zu äußern.
Trier, den 29. Februar 1908.
Der Enteignungs-Kommissar,
van de Loo,
Reqgierungsrat.
            
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