Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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den Kreis Saarbrüuͤcken. —

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Vr. 10.

Montag, den 9. März

19608.

—

Nachdem mir mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät die Verwaltung des Regierungsbezirks
Trier übertragen worden ist, habe ich die Geschäfte heute übernommen, zu deren Führung ich die Behörden
und Bewohner um ihr Vertrauen bitte.
Trier, den 2. März 1908.

Baltz, Regierungs-Präsident.

Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.
Am 1. April d. J. geht die Verwaltung der 4144 8sigen
Anleihe (Prioritäts-Obligationen J. Emission) der vormaligen
Braunschweigischen Eisenbahn-Gesellschaft vom Jahre 1874
auf uns über. 1
Die Zinsscheine dieser Anleihe werden alsdann
eingelöst:
durch die Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin W. 8,
Taubenstr. 29,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staats⸗
bank) in Berlin W. 8566, Markgrafenstr. 464,
durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Ber⸗
lin C. 2, am Zeughause ss
durch die Reichsbankhauptkasse in Berlin W. 5, Jäger⸗
straße 34, sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen
und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbank⸗
nebenstellen,
durch sämtliche preußische Regierungshauptkassen, Kreis⸗
kassen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen,
durch die Hauptzoll- und Steuerkassen,
durch sämtliche preußische Hauptzoll- und Hauptsteuer⸗
imter,
durch alle den preußischen Hauptzoll- und Hauptsteuer⸗
ämtern untergeordneten Amtsstellen der Verwaltung der in—
direkten Steuern, sofern die vorhandenen Barmittel die Ein⸗
lösung gestatten,
durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine
Reichsbankansialt befindet,
sowie durch die Bankhäuser Lehmann, Oppenheimer &
Sohn in Braunschweig, Mendelssohn & Co. in Berlin und
die Berliner Handelsgesellschaft in Berlin.
Die Zinsscheine können auch statt baren Geldes in
Zahlung gegeben werden bei allen hauptamtlich ver—
walteten staatlichen Kassen, mit Ausnahme der Kassen der
Staatseisenbahnverwaltung, sowie bei Entrichtung der durch
die Gemeinden zur Hebung gelangenden direkten Staats—
steuern. Ermächtigt, aber nicht verpflichtet zur Annahme
an Zahlungsstatt sind die Reichspostanstalten.
Die Zinsscheine sind den Kassen nach Wertabschnitten
geordnet mit einem Verzeichnisse vorzulegen, in welchem

Stückzahl und Betrag für jeden Wertabschnitt, Gesamtsumme
sowie Namen und Wohnung des Einlieferers angegeben sind.
Von der Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen,
wenn es sich um eine geringe Anzahl von Zinsscheinen
handelt, deren Wert leicht zu übersehen und festzustellen ist.
Formulare zu den Verzeichnissen werden bei den beteiligten
Kassen vorrätig gehalten und nach Bedarf unentgeltlich ver—
abfolgt. Weniger geschäftskundigen Personen wird auf Wunsch
von den Kassenbeamten bei Aufstellung der Verzeichnisse
bereitwilligst Hilfe geleistet werden.
Die gekündigten Obligationen werden von dem
genannten Tage ab von der Staatsschulden⸗Tilgungskasse in
Berlin eingelöst. Sie können jedoch mit den unentgeltlich
abzuliefernden Zinsscheinen nebst Anweisungen auch bei einer
der Königlichen Regierungs⸗-Hauptkassen, bei der Königlichen
Kreiskasse in Frankfurt a. M. oder einem der oben genannten
Bankhäuser eingereicht werden; diese Stellen werden die
Effekten der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vor—
legen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung bewirken
Berlin, den 15. Februar 1908.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Bischoffshausen.

Bekanntmachungen des Königlichen
Regierungs-Präsidenten.

Die Herren Minister für Handel und Gewerbe, für
Landwirtschaft, Domänen und Forsten sowie des Innern
haben durch Erlaß vom 6. Februar 1908 genehmigt, daß
sortan Wiid aus Hamburger Kühlhäusern während der
Schonzeit in Preußen zugelassen wird, sofern es nach Maß—
gabe der nachstehenden Bekanntmachung gekennzeichnet isi.
Trier, den 18. Februar 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
            
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