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B. Der praktische Teil der Prüfung
erstreckt sich auf:
das Schmieden der Eisen und die Ausführung des
Beschlages für gesunde und kranke Hufe und zwar:
a) der Hintereisen für linken und rechten Fuß,
b) der Vordereisen (Pantoffeleisen) für linken und
rechten Fuß und
c) der Eisen für die unter A Ziffer 8 bis 15 aufgeführten
Beschlagsformen,
die Abnahmen der alten Eisen,
den Gebrauch des englischen Hufmessers zum Aus⸗
schneiden der Hufe,
4. das Richten, Aufpassen und Aufschlagen der Eisen,
5. die Erlernung des Einziehens der Hufspaltnieten und
5. das Zurichten und Auswirken der Fohlenhufe.
Trier, den 19. Februar 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
2.
3.
Nachweisung
der Markt⸗ und Laden⸗-Preise im Regierungsbezirke Trier
für den Monat Januar 1908.
Saarbrücken St. Johaan
—43
21 60
21 40
21 —
20 60
20 40
19 60
20 20
18 80
19 20
20 10
19 80
8 40
38 —
36 —
70 —
7 30
5 —
s 20
7 95
147 50
1 75
I
guter Sort 100 Kg
mittlerer dto.
geringer dto.
guter dto.
mittlerer dto.
zgeringer dto.
guter dto.
mittlerer dto.
geringer dto.
zuter dto.
mittlerer dto.
geringer dto.
Erbsen (gelbe) zum Kochen. dto.
Speise⸗Bohnen (weiße) . dto.
dinsen... dto.
Eß⸗Kartoffeln.dlo.
Richt⸗Stroh.. dto.
Krummeeddto.
Hen. dto.
Kindfleisch im Großhandel...dto.
im Kleinhandel von der Keule 1 Kg
, n vom Bauch nn
Schweinefleisch..7 4
Kaibfleisch.. 9
Hammelfleisch.. —VD
Speck ger. (hiesiger)... l80
Eß⸗Butter.. ..54 2 50
Eier .. 60 Stück M 9 b 80 M.
Weizenmehl Nr. 1 .... 1Eksg — 42 — 48
Roggenmehl 7— 20 — 36
Gerstengraupen. I — 59
Gerstengrutze. .. J - 59
Buchweizengrütze. 279
Hafergrute . 27
hirse ...... 84 — 50
Reis, Java mittlerer.. 72 646 — 46
Kaffee, Java mittlerer roh.... 2850 2 60
„gelber gebrannter .... 37* 3 —
Speise⸗Salz..... 4 7 18 — 18
Schweine⸗Schmalzz..43 4180 180
Trier, den 5. Februar 1908.
Der Regierungs⸗Prasident.
J. V.: Scheuner.
F
——
Der Herr Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat dem
Kirchenvorstand der katholischen Pfarrgemeinde Ramersbach
im Kreise Ahrweiler die Erlaubnis erteilt, zum Besten des
Neubaues einer katholischen Kirche daselbst im Jahre 1908
eine einmalige Hauskollekte bei den katholischen Bewohnern
des Regierungsbezirks Trier abhalten zu lassen. Die Namen
der mit der Einsammlung der Kollekte beauftragten Personen
werden im Amtsblatt Nr. 8 vom 21. d. Mts. veröffentlicht
Trier, den 14. Februar 1908.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Scheuner.
Bekanntmachung der Königlichen Regierung
Bekanntmachung,
betreffend die Aufräumung der Rückstände vor dem
Kassenabschlusse des Rechnungsjahres.
Vor dem bevorstehenden Kassenabschlusse des Rechnungs⸗
jahres werden sämtliche zu unserem Geschäftsbereiche gehörenden
Kassen, insbesondere die Kreis- und Forstkassen erinnert—
die etwaigen Einnahme-Rückstände aus früheren Jahren
ohne Verzug und die Gefälle des laufenden Rechnungsjahres
zur Verfallzeit einzuziehen und die erhobenen Beträge an
die vorgesetzte Kasse abzuführen, die als uneinziehbar sich
herausstellenden Beträge aber zu den vorgeschriebenen Fristen
zur Niederschlagung anzumelden.
Zugleich erinnern wir diejenigen Personen, welche an
die Königlichen Kassen Zahlungen zu leisten haben, solche
zur Vermeidung von Zwangsmaßregeln rechtzeitig abzuführen
und fordern auch sämtliche Beamten, Ruhegehaltsempfänger
und sonstige Empfangsberechtigte auf, die für das laufende
Rechnungsjahr ihnen zustehenden festen Beträge zur Verfall⸗
zeit bei den betreffenden Königlichen Kassen zu erheben,
sowie alle diejenigen, welche bei den uns untergeordneten
Kassen Gebühren für amtliche Verrichtungen zu beziehen
oder Forderungen für Lieferungen u. dgl. zu machen haben,
veranlaßt werden, deren Auszahlung bis spätestens den 10
April d. Is. in vorschriftsmäßiger Weise in Antrag zu
bringen, widrigenfalls die Anweisung derselben bis nach
Beendigung der Kassenabschlußarbeiten des Rechnungsiahres
(18. Mai) ausgesetzt werden muß.
Trier, den 15. Februar 1908.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Bekanntmachung.
Aus Anlaß der bevorstehenden Karnevalszeit wird
darauf aufmerksam gemacht, daß Personen, welche auf den
Straßen und in Wirtschaften öffentlich in Masken erscheinen.
mit einer Maskenkarte versehen sein müssen.
Dieselben sind auf den Bürgermeister⸗Aemtern der dre
Saarstädte, Saarbrücken, St. Johann und Malstatt⸗Burbach
zum Preise von 50 Pfg. erhältlich.
Uebertretungen werden mit Strafe belegt. Die Schutz
mannschaft ist zur Kontrolle angewiesen.
Saarbrücken, den 24. Februar 1908.
Konigliche Polizei⸗Direktion.
—X
v. Hagen, Regierungs⸗Assessor.