ist das Vorhandensein der Pferdestaupe namentlich dann an⸗
zunehmen, wenn ein Pferd sehr hohes Fieber, starke Be—
nommenheit und Mattigkeit sowie Schwellungen der Haut
und Augenschleimhaut zeigt.
Der Pferdestaupe verdächtig sind alle Pferde, die
auch nur einige der nachstehenden Krankheitserscheinungen
zeigen: sehr hohes Fieber, starke Benommenheit, glafige
Schwellung der Augenschleimhaut, Schwellungen der Haut
an den Beinen, an der Brust oder am Bauche.
Vor dem Ausbruche der Pferdestaupe (Rotlaufseuche)
und dem Verdachte dieser Krankheit ist der zuständigeü
Behörde, sofort Anzeige zu erstatten. Bis zu behördlichem
Einschreiten empfiehlt es sich, die kranken und verdächtigen
Tiere im Stalle zu belassen und alsbald einen Tieratzt zu
Rate zu ziehen.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Auf Grund des Reichsgejetzes, betreffend die Bekämpfung
der Reblaus, vom 6. Juli 1904 (R.G. Bl.“S. 261) wird
zufolge der von dem Herrn Minister für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten erteilten Ermächtigung in Abänderung
und Ergänzung der Verordnung vom 5. November 1908
für den Umfang der Rheinprovinz folgendes verordnet:
1. Der Schlußsatz des zweiten Absatzes in 8 1 der
„— vom 5. November 1905 enthält nachstehende
assung:
„Die Anzeige ist in der vorbezeichneten Weise stets
von neuem zu wiederholen, wenn die angemeldete
Anlage überhaupt nicht oder nicht in vollem Um—
fange in dem betreffenden Rebenpflanzjahre — 1.
November bis 31. Oktober — ausgeführt worden
ift, für welches die Ausführung der Pflanzungs⸗
arbeiten angezeigt war.“
2. Dem 8 6 der Verordnung vom 5. November 1905
wird als Nr. IV folgende Bestimmung hinzugefügt:
„Die Heranzucht von Wurzelreben und neuen
Weinstöcken in bestehenden Weinbergen durch Ab⸗
senken einzelner Reben eines vorhaͤndenen Reb⸗
stocks (sogenannte Ableger) ist verboten.“
Coblenz, den 4. November 1908.
Der Ober⸗-Präsident der Rheinprovinz.
J. V.: von Hagen.
Bekanntmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
Dersbisherige Gemeindeförster auf Probe Weismüller
ist endgültig als Gemeindeförfter des Gemeindeforstschutz
bezirkes Saarbrücken im Kreise Saarbrücken von mir? be⸗
stätigt worden.
Trier, den 8. November 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Die Herren Minister des Innern und der Finanzen
haben dem Verein der preußisch⸗hessischen Staalts⸗ und
Reichseisenbahnlademeister in Halleac 6. auf Grund
Allerhöchster Ermächtigung die Genehmiqung erteilt. in
Jahre 1909 zwei weitere Serien der durch die Allerhöchste
Ordre vom 3. Februar d. Is. für das Jahr 1908 be—
willigten Geldlotterie zu Vereinswohlfahrtszwecken mit einem
Spielkapital von 3000 Mt. bei jeder Serie auszuspielen.
Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, daß die
Lose in Preußen, wie bisher, nur bei den Vereinsmitgliedern
abgesetzt werden dürfen. Die Ziehung der ersten
Serie soll am 18. April 1809 und die der zweiten am
17. Oktober 1909 in Halle a. S. stattfinden.
Trier, den 5. November 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Nachdem der Herr Oberpräsident durch Erlaß vom
44. Mai d. Is. — Nr. 10213 — dem Kirchenvorstande
der katholischen Pfarrgemeinde Clausen im Kreise Wittlich
die Erlaubnis erteilt hat, zum Besten der Wiederherstellung
der Pfarrkirche zu Clausen im Jahre 1909 eine einmalige
Hauskollekte bei den katholichen Einwohnern der Regierungs⸗
bezirke Coblenz, Düsseldorf und Trier abhalten zu lassen,
werden die Namen der Einsammler im Regierungsamtsblati
Nr. 46 vom 13. d. Mts. zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Für die Orte, welche nicht von diesen Kollektanten be—
sucht werden, wird der Kollektant in jedem einzelnen Falle
durch schriftlichen Auftrag, versehen mit Pfarrsiegel, vom
Ortspfarrer bestimmt.
Trier, den 6. November 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Der Bezirksausschuß hat zu meiner auf Seite 323 des
Amtsblatts abgedruckten Polizeiverordnung vom 6. Oktober
1908, betreffend die Meldepflicht aus choleraverseuchten
Begenden Rußlands kommender Personen, nachträglich seine
Zustimmung erteilt.
Trier, den 9. November 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Bekanntmachungen des Kal. Landratsamtes.
Die Herren Bürgermeister mache ich hierdurch auf den
der Nummer 46 des Regierungsamtsblaites als Beilage
heigegebenen Verteilungsplan der Ruhegehaltskasse fur die
Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen des
Regierungsbezirks Trier für das Etatsjahr 1908 mit dem
Ersuchen aufmerksam, die Gemeindekassen anzuweisen, die
auf die einzelnen Schulverbände entfallenden Beträge an
die zuständige Königliche Kreiskasse, nicht un—
mittelbar an die Regierungshaupttasse, abzuͤführen.
Die bereits fälligen Teilbeträge sind möglichst bald an
die Königliche Kreiskasse abzuführen.
Die Beiträge für die an die Ruhegehaltskasse ange⸗
schlossenen mittleren Schulen sind in der gleichen Weise von
der Gemeinde an die Kreiskasse abzuführen.
Saarbrücken, den 20. November 1908.
Der Königliche Landrat,
Böotticher.