V Ergebnisse
der Trichinen: und Finnenschau im Kreise Saarbrücken während des Jahres 1907.*)
Saarbrücken.
St. Johann.
Malstatt-⸗Burbach
Dudweiler J
F II
Sulzbach.
Völklingen J.
II
Friedrichsthal
Bischmisheim J
II
III
Iv
Kleinblittersdorf
Ludweiler
Gersweiler
Püttlingen J
,n
Riegelsberg]J
II
F III
Heusweiler J
I1
AI
Quierschied
Beschaubezirk
Zahl der auf
Trichinen u. Finnen
untersucht. Schweine
9695
13757
7415
3487
387
4868
4443
2027
3262
1826
327
334
73
168
1255
617
980
1196
675
947
A—
Davon waren
trichinds! finnig
Bemerkungen
Darunter 4 Wildschweine.
Sa.! 50881
*) Von der Trichinenschau sind befreit diejenigen Schweine, deren Fleisch im eigenen Haushalte des Besitzers verwendet wird.
Die vorftehenden Uebersichten über die Zahl der Schlachtungen und die Ergebnisse der vorgenommenen Schlacht—
vieh⸗ und Fleischbeschan sowie der Trichinen⸗ und Finnenschau im Kreise Saarbrücken während des Kalenderjahres 1907
bringe ich zur öffentlichen Kenntnis.
Saarbrücken, den 30. Januar 1908.
Der Königliche Landrat.
J. V.: von Hartmann-Krey, Regierungsassessor
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Sicherung der Telegraphenanlagen.
Im Hinblick auf die häufig vorkommenden vorsätzlichen
und fahrlässigen Beschädigungen der Telegraphenanlagen
(Zertrümmerung der Isolatoren durch Steinwürfe, Umbrechen
von Stangen durch dagegen fahrende Wagen, Zerreißen der
Leitungsdrähte beim Fällen von Bäumen) werden die nach—
stehenden Bestimmungen des Reichs-Strafgesetzbuches erneuͤt
zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
8 317. Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer
zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage
dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile
oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Ver—
änderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis
pon einem Monat bis zu 3 Jahren bestraft.
Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten
Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken
dienenden Telegraphenanlage verhinderi oder ge—
fährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre
oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestrafl.
Als ärztliche Sachverständige, welche bei den Verhand—
lungen des fuͤr den Saarbrücker Knappschaftsverein bestehenden
Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung zugezogen werden
sollen, sind in der Sitzung des Schiedsgerichts vom 17.
Januar d. Is. gewählt worden:
1. Sanitätsrat Dr. Jüngst, Saarbrücken,
2. Sanitätsrat Dr. Maurer, Malstatt-Burbach,
3. Dr. Lindemaun, Saarbrücken,
4 Sanitätsrat Dr. Schoenemann, St. Johann,
5. Dr. Wertheimer, St. Johann,
6. Kreisarzt Dr. Schwabe, Saarbrücken.
Saarbrücken, den, 18. Januar 1908.
Saarbrücker Knappschaftsverein
Schiedsgericht für Arbeiterversicherung,
de'la Fontaine, Landgerichtsrat.
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