Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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sich in der Streu und bewegen sich nach Auftreiben träge
und teilnahmslos unter Schwanken des Hinterteils. Akut
erkrankte Tiere können schon nach einigen Tagen zugrunde
gehen, oder sie sterben im Verlauf von ein bis zwei Wochen.
Tiere, die erst nach ein bis zwei Wochen eingehen, magern
stark ab. Bei dor akuten Form der Schweinepest erkrauken
ältere und jüngere Tiere ohne Unterschied.
Beim schleichenden (hronischen) Verlauf der Schweine—
pest werden vorwiegend die jüngeren Tiere (Ferkel und Laͤufer)
von der Erkrankung befallen. Die chronisch erkrankten
Schweine können wochen- und monatelang leben und zeigen
im Anfang der Erkrankung außer Durchfall wechselnden
Appetit und Abmagerung. Daneben haben sie häufig ver—
klebte Augen und einen mit Schorfbildung verbundenen Haut
ausschlag. Im weiteren Verlauf der Krankheit kann bei den
mit chronischer Schweinepest behafteten Tieren Durchfall mit
Verstopfung abwechseln.
Merkmale an den toten Tieren.
Bei gestorbenen, getöteten oder geschlach—
deten pestkranken Schweinen findet man die Schleimhaut
—DDDD
entzündet. Die entzündlichen Veränderungen betreffen haupt—
jächlich die Schleimhaut des Dickdarmes (Blind- und Grimm—
darm), können aber auch im letzten Abschnitt des Dünn—
darmes (Hüftdarm) zugegen sein. Die Schleimhaut der ge—
nannten Darmabschnitte weist bei pestkranken Schweinen an
einzelnen Stellen oder in größerer Ausdehnung irübe, gelbe
Beläge oder Schorfe, ferner Geschwüre auf. Die Schorse in
der Schleimhaut koͤnnen sich knopfartig von der Umgebung
abheben. Außerdem kann die ganze Darmwand so verändert
sein, daß der betreffende Darmabschnitt nach Entleerung des
Inhalts nicht mehr zusammenfälli. Die im Darmgekröse
liegenden Lymphdrüsen (Gekrösdrüsen), die zu den veränderten
Darmabschnitten gehören, sind geschwollen und können trübe,
graugelbe Einlagerungen aufweisen oder im ganzen trübe
und graugelb erscheinen. Verkalkung wird in den veränderten
Lymphdrüsen bei Schweinepest — im Gegensatz zur Tuber—
kulose — nicht beobachtet.
Vermischung der Schweinepest mit der
Schweineseuche.
Tiere, die an Schweinepest erkrankt sind, können gleich—
zeitig von Schweineseuche befallen werden und dann außer
den Krankheitsmerkmalen der Schweinepest auch diejenigen
der Schweineseuche zeigen. In solchen Fällen treten zu den
angeführten Symptomen der Schweinepest noch Husten und
Altembeschwerde bei den lebenden Tieren und eine Entzündung
der Lungen bei den gestorbenen, getöteten oder geschlachteten
Tieren hinzu. Die entzündeten Lungen fallen nach der
Herausnahme aus dem Brustkorb nicht oder nicht vollständig
zusammen, haben im Bereiche größerer oder kleinerer Ab—
schnitte keine hellrote Farbe, wie die Lungen gesunder Tiere,
jondern eine dunkelrote, graurote oder graue Farbe und
fühlen sich fest an wie die Leber. Außerdem können das Brustfell
 und der Herzbeutel mit einem abziehbaren Belage ver—
sehen sein.

Anzeigepflicht.
Wenn ein Schwein unter den Erscheinungen der Schweine—
pest oder der Schweinepest und Schweineseuche bald nach
dem Ankauf erkrankt oder wenn mehrere Schwein
eines Bestandes die angeführten Krankheitsmerkmale zeigen.
so liegt der Verdacht des Ausbruches der Schweinepeft vor.
Von dem Schweinevestverdacht ist der Orftspoylizéibebörd⸗

Anzeige zu erstatten, worauf durch eine amtstieraͤrztliche
Untersuchung festgestellt wird, ob der Verdacht begründet ist
oder nicht.
Verhütung der Einschleppung der Schweinepest
in einen Bestand.
Zur Verhütung der Einschleppung der Schweinepest in
einen Bestand ist in erster Linie der Zukauf von Schweinen
mit größter Vorsicht zu bewirken. Neue Schweine, deren
Herkunft nicht nachweislich unverdächtig ist, sind, wenn irgend
nöglich, in einen befonderen Stall uͤnter Beobachtung zu
tellen, ehe sie zu dem alten Bestande gebracht werden Es
empfiehlt sich, die neu angekauften Tiere mit einigen Ferkeln
des alten Bestandes entweder unmittelbar oder so in einer
Bucht zusammenzubringen, daß sie nur durch ein Gitter von
einander getrennt sind. Sind die Ferkel nach zehn Tagen
noch gesund und frei von Erscheinungen der Schweinepest, so
können die neu angekauften Tiere unbedenklich zu dem alten
Bestande in den gemeinsamen Schweinestall gebracht werden.
Um auch der Gefahr der Einschleppung der Schweineseuche
zu begegnen, ist die Beobachtung auf die Dauer von vier
Wochen auszudehnen.
Da die Schweinepest auch leicht durch Personenverkehr
und durch leblose Gegenstände (Stallgeräte, Futler- und Streu—
materialien sowie Dünger) verschleppt werden kann, ist die
Berührung mit nicht nachweislich unverdächtigen Schweine
heständen und die Verwendung von Stallgeräten, Futterstoffen,
Streu und Dünger aus solchen zu vermeiden.
Besondere Vorsicht ist bei der Einstellung von Sauen
in die Ställe sremder Eberhalter geboten.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.

Aufruf.
Die Kunde von dem furchtbaren Grubenunglück auf
Zeche Radbod bei Hamm, welches viele Menschenleben
vernichtete und die Hinterbliebenen der Verunglückten in
große Trauer und Not versetzte, hat allerseits tiefe, schmerz⸗
iche Teilnahme in Wort und Tat hervorgerufen.
Angesichts eines solchen Unglücks dürfen auch die
Vereine vom Roten Kreuz nicht unlätig bleiben; es erscheint
dielmehr als ihre Ehrenpflicht, bei der Hilfsaktion füc die
Hinterbliebenen voranzustehen.
Im Einverständnisse mit dem Zentralkomitee des
Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz eröffnet hier—
mit auch der unterzeichnete Kreisverein für den Bereich
des Kreises Saarbrücken eine Sammlung von Geld—
mitteln, mit der Bitte um Einsendung möglichst zahlreicher
Beiträge an den Unterzeichneten oder an die Bank—
häuser
G. F. Grohé-Henrich u. Cie., Saarbrücken.
Gebr. Haldy, Saarbrücken,
Gebr. Röchling, Saarbrücken.
Die eingehenden Beiträge werden an die Provinzial⸗
hauptkasse in Münster, welche in Westfalen als Hauptsammelstelle
 für die seitens des Roten Kreuzes gesammelten Bei—
rräge bestimmt ist, abgeführt.
Saarbrücken, den 23. November 1908.
Kreisverein vom Roten Kreuz.
Der Vorsiztzende,
Bötticher, Landrat.
            
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