Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Unter Bezugnahme auf die in Nr. 35 des Kreisblattes,
vom 831. August d. Is. enthaltene Bekanntmachung vom
25. August d. Is. bringe ich nunmehr in Gemäßheit des
Artikels 2 Absatz 4 der Ministerial-Instruktion vom 9.
Juni 1887 für das Verfahren bei der Wahl der Kreis—
tagsabgeordneten in der Rheinprovinz zur öffentlichen
Kenntnis, daß die Liste der zum Wahlverbande
der größern Grundbesitzer und Großgewerbe—
lreibenden im Kreise Saarbrücken gehörenden
wahlberechtigten Grundbesitzer, Gewerbetreibenden und Berg—
werksbesither bis zum Tage der Wahl, den 80. d.
Mis,, bei mir ausliegt.
Saarbrücken, den 10. November 1908.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.

in St. Johann eingetroffenen Sendung von 10 Gänsen die
Beflügelcholera ausgebrochen. Die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln
 sind angeordnet.
Saarbrücken, den 6. November 1908.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Schlesinger.

Personal⸗-Chronik.
Zu Ober⸗Postsekretären sind ernannt: die Posisekretäre
Diettich in St. Johann und Oberläuter in Völklingen.

Saarbrücken, den 16. November 1908
Der Königliche Landrat, Bötticher.

Die beteiligten Handwerkerkreise werden darauf hinge—
wiesen, daß Anträge gemäß Art. II Ziffer J des Reichs⸗
gesetzes betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom
30. Mai 1908, R.G.Bl. S. 856, auf Verleihung der
weiteren Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen unmittelbar
bei der Handwerkslammer zu Saarbrücken eingereicht werden
sonnen, daß ferner die Innungen die Weitergabe der Anträge
ihrer Mitglieder an die Handwerkskammer uͤbernehmen, wie
es auch seitens der zuständigen Bürgermeister geschieht.
Saarbrücken, den 11. November 1908.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
von Haartmann⸗Krey.

Bekanntmachung.
Gemäß 88 2 und 38 des Statuts der Handwerks—
kammer zu Saarbrücken scheidet die Hälfte der gewählten
Mitglieder der Kammer und ihres Gesellenausschusses mit
Ende März 1909 aus. Das Verzeichnis der zur Er—⸗
gänzungswahl berechtigten und meiner Aufsficht unterstellten
Korperschaften liegt vom 22. November 1908 ab während
einer achttägigen Frist zur Einsicht der Beteiligten auf dem
Königlichen Landratsamte — Schloßplatz Nr. 16 — hier⸗
selbst aus.
Gleichzeitig werden die Beteiligten aufgefordert, et⸗
waige Beschwerden gegen den Inhalt des Wahlverzeichnisses
binnen 14 Tagen bei mir anzubringen.
Saarbrücken, den 16 November 1908.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
von Hartmann-Krey, Regierungs-⸗Assessor.
Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Mom—⸗
bronn, Kreis Saargemünd, ist erloschen.
Saarbrücken, den 12. November 1908.
Der Königliche Landrat.
J. V.: von Hartmann-Krey.

Bekanntmachung.
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