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jeden Montag.
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Saarbrücker
Insertiond⸗
gebũhren:
die 4gespaltemn
Petitzeile
Kreis—
oder
4 deren Raum
10 Pfennig.
den Kreis Saarbrücken. —
Amtliches Anzeigeblatt für
v r. 42.
Montag, den 19. Oktober
1908.
Bekanntmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
Dem Handelslehrer Theodor Trost zu Völklingen ist
widerruflich die Erlaubnis zum Betriebe einer Handelsschule
in dem Hause Schulstr. Nr. 17 zu Völklingen erteilt worden.
Die Schule führt den Namen „Trostsche Handelsschule“.
Trier, den 3. Oktober 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scheuner.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Trier für die Vergütung
verabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tagespreise
einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert,
für den Monat September 1908.
8 Namen
— der Marktorte
3 bezw.
SLieferungs⸗
2 verbände.
Es sind zu zahlen
Nilooramm
Zugehörige
Lieferungs⸗
verbände
Mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten der
Rheinprovinz hat der Bürgermeister in Quierschied die Ge⸗
schäfte des stellpertretenden Standesbeamten für den Standes⸗
amtsbezirk der Landgemeinde Quierschied im Kreise Saar⸗
brücken dem Bürgerme'stereisekretär Christian Joch um in
Quierschied widerruflich übertragen.
Trier, den 2. Oktober 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scheuner
1
St. Johann⸗ 2065
Saarbrücken
Saarlouis 19 16 — o
Trier, den 6. Oktober 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scheuner.
— —
Saarbrücken
2
5 Saarlouis
Bekanntmachung, betreffend die Hengstlörung im Jahre 1908.
Auf Grund des 8 3 der Polizei-Verordnung, betreffend Körordnung für die Beschäler der Rheinprovinz vom 11.
November 1904 (Amtsblatt S. 3165/316) werden nachstehend die für das diesiährige Körgeschäft festgesetzten Termine im
hiesigen Regiernn⸗eherirke bekannt gemacht.
—XE
Nr.
Körort
—
für die Kreise
Tag und Stunde der Körung
5*8
2*
*
Daun Daun Donnerstag, den 29. Oktober 1908, mittags 12 Uhr.
Völklingen Saarlouis und Saarbrücken Freitag, den 30. Oktober 1908, vormittags 8/ Uhr.
Merzig Merzig F 30., 18808, „10,
Saarburg Saarburg J „ 30. , 1808, nachmittags 1
Trier Trier und Bernkastel * 30., 1880s, B3VR.,
Kyllburg Bitburg und Wittlich Samstag, den 31. Oktober 1908, vormittags 984 Uhr.
Prüm Prün 31., 180s, nachmittags 213,
Diejenigen Personen der in Spalte 83 bezeichneten Kreise, die Hengste zum Decken von Stuten, sei es unentgeltlich
oder gegen Bezahlung, zu verwenden beabsichtigen, werden aufgefordert, diese Hengste, soweit im 8 10. a. O. nicht aus⸗
drücklich Ausnahmen vorgesehen sind, der Körkommission in den vorbezeichneten Orten zu den angegebenen Zeiten vorzuführen.
Rach Beendigung der Körungen wird den Eigentümern für jeden angekörten Hengst ein für 1 Jahr ausgestelltes
Deckbuch als Ausweis über die Ankörung ausgehändigt werden. —— J
Denmnächst werden die Namen der Eigentümer, eine Beschreibung der angekörten Hengste, die Aufstellungsorte und die
Höhe des Sprunggeldes öffentlich bekannt gemacht werden. *
An Körgebuͤhren sind für jeden angelörten Hengst fünfzehn Mark an den Rechnungsführer der Körkommission bei
Belegenheit der Körung zu entrichten. I 8 .3
Nach Ablauf der vorbezeichneten Körtage können Nachkörungen nur dann stattfinden, wenn die dadurch entstehenden
Gesamtkosten von den Hengstbesitzern gezahlt werden. F
Trier, den 30. September 1908. Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Scheuner