Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Nachdem der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz
mittelst Erlasses vom 9. November d. Is. — Nr. 26946
— dem Kirchenvorstande der katholischen Pfarrgemeinde
Wahlholz im Kreise Bernkastel die Erlaubnis erteilt hat,
zum Besten des Neubaus einer Kirche in Hunolstein im
Jahre 1908 eine einmalige Hauskollekte bei den katholischen
Bewohnern der Regierungsbezirke Coblenz, Cöln und Trier
abhalten zu lassen, werden nachstehend die Namen der mit
Einsammlung der Kollekte im Regierungsbezirk Trier be—
trauten Personen zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
Pfarrer Zimberger, Hunolstein,
Johann Udam Rößler,,
Nikolaus Peters,
Nikolaus Leuck, Weiperath,
Stefan Steinmetz, Hunolstein,
Nikolaus Knob,
Nikolaus Peters U,„
Johann Leuck, Odert,
Peter Martini, Hunolstein,
Johann Klein VI,
Johann Schüler, F
Josef Braun, F
Johann Schmitt, Weiperath,
Wilhelm Mohr, Odert,
Johann Marx II, Odert.
Trier, den 21. Dezember 1907.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Mand.

Die durch Erlaß des Herrn Ober-Präfidenten der
Rheinprovinz vom 19. März d. Is. — Nr. 6395 — dem
Rheinischen Verein für katholische Arbeiterkolonien bewilligte
Hauskollekte zum Besten der Unterhaltung der katholischen
Arbeiterkolonien in Elkenroth, Urft und Weeze wird im Jahre
1908 durch die nachbenannten Personen bei den katholischen
Einwohnern der Rheinprovinz abgehalten werden:
Theodor Döink aus Düsseldorf,
Theodor van den-Wijenberg aus Düsseldorf,
Wilhelm Hüllen
Karl Küster
Peter Baasen
Gottfried Iserath aus Sonnborn,
Richard Huber aus Cöln,
Josef Frings aus Effelsberg,
Heinrich Fiedler aus Styrum,
Johann Packes aus Thommen,
Anton Lux aus Essen,
Wilhelm Kempkes aus Essen,
Jakob Groß zu M.⸗Gladbach,
Johann Frings zu Beuel,
Hermann Ueberdick zu Schonnebeck,
Wilhelm Mertgens zu Dreiborn.
Trier, den 21. Dezember 1907.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scheuner.

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Des Königs Majestät haben infolge der von der Stadi—
verordnetenversammlung zu St. Johann a. S— getroffenen
Wahl den Kaufmann August Huhn daselbst als unbesoldeten

Beigeordneten der Stadt St. Johann a. S. auf fernere
sechs Jahre zu bestätigen geruht.
Trier, den 20. Dezember 1907.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scheuner.

Bekanntmachungen der Provinzialbehörden.

Oeffentliche Bekanntmachung.
Warenhaussteuer⸗Veranlagung für das Steuerjahr 1908.
Auf Grund des 89 des Gesetzes, betreffend die
Warenhaussteuer vom 18. Juli 1900 (Gesetzsammlung
Seite 294) wird hiermit jeder bereits zur Warenhaussteuer
veranlagte Steuerpflichtige in den Regierungsbezirken Coblenz
und Trier aufgefordert, die Steuererklaͤrung über den
steuerpflichtigen Jahresumsatz nach dem vorgeschriebenen
Formular in der Zeit vom 265. Januar bis einschließlich
11. Februar 1908 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu
Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben
nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe
der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine be—
sondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen
ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Fotmulare.
denen zugleich die maßgebenden Bestimmungen beigefügt sind,
von heute ab in dem Amtszimmer des Unlerzeichneten sowie
des Vorsitzenden jedes Steuerausschusses der Gewerbesteuer—
klasse IV kostenlos verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Posi
ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und
deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche
Erklärungen werden von dem Unterzeichneten im Regierungs—
gebäude Am Rhein 12, J. Stock, Zimmer 89 oder auch im
Gewerbesteuerbureau, Zimmer Nr. 75, zwischen 11 und
Uhr entgegen genommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß 8 11 des
Gesetzes, betreffend die Warenhaussteuer den Verlust der
gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung für das
Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Ungaben oder
wissentliche Verschweigang von steuerpflichtigem Umsatz in
der Steuererllärung sind mit Strafe bedroht.
Coblenz, den 28. Dezember 1907.
Der Vorsiztzende
des Steuerausschusses der Gewerbesteuerklasse J.
Keßler, Regierungsrat.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Die Königliche Regierung zu Trier hat nunmehr an
Stelle des Steuersekretärs Michelbacher dem Regierungs—
hauptkassen-Buchhalter Wilhelmus zu Trier die
vorläufige Verwaltung der erledigten Rentmeisterstelle bei
der Königlichen Kreiskasse in Saarbrücken vom 6. d. Mts.
ab übertragen.
Das Kassenlokal verbleibt wie bisher im Hause Kanal—
straße Nr. 10.
Saarbrücken, den 3. Januar 1908.
Der Königliche Landrat.
Botticher.
            
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