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1. die Straße mindestens an einem Endpunkte an eine für
den öffentlichen Verkehr und den Anbau bereits fertig⸗
gestellte Straße angeschlossen ist;
die Straße der vorgeschriebenen Höhenlage und den
Fluchtlinien gemäß ausgebaut und der Fahrdamm
mittelst Pflasterung befestigt, oder in einer Breite von
mindestens 5 Meter, die bei Straßen mit Durchgangs
verkehr entsprechend größer sein muß, mit einer min⸗
destens 20 Zentimeter hohen Packlage aus gutem,
festem Steinmaterial und einer mindestens 10 Zenti⸗
meter hohen festgewalzten Decklage aus Hartstein⸗
Kleinschlag von 4—25 Zentimeter Korngröße versehen,
sowie mit einer mindestens 2 Zenümeter siarken
Kiesschicht abgedeckt ist; die Kiesschicht muß aus reinem
scharfen Material bestehen und so aufgebracht werden,
daß die nach dem Festwalzen noch verbleibenden Hohl—
räume der Decklage ausgefüllt werden und diese noch
mit einer dünnen Schicht bedeckt wird;
die erforderlichen Entwässerungs-⸗, sowie auch Wasser⸗
versorgungs- und ortsüblichen Beleuchtungs-Anlagen
hergestellt sind;
zu beiden Seiten der Straße sich erhöhte Bürgersteige
befinden, welche in einer Mindestbreite von 1,80 Meter
aus einem durch die Gemeindevertretung für jede
Straße besonders zu bestimmendem Material herge—
stellt find;
die zur Straße gehörigen oder nach Maßgabe der
Straßenfluchtlinien in die Straße fallenden Grundstücks—
flächen freigelegt und ep Gemeinde übereignet sind.
Für einzelne Straßen kann auf Antrag der Beteiligten
von der Herstellung des Bürgersteiges abgesehen und an
Stelle dessen die Anlage entsprechend breiter Banketts ge—
fordert werden.
Spar- und Darlehnskafsse für den Kreis Saarbrücken.
Im Monat Juli 1908 sind an
Einlagen eingezahlt .. 329 037,94 Mk.
Zurückgenommen... 281233,668,
An Darlehen sind ausbezahlte. 254 900, —,
An Darlehen sind zurückgezahltt.. 40289, — ,
An Zinsen sind eingegangen.. . 199775,066,
Zinsen sind abgehoben... 2051,04 ,
Neue Sparkassenbücher sind ausgegeben.. 254 Stück
Der Rendant: Dettweiler.
Saarbrücken, den 24. August 1908.
Der Königliche Landrat, Bötticher.
3.
Oefienticher Anzeiger.
Bekanntkmachung.
Die Luxemburger Bergwerks⸗ und Saarbrücker Eisen—
hütten⸗Aktiengesellschaft hier beabsichtigt auf ihrem Fabrikgrundstück
— Flur 8 — eine
Gaserzeugeranlage
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis
zebracht mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen nicht privat—
rechtlicher Natur binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zweifacher
Ausfertigung oder zu Protokoll (Zimmer 1 des Rathauses) anzubringen.
Nach Ablauf dieser Frist, welche ihren Anfang nach Ablauf des—
senigen Tages nimmt, an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende
Nummer des Regierungs-Amtsblattes zu Trier ausgegeben wird, können
Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zeichnungen und Beschreibungen des Projektes liegen bis zum
Jladi der Beschwerdefrist im Zimmer 1 des Rathauses zur Einsicht
offen.
Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen wird hiermit Termin auf Samstag, den 56. September
1908, vormittags 101/3 Uhr in meiner Amisstube anberanmt, mit
dem Hinzufügen, daß im Falle des Ausbleibens der Unternehmerin
oder der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der Ein—
wendungen vorgegangen werden wird. 38
Malstatt-Burbach, den 18. August 1908.
Der Bürgermeister.
J. V.
Der Beigeordnete: LKoehnl.
83.
Neu anzulegende Straßen müssen einschließlich der
Straßzenrinnen und beiderseitigen Bürgersteige bezw. Banketis
eine Mindestbreite von 12 Metern haben.
Bei Straßen, die nicht dem Duͤrchgangsverkehr dienen,
genügt eine Breite von 10 Metern, bei Anordnung von
Vorgärten eine solche von 8 Metern.
81.
Vorstehende Vorschriften sind auch für den Ausbau be⸗
reits vorhandener Feld- und anderer Wege und Umwandlung
derselben in Ortsstraßen maßgebend.
86.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser
Polizeiverordnung werden unbeschadet der Befugnis der Polizei⸗
verwaltung, von den Zwangsmitteln des 8 132 des Gesetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883
Gebrauch zu machen, mit Geldstrafe bis zu 9 Mt. oder
verhältnismäßiger Haft lesiab
Die Polizeiverordnung trit nach Verkündigung in der
durch den Herrn Regierungspräsidenten zu Trier unterm
18. Januar 1889 (Amtsblatt Seite 20) vorgeschriebenen
Form in Kraft.
Brebach, den 15. August 1908.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
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