173
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Im Anschluß an meine Bekanntmachungen vom 27. Mai
und 30. Juni d. Is. bestimme ich, daß für den Bezirk der
Bürgermeisterei Püttlingen auch in der „Völklinger Zeitung“
die Bekanytmachung der öffentlichen Versammlungen gemaß
86 Absatz 1 des Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908
erfolgen kann.
Saarbrücken, den 12. August 1908.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
von Hartmann⸗Krey, Regierungs-Assessor.
In der Gemeinde Hundlingen, Kreis Saargemünd, ist
die Schweinepest ausgebrochen.
Saarbrücken, den 11. August 1908.
Der Königliche Landrat.
J. B.:
von Hartmann⸗Krey, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizeiverorduung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Gesetz-Sammlung
S. 265 ff.) wird für den Umfang der Gemeinde Sulzbach
folgende Polizeiverordnung erlassen:
81.
Das Aufstellen von Karussells, Schieß⸗, Schau—⸗
und Verkaufsbuden, Tischen oder sonstigen Gegenständen zu
ähnlichen Zwecken bei Kirmessen, Schuͤtzenfesten uud jeder
anderen Gelegenheit auf und an den dem öffentlichen Ver—⸗
kehr dienenden Plätzen, Straßen und Wegen darf nur nach
vorher eingeholter Genehmigung der Ortspolizeibehörde ge—
schehen. Das Aufstellen darf nur an derjenigen Stelle und
in der Ausdehnung erfolgen, welche von der Polizeibehörde
bestimmt werden. Die Anordnungen der Polizeibehörde be—⸗
züglich der Entfernung der Buden usw. von der Straße oder
Wegegrenze sind zu befolgen. Die Besitzer der erwähnten Bu—⸗
den usw. oder deren Stellvertreter haben den Weisungen der die
Aufsicht führenden 3458 sofort nachzukommen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden
mit einer Geldbuße bis zu 9 Mark und im Unvermögens⸗
falle mit entsprechender Haft bestraft.
83.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗
kündigung in Kraft.
Sulzbach, den 12. Juni 1908.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Eymael.
Die Herren Orisschulinspektoren, Rektoren usw. ersuche
ich um Feststellung bis zum 25. d. Mis., in wieviel
Fällen in den letzten 2 Jahren die Versuche, Taubstumme
Kinder gegen den Willen der Eltern auf grund des Für—
sorgeerziehungsgesetzes oder auf grund vormundschafthicher
Anordnung nach 8 1666 B.⸗G.⸗B. in Taubstummenaͤnstalien
unterzubringen von Erfolg gewesen sind und in wieviel Fällen
die Versuche fehlgeschlagen haben. Auch ersuche ich um
Bericht, wieviel der Taubstummen Kinder im Alter von
7— 15 Jahren, die weder in Taubstummenanstalten unter⸗
gebracht sind, noch an dem Unterrichte in Taubstummen⸗
anstalten teilnehmen durch Privaunterricht eine als ausreichend
zu erachtende Schulbildung erhalten. Einer Fehl⸗
anzeige bedarf es nicht.
St. Johann, den 10. Auqgust 1908.
Königliche Kreisschulinsgektion J und II.
Mylius, Schulrat, auch i. V.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Verfügung des Herrn
Regierungs-Präsidenten vom 5. d. Mts. (I. A. 12634) weise
ich erneut auf „Sohnreys Dorfkalender“ hin. Von der
Verlagsbuchhandlung Trowitsch & Sohn zu Berlin sind
die Preise fur den Jahrgang 1909 beibehalten.
St. Johann, den 10. August 1968.
Königliche Kreisschulinspektion J und II.
Mylius, Schulrat, auch i. V.
Unter Bezugnahme auf 8 4 der allgemeinen Vorschriften
sür die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. Dezember
1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem
Markscheideraspiranten Christoph Klees zu Grube Velsen
bei Klein⸗Rosseln, Kreis Saarbrücken, die Konzession zum
Betriebe des Gewerbes der Markscheider von uns erteilt
worden ist. Klees wird seinen Wohnsitz zu Grube Velsen.
Kreis Saarbrücken, nehmen.
Bonn, den 14. Juli 1908.
Königliches Oberbergamt.
Unter Bezugnahme auf 8 4 der allgemeinen Vorschriften
für die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. Dezember
1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem
Markscheideraspiranten Karl Glawe zu Saarbrücken, Kreis
Saarbrücken, die Konzession zum Betriebe des Gewerbes
der Markscheider von uns erteilt worden ist. Glawe wird
seinen Wohnsitz in Saarbrücken, Kreis Saarbrücken, nehmen.
Bonn, den 15. Juli 1908.
Königliches Oberbergamt.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche im Gehöfte des Bergmannes
Matthias Gottschall zu Sulzbach ist erloschen. Die an—
geordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben worden.
Sulzbach, den 7. August 1908.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete: Louis Vopelius.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Metzgers Peter Bender zu Geislautern ist erloschen und
sind daher die angeordneten Sperrmaßregeln wieder aufge⸗
hoben worden.
Völklingen, den 12. August 1908.
Die Polizei-Verwaltung.
Der e. Bürgermeister.
Sohns.