Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Montag, den 13. Juli

1908.

Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.

in Kreuznach die Erlaubnis erteilt, zur Hebung der Landes⸗
pferdezucht und zur Förderung des Herrenreitens im Februar
1909 eine öffentliche Ausspielung von Pferden, Wagen usw.
zu veranstalten und Lose auch in dem diesseitigen Regierungs—
hezirke zu vertreiben. Es sollen 30 000 Lose zu 1 Mk. zur
Ausgabe und 614 Gewinne im Gesamtbetrage von 12000
Mk. zur Verlosung gelangen.
Trier, den 29. Juni 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.

Bekanntmachung,
betr. die Außerkurssetzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges.
Vom 27. Juni 1907.
Auf Grund der Artikel 8, 15 Abs. 1 Ziff. 1J des Münz⸗
gesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Ges.⸗Bl. S. 233) hat der
Bundesrat die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.

81.
Die Eintalerstücke deutschen Gepräges gelten vom 1.
Oktober 1907 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel.
Es ist von diesem Zeitpunkte ab außer den mit der Ein—
lösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen
in Zahlung zu nehmen.

82
Die Taler der im 81 dieser Bekanntmachung bezeichneten
Gattung werden bis zum 30. September 1908 bei den Reichs⸗
und Landeskassen zu dem Wertverhältnisse von drei Mark
gleich einem Taler sowohl in Zahlung als auch zur Um—
wechselung angenommen.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes
Wiederaufnahme des öffentlichen Wetternachrichtendienstes in
Norddeutschland.
Der während der Sommermonate der letzten beiden
Jahre durchgeführte öffentliche Wetterdienst wird im laufenden
Jahre mit dem 1. Mai wieder eingerichtet. Es soll durch
Ausgabe von Wettervorhersagen und durch rasche Verbreitung
von Wetterkarten in erster Linie den Landwirten
Gelegenheit gegeben werden, das jeweils bevorstehende
Wetter bei ihren Arbeiten besser berücksichtigen zu können.
Den beteiligten Kreisen rufen wir nachstehend die
wichtigsten Punkte über die Einrichtung des Wetterdienstes
und seiner Aufgaben ins Gedächtnis zurück.
Das Gebiet Norddeutschlands ist in 10 Wetterdienst⸗
bezirke eingeteilt, deren jeder eine Wetterdienststelle besitzt.
Die Dienstftellen haben ihren Sitz in Königsberg i. Pr.,
Bromberg, Breslau, Berlin, Hamburg, Magde—
burg, Ilmenau, Weilburg, Frankfurt a. M. und
Aachen. Alle diese Dienststellen empfangen an jedem
Morgen durch Vermittlung der Hamburger Seewarte tele⸗
graphisch die Wetterbeobachtungen, die um 8 Uhr morgens
n etwa 70 über ganz Europa verteilten Wetterstationen
angestellt sind. Außerdem erhalten sie telegraphische Morgen⸗
herichte von einer Anzahl wichtiger Orte ihres Bezirks und
Postkarten von einer größeren Zahl über Deutschland ver⸗
seiller Stationen, die das Wetter des Vortages melden.
Mittels dieser verschiedenen Angaben werden Karten
über die Witterungsverteilung in Europa hergestellt. Auf
SFrund von Vergleichungen dieser Karten mit denen der
vorangegangenen Tage sowie auf Grund genauer Beobacht⸗
angen der Witterungsvorgänge am Ort der Wetterdienststelle
veiden alsdann Wettervor hersagen für den nächsten
Tag (von Mitternacht bis Mitternacht) aufgestellt. Diese
Vorhersagen, die nach den klimatischen Unterschieden inner⸗
halb des Bezirks für verschiedene Gebietsteile oft verschiedene
Fassung erhalten, werden der nächstgelegenen Telegraphen⸗

83.
Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche
(6 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den ge⸗
wöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf ver⸗
fälschte Münzstücke keine Anwendung.
Berlin, den 27. Juni 1907.
Der Reichskanzler.
J. V.: Freiherr von Stengel.

Bekanntmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
Der Herr Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 10. Juni d. Is. dem Vorstand des Bienenzucht—
vereins der Rheinprovinz die Erlaubnis erteilt, gelegentlich
der im September d. J. in Ronsdorf stattfindenden Jahres—
versammlung des Vereins eine öffentliche Ausspielung von
Honig zu veranstalten und Lose auch im hiesigen Regierungs⸗
bezirke zu vertreiben. Es sollen 10 000 Lose zu 0,60 Mk.
abgesetzt werden und 509 Gewinne im Gesamtwerte von
2866 Mk. zur Verlosung gelangen.
Trier, den 28. Juni 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.

Der Herr Ober⸗Präasident der Rheinprovinz hat durch Erlaß
vom 17d. Mts. dem Vorstande des Nahetal⸗Rennvereins
            
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