1
82.
Neu anzulegende Straßen müssen einschließlich der Straßen⸗
rinnen und der Bürgerfteige eine Mindestbreite von 12
Meter haben. J
Bei Straßen, die nicht dem Durchgangsverkehr dienen,
genügt eine Breite von 10 Meter, bei Anordnung von Vor—
gärten eine solche von 7 Meter.
83.
Vorstehende Vorschriften sind auch für den Ausbau be⸗
reits vorhandener öffentlicher Feld- und anderer Wege und
Umwandlung derselben in Ortsstraßen maßgebend.
84.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei⸗
verordnung werden unbeschadet der Befugnis der Polizei⸗
verwaltung, von den Zwangsmitteln des 8 132 des Landes⸗
verwaltungsgesetzes vom 80. Juli 18883 Gebrauch zu machen,
mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder verhältnismäßiger Haft
bestraft. Diese Strafe trifft sowohl den Bauherrn als auch
die von ihm mit der Bauausführung Beauftragten.
—V
Die Polizeiverordnung tritt am dritten Tag nach Ablauf
desjenigen Tages in Kraft, an welchem das die Verkündigung
enthaltende Kreisblatt ausgegeben worden ist.
Heusweiler, den 26. Februar 1908.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Mayer.
Fohlenmarkt in Saarburg (Bez. Trier).
Am 1. September 1908 findet in Saarburg Reg-Bez.
Trier, Bahnstation Beurig der Trier⸗Saarbrücker Eisenbahn
ein großer Markt für rheinisch⸗belgische Zuchtfohlen verbunden
mit Prämiierung statt.
Der Kreis Saarburg gehört zu den Kreisen der Rhein⸗
provinz, in welchem die intensivste Pferdezucht betrieben
wird. Zuchtrichtung ist das kaltblütige Pferd des rheinisch⸗
belgischen Schlages und Zuchtziel: ein kräftiges gutgebautes
tiefes Pferd mit starken Knochen und freien Bewegungen.
Der deckfähige Stutenbestand des Kreises beträgt über
1500 Stück. Von allen Kreisen des Rheinlandes werden
in ihm die meisten Fohlen geboren: auf 1000 ha landwirt⸗
schafil. benutzte Fläche über 16 Stück. Im Rheinischen
Pferdestammbuch sind zur Zeit über 100 Stuten von bester
Qualität eingetragen. Von welcher Bedeutung die Zucht ist,
beweist z. B. auch die Tatsache, daß im Kreise auf 6 Stationen
15 Kgl. Landbeschäler aus dem Rheinischen Landgestüt auf⸗
gestellt sind.
Die Pferdezucht im Kreise Soarburg hat wiederholt
auf Ausstellungen von berufener Seite Anerkennung gefunden,
so zuletzt auf der Ausstellung der Deutschen Landwirtschafts⸗
gesellschaft in Düsseldorf, im vorigen Jahre, wo 4 ausgestellte
Stuten mit Preisen bedacht worden sind.
Wiederholt wurden im Kreise die Remonten für die
Artillerie⸗Bespannung gekauft.
Zu dem Fohlenmarkte werden nur die besten, schön ge⸗
bauten Tiere aufgetrieben. Es findet sich also für Händler
und Züchter eine günstige Gelegenheit, gutes Material zu
annehinbaren Preisen zu erwerben. Nähere Auskunft erteilt
bereiiwilligt die Landwirtschaftliche Lokalabteilung in Saar—
burg Bez. Trier.
Wie die Erfahrungen der letzten Zeit gezeigt haben,
ist es im Kreise unserer Mitglieder immer noch nicht
genügend bekannt, daß der landwirtschaftliche Verein mit
einer Reihe von Versicherungsanstalten Vergünstigungsver—
träge abgeschlossen hat. Diese Verträge gewähren den
Mitgliedern bei der Versicherungsnahme nicht nur weit⸗
gehende Vergünstigungen, sondern sie bieten auch Aussicht,
daß sich bei ftärkerer Beteiligung unserer Mitglieder die
Versicherungsnahme mit der Zeit für diese noch bedeutend
günstiger gestalten wird. Bei den Vertragsabschlüssen wurde
besonderer Wert darauf gelegt, die Versicherungsbedingungen
in einem für den landwirtschaftlichen Betrieb günstigen
Sinne zu gestalten und den Eigenarten desselben anzupassen.
Ich gestatte mir daher, die Herren Lokalabteilungsdirektoren
wiederholt auf diese Vergünstigungsverträge aufmerksam zu
machen mit dem Ersuchen, in allen Versammlungen der
Lokalabteilung und bei sonstigen Gelegenheiten auf dieselben
hinzuweisen und den Mitgliedern bei Versicherungsnahme
unsere Vertragsgesellschaften dringend zu empfehlen.
Solche Vergünstigungsverträge sind abgeschlossen für
A) Lebensversicherung:
1. mit der Karlsruher Lebensversicherung
auf Gegenseitigkeit vorm. Allgemeine Versorgungs⸗
anstalt zu Karlsruhe“,
2. mit der „Stuttgarter Lebensversicherungsbank
A.G. (Alte Stuttgarter) zu Stuttgart“.
B) Viehverficherung:
mit der „Rheinischen Viehversicherungs—
gesellschaft zu Cöln“, Gladbacherstraße.
0) Haftpflichtversicherung:
1. mit der „Allgemeinen Unfall- und Haft—
diuddet riteaeen agal Zürich“,
vertreten durch ihren Direktionsbevollmächtigten Stauth
in Cöln.
2. mit dem „Allgemeinen Deutschen Ver—
sicherungsverein in Stuttgart.“
Einzel⸗Unfall versicherung:
mit der „Allgemeinen Unfall- und Haft⸗
pflichtversicherungs-Aktiengesellschaft Zürich“
P) Kollektiv⸗Unfallversicherung:
mit der „ãAllgemeinen Unfallund Haftpfl icht
versicherungs Aktiengesellschaft Zürich“.
6) Feuerversicherung:
mit der „Provinzial-Feuerversicherungs⸗An⸗
stalt der Rheinprovinz zu Düsseldorf“.
) Waldbran dversicherung:
mit der „Provinzial-FeuerversicherungsAn n
stalt der Rheinprovinz zu Düsseldorf',
Die einzelnen Versicherungsanstalten sowie das Präfsi «
dinm find gerne bereit, auf Wunsch Vertragsabdrück e
kostenlos zur Verfügung zu stellen und auch sonst in jeder
Weise Auskunft zu erteilen.
Bonn, den 16. Mai 1908.
Der Präsident des landwirtschaftlichen Vereins für
Rheinpreußen.
J. Pauli.