Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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schied. Vorstellung der freiwillig und der vorweg einzu⸗
stellenden, sowie der vorzumerkenden Militärpflichtigen aus der
Bürgermeisterei Sulzbach. Ausgenommen sind die wegen
häuslicher Verhältnisse reklamierten Mannschaften.
Mittwoch, den 1. Juli:
Reklamationstermin.
Vorstellung der freiwillig und der vorweg einzu—
stellenden, sowie der vorzumerkenden Militärpflichtigen aus
den Bürgermeistereien Friedrichethal und Quierschied, der
Mannschaften in Beilage J (die zur Disposition der
Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften), derjenigen der
Beilage II (die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts
noch vorläufig beurlaubten Rekruten) und der in Bei—
lage III aufgeführten zum einjährig-freiwilligen Dienst
Berechtigten, welche von Truppen- bezw. Marineteilen ab⸗
gewiesen worden sind, aus den Bürgermeistereien Sulzbach,
Friedrichssthal und Quierschied. Vorstellung sämtlicher rekla⸗
mierten Mannschaften aus letzteren Bürgermeistereien. Zum
Schluß Aushebung der nach Beginn des Geschäftes in den
genannten Bezirken zugezogenen Militärpflichtigen.
Sämtliche in den Landgemeinden des Kreises
Saarbrücken sich aufhaltende, den vorbezeichneten
Kategorien angehörende Militärpflichtige werden hierdurch
aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen, an
den bezeichneten Tagen und dem angegebenen
Orte zu dem in den ihnen noch zugehenden Vorladungen
angegebenen Zeitpunkt (in Saarbrücken 8 Uhr, in Völklingen
und Sulzbach 7 Uhr vormittags) sauber gewaschen und
mit reiner Kleidung versehen zur Aushebung zu erscheinen;
die Losungsscheine und die Vorladungen zum Ober—
Ersatzgeschäft sind mit zur Stelle zu bringen. Wer
durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein dies⸗
bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch die
Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurteilung der Reklamationen ist erforderlich,
daß sämtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichteen Familien-Mit—
glieder, soweit eine Beschränkung ihrer Erwerbs⸗-, Arbeits⸗
bezw. Aufsichtsfähigkeit behauptet wird, im Termine zu der
nämlichen Stunde wie die Militärpflichtigen persönlich
und pünktlich erscheinen, damit deren Erwerbs⸗, Arbeits⸗
bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—
scheinen gehindert, so ist dies durch Attest eines beamteten
Arztes nachzuweisen, da andernfalls derartige Reklamationen
e zu beurteilen unnachsichtlich zurückgewiesen werden
müssen.
Zur Prüfung gelangen sämtliche Militärreklamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies⸗
jährigen Musterungsgeschäft auf ein Jahr zurückgestellt
worden sind.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungsgeschäfles wird mit Geldbuße bis zu 15 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Buͤrgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsübliche Veröffentlichung dieser Bekannt⸗
machung und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß
niemand für irgend eine Unterlassung im Termine Un—
wissenheit vorschuͤtzen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J. Nr. 1897 Mbezw. vom 24. Jannar
1891 M.J. Nr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister,
den Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider.

Schuster oder Maschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer
Gestellung zum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse
über ihre Leistungen und ihre Führung vorzulegen.
Ferner werden die Herren Bürgermeister hierdurch er—⸗
jucht, für die polizeiliche NUeberwachung der zum diesjährigen
Oberersatzgeschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem
Her⸗ und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren Wohnorten
uöglichtft Sorge tragen zu lassen, um etwaigen Aus—
schreitungen vorzubeugen.
Endlich werden die Herren Bürgermeister ersucht, um—
gehend
1. ein Verzeichnis der bei der Aushebung konkurrierenden
Brüder;
2. eine Nachweisung derjenigen Gestellungspflichtigen,
welche entweder in Untersuchung befindlich sind, oder
die über sie verhängte Strafe noch nicht verbüßt
haben, mit Angabe der betreffenden Urteile und der
Dauer der erkannten Strafen
einzureichen.
Wegen Teilnahme der Herren Bürgermeister am dies—
jährigen Aushebungsgeschäfte wird noch besondere Verfügung
ergehen.
Saarbrücken, den 29. Mai 1908.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission J
des Aushebungsbezirkes Saarbrücken.
J. A.: von Hartmann⸗-Krey, Regierungs⸗Assessor.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 9. April d. J.
Kreisblatt Nr. 15), betr. Kreiskonferenzen, teile ich den
Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren usw. zur schleunigen
Weitergabe an die Lehrer und Lehrerinnen das Nachstehende mit:
1. „Die Kreiskonferenz umfaßt für dieses Jahr sämtliche
Lehrer und Lehrerinnen und findet am 23. d. M.
morgens 10 Uhr statt.
Sämtliche Lehrer und Lehrerinnen wollen sich um diese
Zeit in dem Neufang'schen Saale — Dudweiler—
straße — einfinden.
Die Konferenz besteht dortselbst für dieses Jahr aus
saämtlichen Lehrern und Lehrerinnen der Kreisschul—
inspektion J und II.
Nach stattgehabtem Vortrage seitens des Herrn Depu—
tierten des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und
Heimatschutz begeben sich die Mitglieder der Kreisschul⸗
inspektion jII zum Tannhäuser — Kaiserstraße.
Dortselbst findet der zweite Vortrag statt über die frucht⸗
bringende Gestaltung des Geschichtsunterrichts. nament⸗
lich in der einklassigen Volksschule.“
Behufs Teilnahme am Mittagefsen wollen die Konferenz⸗
besucher rechtzeitig dem Wirte eine Postkartenmitteilung
zugehen lassen.
Die Herren Ortsschulinspektoren usw. werden hiermit er⸗
gebenst eingeladen.
St. Johann, 11. Juni 1908.
Königliche Kreisschulinspektion II.
Mydlius, Schulrat.
            
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