Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Mittwoch, den 24. Juni:
Reklamationstermin.
Vorstellung der freiwillig und der vorweg einzustellenden,
sowie der vorzumerkenden Militärpflichtigen der Bürger⸗
meisterei Riegelsberg, der Mannschaften in der Beilage J
(die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mann⸗
schaften), derjenigen in Beilage II (die zurzeit, des Aushebungsgeschäftes
 noch vorläufig beurlaubten Rekruten) und
der in Beilage III aufgeführten, zum einjährig,freiwilligen
Dienst Berechtigten, welche von Truppen- bezw. Marine⸗
teilen abgewiesen worden sind, aus den Bürgermeistereien
Brebach, Dudweiler, Gersweiler, Kleinblittersdorf, Heus—
weiler und Riegelsberg. Vorstellung sämtlicher reklamierten
Militärpflichtigen aus diesen Bürgermeistereien. Zum
Schluß Vorstellung aller, nach Beginn des Aushebungs—
geschäftes zugezogenen Militärpflichtigen.
2. Aushebungsort Völklingen.
Aushebungslokal: Turnhalle zu Völklingen.
Beginn der Aushebung: 7.45 Uhr vormittags.
Donnerstag, den 25. Juni:
Vorstellung der als dauernd untauglich in Vorschlag
gebrachten, der zum Landsturm vorgemusterten und der
—
keit zur Ersatzreserve vorgeschlagenen Mannschaften der
Bürgermeistereien Völklingen, Puttlingen und Ludweiler.
Ausgenommen sind die wegen häuslicher Verhältnisse
zeklamierten Militärpflichtigen.
Freitag, den 26. Juni:
Vorstellung der sämtlichen freiwillig und der vorweg
einzustellenden, sowie der vorzumerkenden Militärpflichtigen
der Bürgermeistereien Völklingen und Püttlingen, mit Aus⸗
nahme der wegen häuslicher Verhältnisse reklamierten Mann⸗
schaften.
Samstag, den 27. Juni:
Reklamationstermin.
Aushebung der freiwillig und der vorweg einzustellenden,
sowie der vorzumerkenden Militärpflichtigen aus der Bürger⸗
meisterei Ludweiler, der Mannschaften der Beilage J (die
zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften)
derjenigen in Beilage I (die zur Zeit des Aushebungs⸗
geschäfis noch vorläufig beurlaubten Rekruten) und der in
Zeilage II aufgeführten, zum einjährig-freiwilligen Dienst
Berechtigten, welche von Truppen⸗ bezw. Marineteilen ab—
gewiesen worden sind, aus den Bürgermeistereien Völklingen,
Püttlingen und Ludweiler. Vorstellung der reklamierten
Mannschaften aus diesen Bürgermeistereien. Endlich Vor⸗
stellung der nach Beginn des Aushebungsgeschäftes in den
genannten Bürgermeistereien zugezogenen Militärpflichtigen.
3. Aushebungsort Sulzbach.
Aushebungslokal: Gastwirtschaft Heine,
Bahnhofstraße zu Sulzbach.
Beginn der Aushebung: 7,50 Uhr vormittags.
Dienstag, den 30. Juni:
Vorstellung der sämtlichen als dauernd untauglich in
Vorschlag gebrachten, der zum Landsturm vorgemusterten und
der wegen geringer körperlicher Fehler und zeitiger Untauglichkeit
 zur Ersatzreserve in Vorschlag gebrachten Mannschaften
der Bürgermeistereien Sulzbach, Friedrichssthal und Quier⸗
schied. Vorstellung der freiwillig und der vorweg einzu⸗
stellenden. sowie der vorzumerkenden Militärpflichtigen aus der

Bürgermeisterei Sulzbach. Ausgenommen sind die wegen
häuslicher Verhältnisse reklamierten Mannschaften.
Mittwoch, den 1. Juli:
Reklamationstermin.
Vorstellung der freiwillig und der vorweg einzu—
stellenden, sowie der vorzumerkenden Militärpflichtigen aus
den Bürgermeistereien Friedrichssthal und Quierschied, der
Mannschaften in Beilage J1 (die zur Disposition der
Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften), derjenigen der
Beilage IIJ (die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts
noch vorläufig beurlaubten Rekruten) und der in Bei—
sage III aufgeführten zum einjährig-freiwilligen Dienst
Berechtigten, welche von Truppen- bezw. Marineteilen ab⸗
gewiesen worden sind, aus den Bürgermeistereien Sulzbach,
Friedrichsthal und Quierschied. Vorstellung sämtlicher rekla—
mierten Mannschaften aus letzteren Bürgermeistereien. Zum
Schluß Aushebung der nach Beginn des Geschäftes in den
genannten Bezirken zugezogenen Militärpflichtigen.
Sämtliche in den Landgemeinden des Kreises
Saarbrücken sich aufhaltende, den porbezeichneten
Kategorien angehörende Militärpflichtige werden hierdurch
aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen, an
den bezeichneten Tagen und dem angegebenen
Orte zu dem in den ihnen noch zugehenden Vorladungen
angegebenen Zeitpunkt (in Saarbrücken 8 Uhr, in Völklingen
und Sulzbach 7 Uhr vormittags) sauber gewaschen und
mit reiner Kleidung versehen zur Aushebung zu erscheinen:
die Losungsscheine und die Vorladungen zum Ober—
Ersatzgeschäft sind mit zur Stelle zu bringen. Wer
durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein dies⸗
—E——
Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurteilung der Reklamationen ist erforderlich,
daß sämtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung
der Familie gesetzlich verpflichteetn Familien-Mit—
glieder, soweil eine Beschränkung ihrer Erwerbs-, Arbeits—
bezw. Aufsichtsfähigkeit behauptet wird, im Termine zu der
nämlichen Stunde wie die Militärpflichtigen persönlich
und punktlich erscheinen, damit deren Erwerbs-, Arbeits—
bezw. Aufsichisfähigkeit festgestellt werden kann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er⸗
scheinen gehindert, so ist dies durch Attest eines beamteten
Arztes nachzuweisen, da andernfalls derartige Reklamationen
als nicht zu beurteilen unnachsichtlich zurückgewiesen werden
müfsen.
Zur Prüfung gelangen sämtliche Militärreklamationen
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies
jährigen Musterungsgeschäft auf ein Jahr zurückgestellt
worden sind.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungsgeschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mk
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Buͤrgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsübliche Veröffentlichung dieser Bekannt⸗
machung und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß
niemand für irgend eine Unterlassung im Termine Un—
wissenheit vorschützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J.Nr. 1897 Mubezw. vom 24. Januar
1891 M.J.Nr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister
den Rilitärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider
Schuster oder Maschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer
Bestellung zum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse
über ihre Leistungen und ihre Führung vorzulegen.
            
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