Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

s 35
* Beamte,
3 3
ẽ * welche
3 88* u bericht
3 erich en haben.

Die Erledigung
anordnende
Verfügung.

11115.

Sämtliche Herren
Bürgermeister des Kreises
und der Herr Leiter der
Auslandsfleischbeschau⸗
stelle in St. Johann.
Herr Bürgermeister zu
Kleinblittersdorf.

20. Juni 1906,
Nr. 7107

12

20.

3. April 1891, Nr. 4676
16. Juli 1900, Nr. 4979 u
29. April 19083, Nr. 8906
19. August 1895,
K. A. 2676.

13

20.

Sämtliche Herren
Bürgermeister.

31.

15

31.

Nachdem der Herr Minister für Handel und Gewerbe
durch Erlaß vom 4. April d. Is. J. 2646 die Verabfolgung
der für das Etatsjahr 1907 von den Gruben des hiesigen
Bezirks angeforderten Gemeindebedarfskohlen genehmigt hat,
können nunmehr, soweit dies noch nicht geschehen ist, die
Berechtigungskohlenzettel ausgegeben werden.
Saarbrücken, den 28. April 1907.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Freiherr Quadt, Regierungsassessor.

Zusamenstellung
der von den landwirtschaftlichen Vertrauensmännern des Kreises
Saarbrücken über den Saatenstand um die Mitte des Monats
April 1907 abgegebenen Begutachtungsziffern
(Note 1 sehr gut, 2 — gut, 3 mittel, 45* gering, 5 — sehr gering).
Runderlaß der Herren Minister für Landwirtschaft * pwie des Innern
1 B ba7s M. f. 8.
vom 16. November 1901 R

Fruchtarten

Durchschnitts⸗
noten für den
NReg.
Staat Beu

— ——
Anzahl der von gegenwärtig
ehrenamtlich tätigen elf Vertrauens⸗
vo0aebenen Noten

nl5

Winterweizen.
Sommerweizen.
Winterspelz. ..
Winterroggen.
Sommerroggen.
Sommergerste.
Hafer... ....1
Winterraps⸗
Rübsen ....
Klee. . .....
Luzerne. ....
Bewässerungs⸗
ee e 2,9
Andere Wiesen. 32

208 —. — *————
Königliches statistisches Landesamt.
Dr. Blenck

Gegenstand.

Bedarf an Formularen zur Fleischbeschaustatistik.

Vorlage der Rechnung und des Haushaltaplanes des Mohr—
schen Vermächtnisses, sowie der Korn'schen und Pabst⸗
schen Stiftung.
Anträge auf Zuschußprämien für Lehrer, Wegewärter u. s. w.
zum Besuche der Obstbaukurse in Geisenheim a. Rh.
(je 30 Mk.) und Saarlouis (je 20 Mk.). Fehlanzeige
nicht erforderlich.)
Gesuche um Stipendien für Schüler, welche die Landwirt—
schaftsschule zu Bitburg (je 160 Mk.) und diejenige
zu Saarlouis (120 Mk.) besuchen wollen.
Desgl. für gewerbliche Fachschulen.

Polizei⸗Verordnung
betreffend die Vertilgung der Maikäfer.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und des 8 142 des
Gesehzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1883 wird für den Umfang des Kreises Saarbrücken unter
Zustimmung des Kreisausschusses folgende Polizei-Verord—
nung erlassen:
81.
Jeder Eigentümer bezw. Nutznießer oder Pächter ist
gehalten, während der Dauer der Maikäferflugzeit die Käfer
seden Morgen in der Frühe auf seinen sämtlichen Grund⸗
stücken einzusammeln und töten.
2.
Das Einsammeln der Käfer muß jeden Morgen bies
spitestens um 8 Uhr vollständig beendigt sein.
88.
Wer dieser Anordnung nicht pünktlich nachkommt, wird
mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Falle
des Unvermögens eine verhältnismäßige Haftstrafe tritt, bestraft
§ 4.
Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer
Verkündigung in Kraft.
Saarbrücken, den 26. April 1898.
Der Königliche Landrat,
Bake.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Verordnung
betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest.
Nachdem die Rinderpest im europäischen Teile des
türkischen Reiches eine größene Ausdehnung angenommen
hat, wird auf Grund der 88 1 und 2 des Gesetzes vom
7. April 1869
e (Bundesgesetzblatt Seite 105) und der
            
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