Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Brebach: Am Bahnhof:
Samstag, 20. April, vorm. 8 Uhr, Jahreskl. 1894 - 1896
20., „1Oä, * 1897 - 1898
.. 20., nachm.2, 1838099-1901
Montag, 22. „ vorm. 813, F 1902 - 1906
e z233 55 1023 Ers.eKes. 1894 — 1906
Ortschaften: Brebach, Bischmisheim, Bliesransbach,
Fechingen, Rentrisch, Scheidt, Neuscheidt, Goffon—
taine, Scheidterberg, Güdingen und Bübingen.
Kleinblittersdorf: In der Nähe der Kirche.
Montag, den 22. April 1907, nachmittags 1168. Sämt—⸗
liche Kontrollpflichtigen der Bürgermeisterei Klein⸗
blittersdorf.
Quierschied: Vor der Wirtschaft Bost:
Dienstag, den 23. April, mittags 12 Uhr: Sämtliche
Kontrollpflichtigen der Ortschaft Quierschied.
Riegelsberg: Im Volz'schen Saale:
Mittwoch, den 24. April, vormittags 112/13: Sämtliche
Kontrollpflichtigen.
Ortschaften: Riegelsberg, Hixberg, Pflugscheidt, Buschen⸗
schachen, Engelfangen, Etzenhofen, Guichenbach,
Herchenbach, Hilschbach, Cölln, Rittenhofen, Seller⸗
bach, Ueberhofen, Walpershofen.
heusweiler: Auf dem Schulplatz:
Mittwoch, den 24. April, nachm. 120 Uhr: Sämtliche
Kontrollpflichtigen.
Ortschaften: Heusweiler, Berschweiler, Bietschied, Kurhof,
Dilsburg, Eiweiler, Hellenhausen, Nieder und
Obersalbach, Hirtel, Holz, Kirschhof, Kutzhof,
Lummerschied, Numborn, Wahlschied, Rittershof.
Saarbrücken: Auf dem Neumarkt:
Donnerst., 25. April, vorm. 8 Uhr, Jahreskl. 1894 -1895
25., „IO/, 1896- 1897
25. nachm. 2 18908 - 1899
28. 73 .19800-1901
26., vorm. 8, F 1902 1908
26.., „10, 904 - 1906
26. ,„ nachm. 2, Ers.⸗Res. 1894 1899
F 26., 4, F 1900 - 1906
Otrtschaft: Stadt Saarbrücken.
St. Johann: Auf dem Landwehrplatz
Samstag, 27. April, vorm. 8 Uhr, Jahreskl. 1894 — 1895
27., 10, 1896 - 1897
271 naqm.2 1898- 1899
272. 1900- 1901
29. „ vorm. 1902 - 1903
—W 19041906
29., na Ers.⸗Res. 1894 - 1897
ꝑ 29., 1898 - 1900
Dienstag, 30. „ vorm. 1901 - 1903
30. 10 19001906
Ortschaft: Stadt St. Johann und Stadtteil Jägersfreude.
Militärpaß und Führungszeugnis sind mit zur Stelle
zu bringen.
Es ist gestattet Kriegervereinsabzeichen anzulegen.
Das Mitbringen von Stöcken und Schirmen zur Kon⸗
trollversammlung ist verboten.
Kann wegen Kürze der Zeit eine Befreiung von der
Kontrollversammlung nicht nachgesucht werden, so ist zur
Entschuldigung des Ausbleibens ein die Hinderungsgründe
bescheinigendes Attest der Orts- oder Polizeibehörde nach
dem Kontrollplatz zu schicken.

Den Herren Offizieren steht es frei, sich im Bezirk nach
Belieben an einer Kontrollversammlung zu beteiligen.
St. Johann, den 11. März 1907.
Koönigliches Bezirkskommando.
Fischer,
Major z. D. und Kommandeur des
Landwehrbezirks St. Johann.

Im Anschlusse an die vorstehende Bekanntmachung des
Königlichen Bezirkkkommandos werden die Herren Bürger—
meister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Herbst—
Kontrollversammlungen in den einzelnen Gemeinden in orts⸗
üblicher Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
Zugleich beauftrage ich hiermit die Gendarmen, sich auf
den Kontrollplätzen ihres Dienstbezirks zur Dienstleistung
bei Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung puünktlich ein⸗
zufinden. Auf jedem Kontrollplatze müssen mindestens zwei
Gendarmen anwesend sein. Im Falle der Verhinderung des
einen oder anderen Gendarmen ist mir solches rechtzeitig zu
melden, damit ich noch einen Ersatz beordern kann.
Saarbrücken, den 18. März 1907.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.

Bekanntmachung.
Die über das Gehöft des Johann Bobenrieth zu
St. Johann, Kappenstraße 2,4 verhängte Gehöftsperre ist,
da die Seuche unter dem Schweiuebestande erloschen ist,
aufgehoben worden.
Saarbrücken, den 8. März 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Schlesinger.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Mit Ostern 1907 wird voraussichtltch in Merzig
a. d. Saar ein katholischer Seminarkursus errichtet werden.
Zur Aufnahme in ihn wird gegebenenfalls nach Ostern eine
Aufnahmeprüfung stattfinden. Zu dieser Prüfung werden
Bewerber zugelassen, welche das 17. Lebensjahr vollendet
und das 24. noch nicht überschritten haben. Voch können
bon uns auch jüngere Bewerber zugelassen werden, sofern
sie das 17. Lebensjahr in den ersten sechs Monaten nach
dem Aufnahmetage erreichen und körperliich gehörig entwickelt
sind. Ebenso können ältere Bewerber von uns zugelassen
werden, wenn ihre Aufnahme in Rücksicht auf ihre Persön—
lichkeit und ihre bisherigen Lebensverhältnisse unbednklich ist.
Die Meldungen sind alsbald an uns zu richten
Beizufügen sind:
1. der Geburtsschein,
2. ein Impfschein und Wiederimpfschein, sowie ein Ge—
sundheitszeugnis, das von einem zur Führung eines
Dienstsiegels berechtigten Arzte ausgestellt sein muß,
falls der Bewerber unmittelbar von einer andern
Lehranstalt kommt, ein Abgangszeugnis von dieser
Anstalt, andernfalls ein von der Polizeibehörde des
Wohnortes ausgestelltes Führungszeugnis,
die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle des
Nächstverpflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalte
            
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