Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Donnerstag, den 7. März:
St. Zohann,; Rest der Bürgermeisterei von den Jahr⸗
gängen 1906 und 1907.
Saarbrücken, Jahrgänge 1903 und ältere bis zum Buch⸗
staben Freinschließlich, sowie Jahrgänge 1906
und 1907 Buchstaben A und B.
Freitag, den 8. März:
Saarbrücken, Jahrgänge 1905 und ältere von Buch—
stabe G bis L Jahrgang 1906 von Buchstabe
C bis K und Jahrgang 1907 von Buchstabe
O bis H einschließlich.
Samstag, den 9. März:
Saarbrücken, Jahrgänge 1905 und ältere von Buchstabe
Mebis 8, Jahrgang 1906 von Buchstabe Lbis
Keund Jahrgang 1907 von Buchstabe J bis N
einschließlich.
Montag, den 11. März:
Saarbrücken, Jahrgang, 1906 von Buchstabe 8 bis V,
Jahrgang 1907 von Buchstabe O bis V ein—
ichließlich. Ferner Vorstellung der Bergschüler.
Dienstag, den 12. März:
Saarbrücken, Rest der Bürgermeisterei von sämtlichen
Jahrgängen.
Malstatt-Burbach, Jahrgänge 1905 und ältere bis
Buchstabe C und Jahrgang 1906 bis Buch⸗
stabe Feeinschließlich.
Mittwoch, den 13. März:
Malstatt-Burbach, Jahrgänge 1905 und ältere von
Buchstabe D bis H, Jahrgang 1906 von Buch⸗
stabe &ebis J und Jahrgang 1907 bis Buch—
stabe Eneinschließlich.
Donnerstag, den 14. März:
Malstatt Burbach, Jahrgänge 1905 und ältere von
Buchstabe J bis K, Jahrgang 1906 von Buch—
stabe K bis L und Jahrgang 1907 von Buch—
stabe Fubis Jeinschließlich.
Freitag, den 15. März:
Malstatt-Burbach, Jahrgänge 1905 und ältere von
Buchstabe Le bis N, Jahrgang 1906 von Buchstabe
 Mebis Rtund Jahrgang 1907 von Buchstab
 Kbis L einschließlich.
Samstag, den 16. März:
Malstatt⸗Burbach, Jahrgänge 1905 und ältere von
Buchstabe O bis R, Jahrgang 1906 Buchstabe 8
und Jahrgang 1907 von Buchstabe M'bis 0
einschließlich.
Montag, den 18. März:
Malstatt-Burbach, Jahrgänge 1905 und ältere Buch⸗
stabe 8 und vom Jahrgang 1907 von Buchstabe P
bis 8 einschließlich.
Dienstag, den 19. März:
Malstatt-Burbach, Reft der Bürgermeisterei von sämt⸗
lichen Jahrgängen. Ferner Vorstellung der
Strafgefangenen, sowie der nach stattgehabter
Musterung im Bezirk der Ersatzkommission I
zugezogenen Militärpflichtigen.

Mittwoch, den 20. Maͤrz:
Reklamationstermin.
Von 9 Uhr vormittags ab Verhandlung der Rekla⸗
mationen aus den Städten St. Johann, Malstatt-Burbach
und Saarbrücken.
Donnerstag, den 21. März
findet von 9 Uhr vormittags ab die Losung für die Militär—⸗
pflichtigen des Jahrganges 1907 aus dem Bezirke der Ersatz⸗
kommission II statt.

Sämtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende Ge—
stellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, zu der für
hren Aufenthaltsort bestimmten Zeit pünktlich, sauber ge⸗
waschen und mit reiner Kleidung versehen vor der König⸗
ichen Ersatzkommission zur Musterung zu erscheinen. Die
Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge haben die Losungs⸗
scheine mitzubringen und beim Aufruf abzuliefern.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, werden nach
8 26 Ziffer 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888
mit Geldstrafe bis zu 80 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen
bestraft werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht
oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Einstellung der
als unsichere Heerespflichtige Anzusehenden zulässig. Wer
durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver⸗
hindert ist, hat ein ärztliches Attest einzureichen, welches,
insofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angeftellt ist,
durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierdurch
ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung
oder des Truppenteils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienst zulässig sind, müssen die betreffenden ün⸗
träge spätestens im Musterungstermine angebracht werden.
In Füllen der Verabsäumnng der rechtzeitigen An—
bringung der Gesuche ist jede Berücksichtigung derselben
seitens der Ober⸗Ersatz Kommission ausgeschlossen.
Nur sofern die Veranlassung der Reklamation erst
nach Beendigung des Musterungsgeschäftes entstanden und
sonach eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine
nicht möglich gewesen ist, werden die später eingegangenen
Reklamationsanträge von der Ober⸗-Ersatz- Kommissson einer
Prüfung unterzogen.
Zur Beurteilung der Reklamation ist erforderlich, daß
sämtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetzlich verpflichteten Fam ilien Mitglieder,
oweit eine Beschränkung ihrer Erwerbs⸗, Arbeits⸗ bezw.
Aufsichtsfähigkeit behaupliet wird, in dem für die Rekla⸗
mationen festzusetzenden Termine per sönlich und pünkt—
lich erscheinen, damit deren Erwerbs-, Arbeits- bezw. Auf⸗
fichtsfähigkeit festgestellt werden kann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—
scheinen gehindert, so ist dies durch Attest eines beamteten
Arztes nachzuweisen, da andernfalls derartige Reklamationen
Wonid zu beurteilen unnachsichtlich zurückgewiesen werden
müssen.
Die Vorstellung der Reklamierten erfolgt in der regel⸗
mäßigen Reihenfolge der Grundlisten. Die Reklamierten
hrauchen daher in den Reklamationsterminen nicht zu er⸗
scheinen. An dem Reklamationstage haben die Reklamanten
und ihre Angehörigen sich um 9 Uhr vormittags pünltlich
einzufinden.
            
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