für Kursus 3 und 5: Preußen find frei; Nichtpreußen
zahlen 10 Mk. und wenn sie nur am Nachkursus
(Nr. 5) teilnehmen, 5 Mk.,
für Kursus 6 und 7: für Preußen je 6 Mk., für Nicht⸗
preußen je 9 Mk.,
für Kursus 8 und 9: für Preußen je 20 Mk., für Nicht⸗
preußen je 250 Mk., wozu noch 20 Mk. für Gebrauchs⸗
gegenstände und 1 Mark. für Bedienung kommen.
Anmeldungen sind zu richten bezüglich der Kurse 2 bis
7 an die Direktion der Königl. Lehranstalt und bezüglich
des Kursus 8 an den Vorstand der pflanzenphysiologischen
Versuchsstation der Königl. Lehranstalt und bezüglich des
Kursus 9 an den Vorfiand der önochemischen Versuchs—
station der Königl Lehranstalt.
Wegen Zulassung zum Reblauskursus (Nr. 1) wollen
sich Preußen an den Oberpräsidenten der Provinz ihres
Wohnsitzes, Nichtpreußen an ihre Landesregierung wenden.
Weitere Auskunft ergeben die von der Anstalt kosten⸗
frei zu beziehenden Satzungen.
Beisenheim, den 15. Dezember 1906.
Der Direktor,
Professor Dr. Wortmann.
Der Vaterländische Frauenverein, Zweigverein
Saarbrücken, hat seine Tätigkeit auf ein für diesen neues
Gebiet gelenkt. Er hat einen für den Verein vorteilhaften
Vertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen zwecks Lieferung
von 500 Wäschegarnituren, welche den Mustern der Militär⸗
verwaltung entsprechen. Sie besteht je aus einem Hemd,
einer Hose und ein Paar Strümpfen bezw. Socken. welche
im Kriegsfalle im Wesentlichen zur Ausrüstung von solchen
Verwundeten dienen sollen, welche aus dem Kreise Saar—
brücken weiter befördert werden. Diese Kleidungsstücke
önnen alle Ortsgruppen zur Zeit der Not von der Zentrale
Saarbrücken erheben. Gleichzeitig sind die erforderlichen
Schritte getan worden, beim Kriegsfalle sofort die Einrich⸗
tungen zu treffen, daß die Wäsche, welche die Verwundeten
beim Ankommen vom Schlachtfeld tragen, gereinigt und
nusgebessert wird. Alle Mitglieder des Vereins werden sich
freuen, wenn sie von diesem Beschluß des Vorstandes
senntnis erhalten. Möge es manchen, der gezögert hat,
dem Verein als Mitglied beizutreten, anfpornen, sein Scherf⸗
ein zu den guten Zwecken, die der Verein treu verfolgt,
»eizutragen. Wenn wir auch die heiße Hoffnung hegen
dürfen, daß uns unter der Regierung unseres, den Frieden
iebenden und seine ganze Kraft dafuͤr einsetzenden Kaisers,
noch lange die schreckliche Kriegsfackel ferne bleibt, so hat
der Vaterl. Frauenverein es doch als seine ernsteste Pflicht
vor Augen, vorzusorgen, daß ein Krieg, dessen Schrecken
wir im Kreise Saarbrücken, an einer Landesgrenze liegend,
am ehesten ausgesetzt sind, unsern lieben Kämpfern, die ihre
Kraft zum Schutze Ihres Vaterlandes, für Weib und Kind
und eigenen Herd einsetzen würden, so rasch und gut, wie
möglich, Erleichterung zu bringen, ein Jeder nach seiner
Kraft und seinem Gewissen.
Bei solchen Liebeswerk sollen alle Fragen der Partei
und der Konfession begraben sein, da sol es heißen: „Wir
wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not
uns trennen und Gefahr!“ Das walte Gott!
Bekanntmachung.
Die Prufung der Zöglinge, welche in die Königliche
Präparanden-Anstalt in Merzig im Jahre 1907 einzutreten
wünschen, wird in Merzig vom 25. bis 28. März stattfinden.
Bei dieser Prüfung wird ermittelt, ob die angemeldeten
Knaben die Volksschule mit Erfolg durchgemacht haben und
diejenige Bildung besitzen, welche sie befähigt, an dem Unter—
richte der Präparanden-Anstalt mit Erfolg teilzunehmen.
Die Aufzunehmenden haben vorzulegen:
1. den Geburtsschein,
2. den Wiederimpfschein,
3. ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von dem Königl.
Kreisarzte,
ein Schulzeugnis über Art und Erfolg des zuletzt
empfangenen Schulunterrichtes, gegebenenfalls Schul⸗
entlassungszeugnis,
wenn seit dem Abgange von der Schule eine Zeit
von mehreren Monaten verflossen ist, ein Führungs⸗
zeugn's von der Polizeibehörde und dem Schul⸗
inspektor des Wohnortes,
die Erklärung des Vaters oder des gesetzlichen Ver—
treters, daß er die Mittel zum Unterhalte des Be⸗
werbers während der Dauer der Ausbildung gewähren
werde, mit der Bescheinigung der Ortsbehörde, daß
er über die dazu nötigen Mitel verfügt.
Die Ausbildungszeit dauert drei Jahre. Aufgenommen
werden nur solche Bewerber, welche spätestens innerhalb der
ersten sechs Monate nach dem Aufnahmetermine das 14.
Lebensjahr vollenden. Sie haben sich vier Wochen vor der
Prüfung bei dem Vorsteher zu melden. Die Vollständig⸗
leit der einzureichenden Papiere ist zur Zulassung uner—⸗
läßlich. Ueber die Zulassung zur Aufnahmeprüfung wird
den Bewerbern Mitteilung von dem Anftaltsvorsteher zu⸗
gehen. Eine vorherige persönliche Vorstellung des Prüflings
ist weder nötig noch erwünscht.
Der Königl. Präparanden-Anstalts-Vorsteher,
Bappert.
Saarbrücken, den 4. Februar 1907
Der Königliche Landrat, Bötticher.
Oeffentucher Anzeiger.
9
—— —
F —15
Dp. a ß 7 3
2
—
In jeder Gemeinde ein gut
hesoldeter, ansàssiger
zur Autnahme von Samen-Be
stellungen. Es wollen sich nu
tüûchtige Leute unter Angabe d
Geb. Ort und Datums melden
die das Vertrauen ihrer Mit
burger besitzen. 61
Aerrmann Bernhardt G. . d.
Gesellschaft sur Gartenbau,
Forst- und Landwirtschaft,
St. Johann a d. Saar,
Ecke Marktplatz.
d —4*
(Ersatz fur Ei) In Packchen à
16 Ptg. pre dem Gobprauchsawert
von 4 Kiern fur Kuchen,
Mehlspeisen ete.
2ectowsrk. Härehhsim b., Vorms.
— — —— —
Redaktion des nicht-amtlichen Teils, Druck und Verlag von Sebrüder Hofer in Scarbrücen.