Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

b) Ausnahmetage betreffend den Ladenschluß
für offene Verkaufsstellen.
1. der Samstag vor Fastnacht,
2. der Samstag vor Ostern
3. der Samstag vor Pfingsten,
4. die letzten 8 Werktage vor Weihnachten,
5. Sylvestertag.
Saarbrücken, den 1. Dezember 1906.
Königliche Polizei-Direktion.
V.: Jäger, Regierangs-⸗Assessor.

Bekanntmachung.
Nachdem seitens des Herrn Oberpräsidenten der Rhein—
provinz für den Umfang der Provinz die letzten 3 Sonntage
vor Weihnachten und seitens des Herrn Regierungs-Präsidenten
für den Umfang des Regierungs Bezirks Trier der letzte
Sonntag vor Pfingsten, für den erweiterten Geschäftsverkehr
im Handelsgewerbe frei gegeben sind, werden hierdurch auf
Grund der Ermächtigung des Herrn Regierungs Präsidenten
vom 21. November 1892 für das kommende Jahr außerdem
der letzte Sonntag vor Ostern und
der Sonntag vor Allerheiligen
in dem die Städte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt⸗
Burhach umfassenden Polizeibezirk ebenfalls für den er—
weiterten Geschäftsverkehr im Handelsgewerbe frei gegeben.
An den genannten Sonntagen dürfen Gehülfen, Lehr⸗
linge und Arbeiter im Handelsgewerbe und in offenen Ver—
kaufsstellen von 8ÿ9 Uhr vormittaas und von 114
Uhr vormittags bis 7 Uhr abends beschäftigt werden.
Saarbrücken, den 1. Dezember 1906.
Königl. Polizei-Direktion.
J. V.: Jäger, Regierungs-Assessor.

bis zum 20. Jannar 1907 an den Gauvorsteher des
Bezirks anzugeben, damit zur Erleichterung der Auswahl
möglichst geeignete Musterungsplätze ausgesucht und die
Termine zur Gestellung der Pferde fesigesetzt werden können.
Die in den Einzelklassen errungenen Preise fallen un⸗—
verkürzt dem Besitzer des betreffenden Pferdes zu.
Das Rheinische Pferdestammbuch beteiligt sich als solches
nur insofern an der Ausstellung, als es in seiner General⸗
versammung vom 22. November 1906 beschlossen hat, in
der Sammlungsklasse auszustellen; auch die Auswahl dieser
Pferde findet gelegentlich der im Februar stattfindenden
Termine durch die Kommission statt.
Das Ppfferdestammbuch bezahlt den Einsatz für die
Sammlungsklasse, wofür ihm etwaige Preise zufallen.
Dafür ist in der Generalversammlung weiter beschlossen
worden, seitens des Rheinischen Pferdestammbuchs in jeder
der inbetracht kommenden 7 Klassen den Besitzern der beiden
höchstpämierten rheinischen Pferde für ihre züchterischen
Leistungen eine Anerkennung von je 75 Mk. aus der Stamm⸗
buchkasse zu gewähren. Ich bemerke daß nach den Bestimmungen
der D. L. G. nur solche Tiere ausgestellt werden können,
deren Abstammung väter- und mütterlicherseits entweder
durch das Rheinische Pferdestammbuch oder durch das Zucht⸗
resp. Stallbuch des betreffenden Eigentümers nachgewiesen
werden kann; ein Beweis, wie sehr auch in anderen Be—
zirken Wert darauf gelegt wird, daß die Abstammung auch
der schweren Pferde möglichst klar nachgewiesen wird, und
ein Ansporn für uns, das Rheinische Pferdestammbuch
möglichst auszubauen.
Ich bitte daher die Besitzer solcher Pferde von nach—
gewiesener Abstammung in ihrem eigenen Interesse und im
Interesse der ganzen rheinischen Pferdezucht, die Aumeldungen
bei den betreffenden Herren Gauvorstehern möglichst zahl⸗
reich eingehen zu lassen.
Wickrath, den 2. Januar 1907.
Der Vorsitzende des Rhein. Pferdestammbuchs:
von Engel, Königl. Gestütsdirektor.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Rheinisches Pferdestammbuch
Seitens der Landwirtschaftskammer ist beschlossen worden,
die Ausstellung der D. L. G. vom 6. bis 11. Zuni 1907
in Düsseldorf mit Pferden und Rindern mönlichst zahlreich
zu beschicken.
Zur Erleichterung für die Aussteller hat sich die Kammer
bereit erklärt, den Ausstellern von Pferden zur Bestreitung
der Unkosten je 50 Mk. zu gewähren und die von der D. L. G.
ausgesetzten Preise sehr erheblich zu ergänzen.
Um nun die Ausstellung seitens der Provinz möglichst
glanzvoll und abwechselungsreich zu gestalten, ist es
dringend notwendig, daß die rheinischen Züchter dieses
Unternehmen ihrerseits nach allen Kräften unteistützen, da
es sich in diesem Jahre darum handelt, den Ruf, welchen
die rheinische Pferdezucht sich erworben hat, bei den zweifel⸗
los aus allen Gauen Deutschlands anwesenden Pferdezüchtern
zu erstarken und zu befestigen.
Damit nun das Bild der rheinischen Pferde ein mög—
lichst einheitliches wird, ist eine Kommission aus den 5 Gau⸗
vorstehern und dem Unterzeichneten bestehend gewählt, welche
in der ersten Häifte des Februar die Auswahi der mit
Kammergeldern zu unterstützenden Pferde vorzunehmen hat.
Diejemgen Züchter, welche beobsichtigen Pferde nach
Düsseldorf zu schicken, werden daher ersucht, ihre Adresse

An der Königl. Lehranstalt für Wein-, Obst⸗ und
Gartenbau zu Geisenheim am Rhein finden im Jahre 1907
folgende Unterrichtskurse statt:
1. Deffentlicher Reblaus-Kursus vom 21. bis 23.
Februar 1907,
Obsthau⸗Kursus vom 21. Februar bis 18. März 1907,
Baumwärter-Kursus vom 21. Februar bis 13. März
1907,
Obstbau-Nachkursus vom 5. bis 10. August 1907,
Baumwärter-Nachkursus vom 5. bis 10. August 1907,
Obstverwertungskursus für Männer vom 12. bis 24.
August 1907,
Oobstverwertungs Kursus für Frauen vom 26. bis
31. August 1907,
Gährungs⸗ bezw. Hefe⸗Kursus vom 11. bis 23. No⸗
vember 1907,
Analysen-Kursus vom 26. November bis 7. Dezember
1907.
Das Unterrichtshonorar beträgt:
für Kursus 1: nichts,
für Kursus 2 und 4: für Preußen 20 Mk., für Nicht—
preußen (auch Lehrer) 30 Mk. Preußische Lehrer
sind frei. Personen, die nur am Nachkursus (Nr. 4)
leilnehmen, zahlen 8 M., Nichtpreußen 12 Mk.,
            
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