Nachweisung
der markte und Laden-VPreise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Dezember 1906
Saarbrücken St. Johann
Weizen, guter Sorte 100 kg
mittlerer dto.
* geringer dto
Roggen. guter dto.
mittlerer dto.
geringer dto.
guter dto.
mittlerer dto.
geringer dto.
guter dto.
mittlerer dto.
J geringer dto.
Erbsen (gelbe) zum Kochen dto
Speise-Bohnen (weiße) . dto.
Linsen... * dto.
Eß⸗Kartoffeln dto.
Richt-Strohn. . dto.
wrrumm⸗ dto.
Heu .. dto.
Rindfleisch im Großhande. . . dto.
im Kleinhandel von der Keule 1 kg
— n vom Bauch.
Schweinefleisch...
dalvfleiich.
dammelfleisch. 4
SZpeck ger. (hresiger..
Eß-Butter . an wwen
Fier .. .. 60 Stüct M 5
Weizenmeht Nr1 ... Ekg — “
Roagenmehl —
Gerstengraupen.
Gerstengrütze. —
Buchweizengrützen.
Hafergrütze .. 7
dirse 4 7
Reis, Java mittlerer. 4 — 65
Kaffee, Java mittlerer roh. .. 2 50
„gelber gebrannter.. 2 3 30
Speise-Salz. 7 — 18
Schweine⸗Schmalz.....4180 180
Trier, den 6. Januar 1907.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
45
19 92
19 72
19 24
18 48
18 28
7 96
19 16
198 88
18 44
18 40
832
17 96
23 —
30 —
70 —
7 16
2—
4 36
3 98
Berste,
Bekanntmachung der Königlichen Regierung.
Errichtungsurkunde
der selbständigen Filialgemeinde Fischbach, Pfarrei Quierschied,
Dekanat und Kreis Saarbrücken.
Nach Anhörung und Zustimmung der zur Sache Be—
rechtigten und on ihr Beteiligten wird biermit festgesetzt
und verordnet, wie folgt:
Die Filiale Fischbach, Pfarrei Quierschied, wird zu
einer selbständigen Filialgemeinde Fuchbach mit
hbesonderer Vertretnug und Vermögensverwaltung
erhoben.
Die Grenzen der Filialgemeinde decken sich mit den
Grenzen der bürgerlichen Gemeinde Fischbach, wie sie
in der vorliegenden Handzeichnung des Königlichen
Katasteramtes St. Johann Sabrbrücken angegeben sind
In das Eigentum der Filialgemeinde Fischbach
gehen über:
40000 Mark Kapital für den Kirchenbau,
das gesamte vorhandene Kircheninventar im
Werte von 8ÿ9000 Mark,
ein von dem damaligen Pfarrvikar Greff aus
Sammelgeldern erbautes, jetzt noch auf dessen
Namen im Grundbuch eingetragenes Wohnhaus
nebst Grund und Boden als künftiges Wohn⸗
haus für den Geistlichen,
Stiftungskapitalien im Betrage von 8310 Mark,
elf Wiesenparzellen, im Ganzen co. 120 ar. groß,
im Werte von 12000 Mark, welche mit dem
Königlichen Bergfiskus gegen einen Kirchenbau⸗
platz eingetauscht werden sollen.
Die in der genannten Filialgemeinde wohnenden
Katholiken sind verpflichtet, die besonderen Bedürfnisse
der Filialgemeinde zu bestreiten, soweit die vorhandenen
Fonds nicht ausreichen.
Dagegen haben sie zu den Bedürfnissen der Pfarr⸗
gemeinde Quierschied nicht mehr beizutragen.
Die gegenwärtige Verordnung wird am Feste Maria
Lichtmeß, Samstag, den 2. Februar d. Is., in der
Pfarrkirche zu Quierschied und in dem gottesdienst—
lichen Lokale zu Fischbach verkündet und gilt damit
als vollzogen.
Trier, den 16. Januar 1907.
Der Bischof von Trier.
M. Felix Korum
Die nach der vorstehenden Urkunde vom 16. Januar
1907 von dem Bischofe von Trier kirchlicherseits aus⸗
gesprochene Errichtung und Umschreibung der katholischen
Filialgemeinde Fischhach wird auf Grund der von dem
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten mittels Erlasses
vom 15. Dezember v. Is. — G. II. 3744 — uns erteilten
Ermächtigung hierdurch von Staatswegen bestätigt und in
Vollzug gesetzt.
Trier, den 20. Jannar 1907. *
Königliche Regierung.
Abteilung für Kirchen- und Schulwesen,
Bake. Schulin.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der 83 139d und 1396 der Reichs-Bewerbe⸗Ordnung
werden für das Jahr 1907 die folgen—
den Tage, an welchen die Bestimmungen über die, den Ge⸗
hülfen und Lehrlingen pp. in offenen Verkaufsstellen zu ge—
vwährende Mindestrüh-zeit und Mittagspause und den Laden⸗
schluß für offene Verkaufsstellen keine Anwendung finden,
für den Bezirt der Städte Saarbrücken, St. Johann und
Malstatt⸗Burbach wie folgt festg setzt:
a) Ausnahmetage betreffend die Mindestruhe-—
zeit und Mittagpause.
1. der Samstag vor Fastnacht,
2. der Samstag vor Ostern,
3. der Samstag vor Pfingsten,
4 die letzten 8 Werktage vor Weihnachten,
5. der Sylvestertag.