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steinblattern (Rotlauf) erkrankt. Ueber das Gehöft des Barthel
ist deshalb die Sperre verhingt worden.
Brebach, den 7. Dezember 1907.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Becker.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Bestande des Ackerers
Peter Lang von hier ist erloschen. Die Schutzmaßregeln
ind aufgehoben.
Kleinblitters dorf, den 6. Dezember 1907.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Weber.
Bekanntmachung.
Bei einem geschlachteten Schweine der Witwe Karl
Lorenz hier, Hessenland Nr. 15, hat der Kreistierarzt
Schweineseuche festgestellt. Es ist Gehöftsperre angeordnet.
Sulzbach, den 6. Dezember 1907.
Der Bürgermeister,
Eymael.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöft des Schaustellers
Beorg Lauck in Dudweiler, Hofweg 80, ist erloschen. Die
angeordneten Schutzmaßregeln habe ich aufgehoben.
Dudweiler, den 7. Dezember 1907.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Petermann—
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöft des Grubenschlossers
Josef Dürr in Jägersfreude, St. Johannerstraße 80, ist
erloschen. Die angeordneten Schusmaßregeln habe ich auf—⸗
gehoben.
Dudweiler, den 7. Dezember 1907.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Petermann.
Spar- und Darlehnskasse für den Kreis Saarbrücken.
Im Monat November 1907 sind an
Einlagen eingezahlt.. .— 273972,19 Mk.
Zurückgenommen... 227111,4238,
An Darlehen sind ausbezahlt. —AV
An Darlehen sind zurückgezahlt 11178,00,
An Zinsen sind eingegangen . 4841,60,
Zinsen sind abgehobenn.... 3316,664 ,
Reue Sparkassenbücher sind ausgegeben. . 254 Stück.
Der Rendant: Dettweiler.
Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär⸗Anwäör p.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mitteilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vakanz tritt ein: wann? wo
zei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
eichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden
5) Dauer der etwa der Aunstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
hältsabzüge gedeckt werden kaun. 8) Einkommen der Stelle.
b) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
1. 3) sofort, Cöhn, Städtische Verwaltung, 3) Mu⸗-⸗
seumsaufseher, 4) gute Elementarschulbildung und körper
liche Rüstigkeit sowie völlige Nüchternheit, 5) 6 Weonate
6) auf gegenseitige Zmonatige Kündigung jedoch mit Rahe⸗
gehaltsberechtigung und Anspruch auf Witwen und Waisen—
—DDD——
7) keine, 8) Anfangsgehalt 1280 Mk., steigend alle 3 Jahre,
und zwar 2 mal um 100 Mtk. und 5 mal um 60 Mk. bie
zum Höchstbetrage von 1780 Mk. und freie Dienstwohnung,
) nein, 10) die Militärdienstzeit kommt bei der Berechnung
des Ruhegehalts nach Maßgabe der desfalsigen Bestimmungen
'n Anrechnung, Bewerber düfen nicht über 35 Jahre alt
sein; Meldungen sind unter Beifügung eines selbstgeschrie—
benen Lebenslaufs und der UÜbschrift des Zivilversorgungs—
icheins sowie etwaiger Zeugnisabschriften baldigst an den
derrn Oberbürgermeister in Cöln einzureichen.
2. 2) 1. April 1908, Cöln-Nippes, Städtische
Verwaltung, 39) Schuldiener an dem Realgymna—
sium, 4) bis 7) wie bei ifd. Nr. 1, 8) Anfangsgehalt
1380 Mk., steigend alle 3 Jahre und zwar 2 mal um 150
Mark und 5 mal um 80 Mk. bis zum Höchstbetrage von
2080 Mtk., für Dienstwohnung und Brand werden 15040
bezw. 1,6010 des Anfangsgehalts in Abzug gebracht, 9) nein,
10) die Militärdienstzeit kommt bei der Berechnung des
Ruhegehalts nach Maßgabe der desfalsigen Bestimmungen
in Aurechnung, Bewerber dürfen nicht uͤber 35 Jahre alt
ein; Meldungen sind jedoch unter Beifügung eines selbst—
geschriebenen Lebenslaufs und der Abschrift des Zivilver⸗
sorgungsscheins bis zum 20. Dezember 1907 an den Herry
Oberbuͤrgermeister in Cöln einzureichen.
3. 2) 1. April 1908, Winningen, Kreis Koblenz—
Land, Polizeiverwaltung, 3) Polizeisergeant, 4) körper⸗
lich völlig rüstig, nicht unter 1Im 70 om groß, nüchtern und
zuverlässig, zut fachgemäßen Absafssung von Anzeigen und
Berichten befaͤhigt, Bewerber haben sich schriftlich zum Besuch
der Polizeischule in Düsseldorf zu verpflichten, andernfalls
sie sich vor ihrer endgültigen Beschäftigung der vorgeschriebenen
Prufung unterziehen müssen, d) 6 Monatr, 6) zunächst auf
—
zeit, 7) keine, 9) Anfangsgehalt 1000 Me—., steigend alle 2
Jahre um 100 Mt, bis zum Höchstbetrage von 1800 Mk.
als Vollziehungsbeamter außerdem 100 Mei., ferner 75 Mk.
Kleidergeld und 1 Dienstrad, 9) nein, 10) die Stelle ist
ruhegehaltsberechtigt, beim Uebertritt in den Ruhestand wird
die im Reichs⸗, insbesondere Militärdienst, im Staatsdienst
oder im Dienst eines deutschen Kommunalnerbandes verbrachte
Dienstzeit angerechnet.
Saarbrücken, den 16. Dezember 1907
Der Königliche Landrat. Bötticher