Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

245

A Beamte,
— welche
— 22 2*
5 553 zu berichten haben.

154

Bürgermeister, deren
Hemeinden Beihülfen laut
Kreisetat bewilligt sind.
Sämtliche Herren
dandbürgermeister.

61

711

Sämtliche Herren
Burgermeister.

is 10

19110

Sämtliche Herren
Landbürgermeister.
Polizeidirektion hier
ind sämtliche Herren
Landbürgermeister.

2010

Sämtl. Herren
Bürgermeister.

211153

Polizeidirektion hier
ind fämtliche Herren
Landbürgermeister.

22⸗ 15
281 15

Die Herren Kommunal
Oberförster.
Die Herren Bürger—
neister zu Saarbrucken,
St. Johann, Malstatt⸗
Burbach, Dudweiler,
Püttlingen, Sulzbach
und Brebach.
Die Herren Bürgermeister
zu Dudweiler, Völklingen,
dudweiler u. Püttlingen.

2415

25 20
26 20

Sämtliche Herren
Bürgermeister.
desal

990

Die Herren Bürgermeister
zu Heusweiler und
Ludweiler.
Sämtliche Herren
„tandesbeamten der
Landgemeinden.
Saͤmtliche Herren
Bürgermeister.
Polizeidirektion hier
und sämtliche Herren
Purgermeister

28 20

201 28
80 258

318018

Herr Oberwachtmeister
Wehner und fämtliche
herittenen Gendarmen.
Polizeidirektion hier
und sämtliche Herren
Landböürgermenster.

32131

Die Erledigung
anordnende
Berfügung.

7. Januar 1903,
RK. A. 84.

5. April 1900,
K. A. 900.

18. Januar 1902,
RK. A. 164.

7. Nov. 1878, Nr. 5036

27. April 1898,
Nr1401.

24. April 1894,
K. A. 847 und
16. Febr. 1897, K. A. 488
21. April 1902, Nr. 8697
und 11. Juni 1904,
Nr. 5524.

5. Juli 1860,
Mr. 2770.
9. Nov. 1883, Nr. 4088,
. Dez. 1896, Nr. 3948
und 16. Oktober 1901,
Nr. 8954.

19. August 1904,
Nr. 7928.

14. Februar 1896,
K. A. Nr. 440.
21. Juni 1902,
Nr. 7026.
6. April 1894,
Nr. 4031.

25. März 1905,
K. A. 976,
25. Mai 1906, K. A. 2114
17. März 1897,
Nr. 2981.
23. Nov. 1867, Nr. 6845.
27. April 1871, Nr. 3231,
17. Jan. 1901, Nr. 455 u
21. Febr. 1906, Nr. 1624
27. Juni 1907,
Nr 7161

27. Juli 1886,
Kreisblatt 1886. S. 131.

Gegenstand.

Anträge auf Auszahlung der Beihülfen zu Wegebauten für
das laufende Rechnungsjahr. (GFehlanzeige nicht er—
forderlich.)
Anträge auf Auszahlung der Beihülfen zu Wegewärter—
besoldungen für das laufende Rechnungsjahr. (Fehl—
anzeige nicht erforderlich.)
Anträge auf Kreisbeihülfen zu Gemeindewegebauten für das
kommende Rechnungsjahr. (Fehlanzeige nicht er—
forderlich.)
Berechtigungskohlenlisten.

Erlaß von Schutzvorschriften für gewerbliche Arbeiter.

Nachweisung der Verkaufsstellen für geistige Getränke und
Bericht über Zäpferunwesen. (Die Zahlen der zu
einer Gemeinde gehörigen Ortschaften getrennt.)
Bericht über das Ergebnis der polizeilichen Revisionen der
Gast⸗ und Schankwirtschaftsbetriebe, in welchen Ge—
hilfen oder Lehrlinge beschäftigt werden und Angabe
der Bestrafungen.
Nachweisung des Forstareals
Anzeige des Ergebnisses der periodischen Untersuchung der
eisernen Brücken.

Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Geschäftsführung
der Innungen.

Vorlage der Berechnungen A und B über gezahlte Friedens⸗
unterstützungen.
Maßnahmen, Bestimmungen oder Einrichtungen gegen den
Alkoholmißbrauch. (Gehlanzeige nicht erforderlich.)
Einreichung der Kostenrechnungen über die vierteljährlichen
Lieferungen von Hafer, Heu und Stroh für Gendarmerie
Dienstpferde.
Einreichung beglaubigter Abschriften von Heiratsurkunden
von Angehbrigen eines ausländischen Vertragsstaates
für das laufende Halbjahr.
Verzeichnis der Meliorationsverbände. —X
erforderlich.)
Zeitunasbericht bro IV. Vierteliahr.

Einreichung einer Nachweisung über die verabreichten Fourage—
ftidcnen im verflofsenen Vierteliahr.

Maß- und Gewichts-Revisionen im abgelaufenen Jahre.
            
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