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sich in der Streu und bewegen sich. nach Auftreiben träge
und teilnahmslos unter Schwanken des Hinterteils. Akut
erkrankte Tiere können schon nach einigen Tagen zugrunde
gehen, oder sie sterben im Verlauf von ein bis zwei Wochen.
Tiere, die erst nach ein bis zwei Wochen eingehen, magern
stark ab. Bei dor akuten Form der Schweinepest erkranken
aältere und jüngere Tiere ohne Unterschied.
Beim schleichenden (chronischen) Verlauf der Schweine—
pest werden vorwiegend die jüngeren Tiere (Ferkel und Läufer)
oon der Erkrankung befallen. Die chronisch erkrankten
Schweine können wochen- und monatelang leben und zeigen
im Anfang der Erkrankung außer Durchfall wechselnden
Appetit und Abmagerung. Daneben haben sie häufig ver—
klebte Augen und einen mit Schorfbildung verbundenen Haut—
ausschlag. Im weiteren Verlauf der Krankheit kann bei den
mit chronischer Schweinepest behafteten Tieren Durchfall mit
Verstopfung abwechseln.
Merkmale an den toten Tieren.
Bei gestorbenen, getöteten oder geschlach—
teten pestkranken Schweinen findet man die Schleimhaut
des Darmkanals in größerer oder geringerer Ausdehnung
entzündet. Die entzündlichen Veränderungen betreffen haupt—
sächlich die Schleimhaut des Dickdarmes (Blind- und Grimm—
darm), können aber auch im letzten Abschnitt des Dünn—
darmes (Hüftdarm) zugegen sein. Die Schleimhaut der ge—
nannten Darmabschnitte weist bei pestkranken Schweinen an
einzelnen Stellen oder in größerer Ausdehnung trübe, gelbe
Beläge oder Schorfe, ferner Geschwüre auf. Die Schorfe in
der Schleimhaut können sich knopfartig von der Umgebung
abheben. Außerdem kann die ganze Darmwand so verändert
sein, daß der betreffende Darmabschnitt nach Entleerung des
Inhalts nicht mehr zusammenfällt. Die im Darmgekröse
liegenden Lymphdrüsen (Gekrösdrüsen), die zu den veränderten
Darmabschnitten gehören, sind geschwollen und können trübe,
graugelbe Einlagerungen aufweisen oder im ganzen trübe
und graugelb erscheinen. Verkalkung wird in den veränderten
dymphdrüsen bei Schweinepest — im Geagensatz zur Tuber—
kulose — nicht beobachtet.
Vermischung der Schweinepest mit der
Schweineseuche
Tiere, die an Schweinepest erkrankt sind, können gleich—
zeitig von Schweineseuche befallen werden und dann außer
den Krankheitsmerkmalen der Schweinepest auch diejenigen
der Schweineseuche zeigen. In solchen Fällen treten zu den
angeführten Symptomen der Schweinepest noch Husten und
Atembeschwerde bei den lebenden Tieren und eine Entzündung
der Lungen bei den gestorbenen, getöteten oder geschlachteten
Tieren hinzu. Die entzündeten Lungen fallen nach der
Herausnahme aus dem Brustkorb nicht oder nicht vollständig
zusammen, haben im Bereiche größerer oder kleinerer Ab—
chnitte keine hellrote Farbe, wie die Lungen gesunder Tiere,
jondern eine dunkelrote, graurote oder graue Farbe und
fühlen sich fest an wie die Leber. Außerdem können das Brust⸗
sell und der Herzbeutel mit einem abziehbaren Belage ver—
jehen sein.
Anzeigepflicht.
Wenn ein Schwein unter den Erscheinungen der Schweine—
pest oder der Schweinepest und Schweineseuche bald nach
dem Ankauf erkrankt oder wenn mehrere Schweine
eines Bestandes die angeführten Krankheitsmerkmale zeigen,
so liegt der Verdacht des Ausbruches der Schweinepest vor.
Von dem Schweinevpestverdacht ist der Ortspolizeibebörde
Anzeige zu erstatten, worauf durch eine amästieräͤrztliche
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oder nicht.
Verhütung der Einschleppung der Schweinepest
in einen Bestand.
Zur Verhütung der Einschleppung der Schweinepest in
einen Bestand ist in erster Linie der Zukauf von Schweinen
mit größter Vorsicht zu bewirken. Neue Schweine, deren
Herkunft nicht nachweislich unverdächtig ist, sind, wenn irgend
möglich, in einen befonderen Stall unter Beobachtung zu
stellen, ehe sie zu dem alten Bestande gebracht werden Es
empfiehlt sich, die neu angekauften Tiere mit einigen Ferkeln
des alten Bestandes entweder unmittelbar oder so in einer
Bucht zusammenzubringen, daß sie nur durch ein Gitter von
einander getrennt sind. Sind die Ferkel nach zehn Tagen
noch gesund und frei von Erscheinungen der Schweinepest, so
können die neu angekausten Tiere unbedenklich zu dem alten
Bestande in den gemeinsamen Schweinestall gebracht werden.
Um auch der Gesahr der Einschleppung der Schweineseuche
zu begegnen, ist die Beobachtung auf die Dauer von vier
Wochen auszudehnen.
Da die Schweinepest auch leicht durch Personenverkehr
und durch leblose Gegenstände (Stallgeräte, Futter⸗ und Streu—
—DDDDDV——
Berührung mit nicht nachweislich unverdächtigen Schweine
beständen und die Verwendung von Stallgeräten, Futterstoffen
Streu und Dünger aus solchen zu vermeiden.
Besondere Vorsicht ist bei der Einstellung von Sauer
in die Ställe sremder Eberhalter geboten.
Bekanntmachungen des Königlichen
Negierungs-Präsidenten.
Der Gewerbeinspektion in Saarbrücken ist der Gewerbe
Assessor Zöllner als Hilfsarbeiter überwiesen.
Trier, den 14. Oktober 1907.
Der Regierungs-Präsident.
Bake.
Der zum Bolivianischen Konsul in Düsseldorf ernannte
Herr Lionel M. Rosenthal dort ist zufolge Erlasses des
Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom
I. C. 11596 . 4
30. September 1907 — 3550 in dieser Amtseigen—
schaft anerkannt und zugelassen worden.
Trier, den 15. Oktober 1907.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen—
Bekanntmachung der Königlichen Regierung
Die Verteilung von Belohnungen aus der Friedrich Wilhelm⸗
Prämienstiftung für Volksschullehrer und Lehrerinnen betreffend.
Auf Grund der Satzungen der Friedrich Wilhelm⸗
Prämienstiftung für Volksschullehrer und Lehrerinnen des
RKegierungsbezirks Trier vom 10. Juni 1857 (Amtsblatt
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