219 —
schuldigung des Ausbleibens ein die Hinderungsgründe be—
scheinigendes Attest der Orts- oder Polizeibehörde nach dem
Kontrollplatz zu schicken.
St. Johann, den 17. Oktober 1907.
Königliches Bezirkskommando.
Fischer,
Oberstleuntnant z. D. und Bezirkskommandeur.
Im Anschlusse an die vorstehende Bekanntmachung des
Königlichen Bezirkkkommandos werden die Herren Buͤrger—
meister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Heröst.
Kontrollversammlungen in den einzelnen Gemeinden in orts⸗
üblicher Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
Zugleich beauftrage ich hiermit die Gendarmen, sich auf
den Kontrollpläten ihres Dienstbezirks zur Dienstleistung
bei Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung pünktlich ein—
zufinden. Auf jedem Kontrollplatz müssen mindestens zwei
Bendarmen anwesend sein. Im Falle der Verhinderung des
einen oder anderen Gendarmen ist mir solches rechtzeitig zu
melden, damit ich noch einen Ersatz beordern kann.
Saarbrücken, den 19. Oktober 1907.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Wahl der Mitglieder der Steuerausschüsse der
Bewerbesteuerklassen II und IV
Die Wahlperiode der im Jahre 1904 gebildeten Ge—
werbesteuerausschüsse hat mit dem laufenden Steuerjahr ge—
mäß Art. 21 B Nr. 2 der Anweisung vom 4. November
1895 ihr Ende erreicht.
Es sind deshalb von den Steuergesellschaften behufs
Vornahme der Veranlagungen für die Steuerjahre 1908,
1909 und 1810 umfassend den Zeitraum vom 1. April 1908
bis Ende März 1911 und Entscheidung der dagegen er⸗
hobenen Einsprüche Neuwahlen der Mitlglieder und stell⸗
vertretenden Mitglieder der Steuerausschüsse der Gewerbe⸗
steuerklassen III und IV erforderlich.
Termin zur Vornahme der Wahl von 7 Abgeordneten
und 7 Stellvertretern der Steuergesellschaft der Klasse IIIJ
beraume ich hiermit an auf Freitag, den 25. Oktober d. Is.,
vpormittags 10 Uhr, im Sitzungszimmer der Veranlagungs⸗
Kommission, Roonstraße 7 hierselbst, 1 Treppe hoch, so
A
Stellvertretern der Steuergesellschaft der Klasse IV auf
Freitag, den 25. Oktober d. IAs. nachmittags 3 Uhr, eben⸗
daselbst.
Wahlberechtigt sind sämtliche zur Zeit der Wahl zur
Bewerbesteuer veranlagten Gewerbetreibenden des Veran—⸗
lagungsbezirks Saarbrücken in ihrer Klasse. Wählbar sind
nur solche männliche Mitglieder der betreffenden Klasse,
welche das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich im Be⸗
sitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
Von mehreren Inhabern eines Geschäftes ist nur einer
wählbar und auch zur Ausübung der Wahlbefugnis zu ver—⸗
statten. Aktien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahl⸗
befugnis durch einen von dem geschäftsführenden Vorstande
zu bezeichnenden Beauftragten aus; wählbar ist von den
Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes nur eines.
Minderjährige und Frauen können die Wahlbefugnis durch
Bevollmächtigte ausüben, wählbar sind letztere nicht.
Wird die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter
seitens einer Steuergesells aft verweigert oder nicht ord—
nungsmäßig bewirkt, oder verweigern die Gewählten die
ordnungsmäßige Mitwirkung, so gehen die dem Sieueraus—
schusse zustehenden Befugnisse für das betreffende Steuerjahr
auf den Vorsitzenden über.
Saarbrücken, den 11. Oktober 1907.
Der Vorsitzende des Steuer-Ausschusses
der Gewerbesteuerklassen II und IV,
Rudolph.
Bekanntmachung.
Mannschaften der Reserve aller Waffen, welche zum
Uebertritt in die Schutztruppe für Südwestafrika bereit sind,
wollen sich sobald wie möglich an einem Wochentage
oormittags 9 Uhr, auf dem Geschäftszimmer Nr. 2 des
Bezirkskommandos, zwecks Untersuchung auf Tropendienst⸗
fähigkeit melden. Es werden nur unbestrafte Leute mit
tadelloser Führung eingestellt. Unteroffiziere werden nicht
angenommen.
Auf nachstehende Vergünstigungen wird besonders hin⸗
gewiesen:
1. Den ausgesch edenen Schutztruppen⸗-Angehörigen wird
falls sie auf Heimbeförderung verzichten und sich ver—
pflichten, als Ansiedler im Lande zu bleiben, das
Heimreisegeld als Ansiedelungsbeihülfe gezahlt.
Ausgeschiedene Schutztruppen⸗Angehörige werden beim
Kaufe von Regierungsland hinsichtlich des Preises be—
vorzugt, wenn sie ein eigenes Vermögen von min—
destens 2000 Mk. nachweisen können.
Diejenigen ausgedienten Schutztruppen-Angehörigen,
welche auf eigener Farm wohnen, können ein unver⸗
zinsliches Darlehen bis zum Höchstbetrag von 6000
Mk. bewilligt erhalten und finden hierbei gegenüber
anderen Bewerbern in erster Linie Berücksichtigung.
Auf diese Vergünstigungen besteht ein rechtsverbindlicher
Anspruch nicht.
St. Johann, den 2. Oktober 1907.
Konigliches Bezirks-Kommando,
Fischer,
Oberstleutnant z. D. und Kommandeur.
In Gemäßheit der Verfügung des Herrn Regierungs—
Präsidenten vom 4. d. M. (I. Al 12366) machen wir auf
die zur Anschaffung für Volksbibliotheken sehr zu empfeh—
lende illustrierte Zeitschrift ,Deutscher Soldatenhort“ auf—
merksam. Die Bezugspreise sind unverändert geblieben.
Die Jahrgänge I-XVI (1890 bis 1905) können bis
zum 1. Januar 1808 zu einem Ausnahmepreise von 5 Mk.
für das gebundene und von 4 Mk. für das ungebundene
Fxemplar durch alle Buchhandlungen bezogen werden.
Probenummern stehen kostenlos zur Verfügung.
St. Johann, 11. Oktober 1907.
Königl. Kreisschulinspektionen Saarbrücken J u. II
und Völklingen.
Mylius, Schulrat. Schu, Kreis-⸗Schulinspektor.
Dr. Cramer,. Kreis-Schulinspektor.