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Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Die Herren Bürgermeister mache ich hierdurch auf den
Verteilungsplan des Bedarfs der Ruhegehaltskasse für die
dehrer und Lehrerinen an den öffentlichen Volksschulen des
Regierungsbezicks Trier für das Etatsjahr 1907 welcher
der Nr. 38 des Regierungs-Amtsblattes als Beilage bei⸗—
gegeben ist, mit dem Ersuchen aufmerksam, die Gemeinde—
sassen anzuweisen, die auf sie entfallenden Beträge an die
sÜinigliche Kreiskasse, nicht unmittelbar an die
Regierungshauptkasse, abzuführen.
Die für das 1. und 2. Vierteljahr 1907 fälligen Teilbeträge
sind möglichst bald an die Konigliche Kreiskasse
abzuführen.
Saarbrücken, den 9. Oktober 1907.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Bekanntmachung.
Amtstierärztlicher Feststellung zufolge ist unter dem
Beflügelbestande des hier, Wilhelm Heinrichstraße wohnenden
Bastwirts Ferdinand Jolas die Geflügelcholera ausgebrochen.
Die nötigen Vorsichtsmaßregeln sind angeordnet und es ist
über das Gehöft die Sperre verhängt.
Saarbrücken, den 7. Oktober 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.: Schlesinger.
Bekanntmachung.
Amtstierärztlicher Feststellung zufolge ist die unter den
Enten, welche in der Nacht vom 21./22. September d. Is.
auf der Eilgut⸗Abfertigungsstelle in St. Johann a. d. S.
für den Metzger Christian Bühner in Saarbrücken, Heuduk—
straße 64 wohnhaft, angekommen sind, ausgebrochene Seuche
Geflügelcholera) als erloschen anzusehen. Die angeordnet
gewesenen Schutzmaßregeln sind aufgehoben.
Saarbrücken, den 7. Oktober 1907.
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. A.: Schlesinger.
Bekanntmachung.
Die am 9. August 1907 angeordnete Sperre der Parallel⸗
straße in Malstatt-Burbach wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 9. Oktober 1907.
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. V.: Schlesinger, Polizeirat.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Mannschaften der Reserve aller Waffen, welche zum
Uebertritt in die Schutztruppe für Südwestafrika bereit sind,
wollen sich sobald wie möglich an einem Wochentage,
pormittags 9 Uhr, auf dem Geschäftszimmer Nr. 2 des
Bezirkskommandos, zwecks Untersuchung auf Tropendienst⸗
fähigkeit melden. Es werden nur unbestrafte Lente mit
tadelloser Führung eingestellt. Unteroffiziere werden nicht
angenommen.
Auf nachstehende Vergünstigungen wird besonders hin⸗
gewiesen:
Den ausgeschiedenen Schutztruppen ⸗Angehörigen wird,
falls sie auf Heimbeförderung verzichten und sich ver—
pflichten, als Ansiedler im Lande zu bleiben, das
Heimreisegeld als Ansiedelungsbeihülfe gezahlt.
usgeschiedene Schutztruppen⸗Angehörige werden beim
Kaufe von Regierungsland hinsichtlich des Preises be—
vorzugt, wenn sie ein eigenes Vermögen von min—
destens 2000 Mk. nachweisen können.
Diejenigen ausgedienten Schutztruppen-Angehörigen,
welche auf eigener Farm wohnen, können ein unver—
zinsliches Darlehen bis zum Höchstbetrag von 6000
Mk bewilligt erhalten und finden hierbei gegenüber
anderen Bewerbern in erster Linie Berücksichtigung.
Auf diese Vergünstigungen besteht ein rechtsverbindlicher
Anspruch nicht.
St. Johann, den 2. Oktober 1907.
Königliches Bezirks-Kommando.
Fischer, —
Oberstleutnant z. D. und Kommandeur.
Ordnung
betreffend die Erhebung von Lustbarkeitssteuern in den Landgemeinden
Ludweiler, Lauterbach, Carlsbrunn, St. Nikolas, Naßweiler. Emmers—
weiler und Gr.⸗Rosseln.
Auf Grund der Beschlüsse des Gemeinderates von Lud⸗
weiler vom 11. März und 10. August 1907, Lauterbach
vom 7. März und 30. Juni 1907, Carlsbrunn vom 4.
März und 1. Juli 1907, St. Nikolas vom 4. März und
30. Funi 1907, Naßweiler vom 4. März und 1. Juli 1907,
Fmmersweiler vom 5. März und 30. Juni 1907, Gr.⸗
Rosseln vom 9. März und 10. Juli 1907 wird hierdurch
in Gemäßheit der 88 13, 18 und 82 dee Kommunal⸗
Abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 nachstehende Ordnung,
betreffend die Erhebung von Lustbarkeitssteuern in den ge⸗
nannten Gemeinden erlassen.
81.
Für die im Bezirke der vorgenaunten Gemeinden statt⸗
findenden öffentlichen Lustbarkeiten, sind an die hiesige Ge—
meindekasse nachstehende Steuern zu entrichten, und zwar:
. Für die Veranstaltung einer Tanzbelustigung:
a) Wenn dieselbe längstens bis 12 Uhr
nachts dauet..... 6.00 Ml
b) Wenn dieselbe über 12 Uhr nachts
hinaus dauerrtt10.00.
Für die Veranstaltung einer Kunstreiter⸗
Vorstellung:
a) Wenn bei derselben ein Eintrittsgeld
von 0,20 Mk. erhoben wird...
b) Wenn bei derselben ein Eintrittsgeld
von mehr als 20 Pfg. erhoben wird.
c) Bei größeren Veranstaltungen dieser
Art nach dem Ermessen des Bürger⸗
meisters.. . 5- 25.
Für die Veranstaltung eines Konzerts oder
einer Theatervorstellung.. 3,00
Für Gesangs⸗ oder deklamatorische Vor⸗
träge (sogen. Tingel-Tangel) für den Tag 20.00
Für Vorträge auf einem Klavier, einem
mechanischen oder anderen Musikinstrumente
in Gastwirtschaften, Schankbuden, öffent⸗
q Vergnügungslokalen, Buden und
elten:
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