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Name
Stand
Fon / Mt.
243 28.Sep. Eckert C. Verkehrskontrolleur
2441. Okt. Ruer Hermann Landwirt
245 28. Sep. Frech Friedr. Gymnasiast
246 129. 1Scherer Math. Gipsermeister
Saarbrücken, den 1. Dttober 1907.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Mannschaften der Reserve aller Waffen, welche zum
Uebertritt in die Schutztruppe für Südwestafrika bereit sind,
wollen sich sobald wie möglich an einem Wochentage,
pormittags 9 Uhr, auf dem Geschäftszimmer Nr. 2 des
Bezirkskommandos, zwecks Untersuchung auf Tropendienst⸗
ähigkeit melden. Es werden nur unbestrafte Leute mit
tadelloser Fuührung eingestellt. Unteroffiziere werden nicht
angenommen.
Auf nachstehende Vergünstigungen wird besonders hin⸗
gewiesen:
J. Den ausgeschiedenen Schutztruppen ⸗Angehörigen wird,
falls sie auf Heimbeförderung verzichten und sich ver⸗
oflichten, als Ansiedler im Lande zu bleiben, das
Heimreisegeld als Ansiedelungsbeihülfe gezahlt.
Ausgeschiedene Schutztruppen⸗Angehörige werden beim
staufe von Regierungsland hinsichtlich des Preises be—
borzugt, wenn sie ein eigenes Vermögen von min⸗
destens 2000 Mk. nachweisen können.
Diejenigen ausgedienten Schutztruppen-Angehörigen,
welche auf eigener Farm wohnen, können ein unver⸗
zinsliches Darlehen bis zum Höchstbetrag von 6000
Mk. bewilligt erhalten und finden hierbei gegenüber
anderen Bewerbern in erster Linie Berücksichtigung.
Auf diese Vergünstigungen besteht ein rechtsverbindlicher
Anspruch nicht.
St. Johann, den 2. Oktober 1907.
Königliches Bezirks-Kommando,
Fischer,
Oberstleutnant z. D. und Kommandeur.
Bekanntmachung,
Unter den Schweinebeständen 1. der Witwe Sebastian
Kurz, 2. des Hüttenarbeiters Jakob Fries, 8. des pens.
Hüttenarbeiters Peter Wolf, 4. der Witwe Georg Weiß
und 5. des Bergmanns Georg Blumann, sämtlich in
Geislautern, ist die Schweineseuche ausgebrochen und wurde
daher über das betr. Gehöft die Sperre verhängt.
Völklingen, den 28. September 1907.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete Jost.
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Der Königliche Landrat.
J. V.: von Hartmann⸗Krey.
Meine Wohnung befindet sich Hohenzollernstraße Nr. 49
Saarbrücken, den 7. Oktober 1907.
Schu, Königlicher Kreisschulinspektor.
Infolge des Anwachsens der Bureauarbeiten durch ver⸗
mehrte Klassenerrichtungen usw. sehen wir uns gerötigt.
von jetzt ab Sprechstunden einzurichten.
Nur in den dringlichsten Fällen können wir hiervon
eine Ausnahme eintreten lassen.
Die Sprechstunden finden statt: Am Mittwoch nach—
mittag von 3—–5 Uhr, desgl. am Samstag nachmittag von
326 Uhr.
Die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren usw. wollen
vorstehendes den Lehrern (Lehrerinnen) sowie den Schul—
kindern zur Mitteilung an deren Eltern bekannt geben.
St. Johann, den 2. Oktober 1907.
Konigliche Kreisschulinspektion J. u. II.
Mylius, Schulrat. Schu, Kreis⸗-Schulinspektor
Ordnung,
betreffend die Erhebung einer E ne in der Gemeinde Lauterbach.
Auf Grund des Beschlusses der Gemeinderatsversamm⸗
lung vom 12. August 1907 wird hierdurch in Gemäßheit
der 88 16, 18 und 82 des Kommunalabgabengesetzes vom
14. Juli 1893 nachstehende Ordnung betreffend die Erhebung
einer Hundesteuer in der Gemeinde Lauterbach erlassen.
81.
Wer einen nicht mehr an der Mutter saugenden Hund
hält, hat für denselben jährlich eine Steuer von 6 Mt. in
halbjährigen Raten und zwar in den ersten 14 Tagen eines
jeden halben Jahres an die Gemeindekasse zu entrichten. Das
erste halbe Jahr erstreckt sich auf die Zeit vom J. April bis
Ende September.
Es ist gestattet, die Steuer für das ganze Jahr in
ungetrennter Summe im Voraus zu entrichten.
Ueber die Steuerzahlung ist Quittung zu erteilen.
82.
Für einen Hund, welcher im Laufe eines halben Jahres
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Hund, welcher im Laufe eines halben Jahres angeschafft
worden ist, muß die volle Steuer für das laufende halbe
Jahr binnen 14 Tagen vom Beginn der Steuerpflicht an
gerechnet, entrichtet werden.
Wer einen bereits versteuerten Hund erwirbt oder mit
einem solchen neu anzieht, oder einen Hund an Stelle eines