Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Tagelöhners Johann Arnold zu Malstatt-Burbach, Luisen⸗
straße 13 ist erloschen. Die Gehöftsperre und die angeord⸗
neten Schutzmaßregeln werden daher aufgehoben.
Saarbrücken, den 18. September 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.·
Schlesinger.

Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Gutspächters Karl Müller — Landgut Petersberg — ist
erloschen. Die Gehöftsperre und die angeordneten Schutz⸗
maßregeln werden daher aufgehoben.
Saarbrücken, den 18. September 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: J
Schlesinger.

Zusamenstellung
der von den landwirtschaftlichen Vertrauensmännern des Kreises
Saarbrücken über den Saatenstand um die Mitte des Monats
September 1907 abgegebenen Begutachtungsziffern (Noten): 1 sehr gut,
2 ⸗ gut, 3 — mittel (durchschnittlich), 4æ gering, 5 sehr gering.
Runderlaß der Herren Minister für Landwirtschaft 8X des Innern
vom 16. November 1901 —

Fruchtarten

durchscnunns· Anzahl der von gegenwärtig
noten für den ehrenamtlich tätigen elf Vertrauens⸗
Reg. männern abgegebenen Noten
viaand er 244446 5

A
Sommerweizen.
Winterspelz
(Dinkel) ....
Winterroggen .
Sommerroggen.
A
Hafer ......
Erbsen .....
Ackerbohnen ..
Wicken ....
artoffeln ...
guckerrüben .
Winterraps und
⸗Rübsen ....
Flachs (Lein).
lee... ...
duzerne.....
Wiesen mit künst⸗
licher Be⸗(Ent⸗)
wãsserung.. .2,8 —A
Andere Wiesen ] 31 3,8 r — —
Königlich Preußisches Statistisches
Dr. Blenck, Präsident.

—

2 —
— 719- 15—
Landesamt.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Unter Bezugn ahme auf die Verfügung Königl. Regie—
rung vom 16. Mai 1896 (I 3825) (Fluͤgel I GS. 289)
—
ersuchen wir die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren usw.
dringend, in sämtlichen Schulen für die Einrichtung der
„Schulchronik“ Sorge zu tragen.

Bis zum 1. Januar 1908 wollen die Herren berichten
ob in sämtlichen Schulen die Schulchronik eingerichtet ist.
St. Johann, 19. September 1907.
seönigl. Kreis⸗Schulinspektion Ju. II und Völklingen.
Mylius, Schulrat, auch i. V. Dr. Cramer.

Von dem Proviantamt werden bis auf weiteres Roggen,
Hafer, Heu und Roggenlangstroh gekauft, auch Maschinen⸗
Langstron wird gekauft, wenn es mit Vreitdreschmaschine
ausgedroschen und ordentlich derart mit Strohseilen aufge—
hunden ist, daß sich die Aehren auf einer Seite befinden.
Die Einlieferungen können, auch in kleinen Posten,
innerhalb der Ankaufszeit an jedem Werktage von 6 Uhr
früh bis 4 Uhr nachmittags geschehen, wenn das Natural
folgende Beschaffenheit hat:
a) Die Körnerfrüchte müssen gut geerntet sein, dürfen
keinen dumpfigen Geruch haben und nicht sehr mit Un⸗
kraulsamen oder Unreinlichkeiten vermischt sein; ein
Viertelliter muß wenigstens wiegen beim Roggen 179
Gramm, beim Hafer 112 Gramm.
Da die Landwirte dies in der Regel selbst schwer fest⸗
stellen können, so empfiehlt es sich, dem Proviantamt vor⸗
her eine ausreichend große Probe (wenigstens 260 Gramm)
n einer reinen (nicht riechenden) Düte zu übersenden.
b) Das Heu muß gut gewonnen sein, eine frische Farbe
und kräftigen Pflanzengeruch haben, auch darf es nicht
viel schlechte oder wertlose oder gar schädliche (Schachtel⸗
halm, Herbstzeitlose) Kräuter oder Gräser enthalten;
Kleehen wird auch gekauft.
Das Stroh muß Roggenlangstroh sein, darf nicht
dumpfig riechen, nicht mit Rost⸗ oder Brandpilzen be⸗
setzt, auch nicht mit Disteln vermengt oder durch
Mäusefraß beschädigt sein.
Bei Zuführung auf dem Bahnweg sind alle Sendungen
nach Station „Malstatt“ bei Saarbrücken zu richten. Die
Abfuhrkosten betragen hier:
für die Tonne Körner 1Mk. 20 Pfg.
W „loses Heu 4, —
gebundenes Hus —
. Stroh 2 20,
Fracht- und Abfuhrkosten schießen wir gerne vor, auch
dürfen wir Besitzern die erforderlichen Säcke leihweise ver—
abfolgen. — Das Gewicht wird auf Magazinwagen in
Gegenwart des Verkäufers festgestellt; Bahngewicht ist nicht
maßgebend.
Auch werden Hülsenfrüchte aus der letzten Ernte —
Erbsen, Bohnen, Linsen — die aber verlesen sein müssen,
vom Proviantamt Metz gekauft. Die Bedingungen hierzu
können auch beim diesseitigen Amt eingesehen werden.
Um gefällige Bekanntmachung in geeigneter Weise wird
ersucht und gebeten, dahin wirken zu wollen, daß möglichst alle
Produzenten ihre Ueberschüsse bei dem Amt direkt absetzen
und den Zwischenhandel vermeiden.
Saarbrücken, den 14. August 1907.
Königliches Proviantamt.
Stamm. Schönebeck

Bekanntmachung.
Bei den geschlachteten Schweinen: 1. von Wwe. Nikol
Zawar zu Dudweiler, St. Ingberterstraße 18 und 2. von
Schuhmacher Peter Brödel zu Dudweiler, St. Ingberter—
            
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