Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Alle diese Veranstaltungen, Vorträge ꝛc. sind öffentlich.
Nicht nur die Mitglieder des Verbandes, sondern alle
weiteren Interessenten, Landwirte, Obstzüchter, Baumschulbesitzer,
 Gärtner, sowie Frauen und Mädchen sind will—
kommen.
Alle öffentlichen und privaten Anstalten, alle Besitzer
von Garten- und Obstanlagen werden gebeten, ihre Gärtner
nach Kirn zu senden.
Bonn, den 30. August 1907.
Der Verbandsvorsitzende,
Freiherr v. Solemacher.

Bekanntmachung.
Zwecks Neupflasterung der Großherzog Friedrichstraße
wird die Teilstrecke Hellwigstraße — Reststrecke von heute ab
auf 14 Tage für den durchgehenden Fuhrverkehr gesperrt.
Die Sperrung ist durch entsprechende Schilder, welche
von der Stadtverwaltung St. Johann aufgesteit werden,
lenntlich gemacht.
Uebertretungen werden auf Grund des 8 581 der Poli⸗
zeiverordnung vom 20. September 1902 bestraft.
Saarbrücken, den 19. September 1907.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.
v. Hagen, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Die Rheinische landwirtschaftliche Berufs—
genossenschaft in Düsseldorf hat außer den bereits am
1. Januar 1906 in Kraft getretenen Unfallverhütungs—
vorschriften: J. Teil, Landwirtschaftliche Maschinen, die
folgenden weiteren Unfallverhütungsvorschriften erlassen:
II. Teil: Landwirtschaftliche Geräte und Sprengmittel,
III. Teil: Landwirtschaftliche Vieh- und Fuhrwerkshaltung,
IV. Teil: Landwirtschaftliches Bauwesen,
V. Teil: Forstwirtschaft und
VI. Teil: Land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe.
Diese Unfallverhütungsvorschriften, II. bis VI. Teil,
treten am 1. Januar 1908 in Kraft.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß
entsprechend der Ziffer 5 der Schlußbestimmungen der Unfall—⸗
verhütungsvorschriften, ein Exemplar der Vorschriften von jetz!
an dauernd bei der Ortsbehörde zur Einsichtnahme nieder—
gelegt ist.
Die Unfallverhütungsvorschriften können zum Preise von
10 Pfennig pro Exemplar durch den Sektionsvorstand, das
ist der Kreisausschuß zu Saarbrücken bezogen werden. Be—
tellungen werden von der Ortsbehörde entgegengenommen.
Ferner wird auf die Ziffer 2 der Schlußbestimm—
ungen der Unfallverhütungsvorschriften hinge
wiesen, wonach die Unternehmer land- und forstwirt—
schaftlicher Nebenbetriebe verpflichtet sind, die für ihren
Betrieb erlassenen Unfallverhütungsvorschriften an einer ge—
eigneten, jedermann zugänglichen Stelle auf der Betriebsstätte
anzuheften oder auszuhängen. Die zu diesem Zwecke herge—
stellten Auszüge aus den Unfallverhütungsvorschriften in
Plakatform für Brennerei-, Brauerei-⸗, Mälzerei⸗, Molkerei—
Krautpresserei- und Stärkebereitungsbetriebe, Ziegeleien, Gräbe
ceien über Tage, Torfgräbereien, Kalkbrennereien, Kalköfen
Steinbrüche, Mahl- und Oelmühlen, Sägemühlen und Säge

werke konnen ebenfalls in der vorbezeichneten Weise bezogen
werden; der Preis beträgt pro Stück 5 Pfenrig.
Saarbrücken, den 18. September 1907.
Der Sektionsvorstand.

Bekanntmachung.
Durch amtstierärztliche Untersuchung ist festgestellt, daß
ein Schwein des Bergmanns Philipp Servatius, Buchschacher
an Backsteinblattern erkrankt ist.
Ueber das Gehöft habe ich die Sperre verhängt und die
nötigen Schutzmaßregeln angeordnet.
Riegelsberg, den 10. September 1907.
Der Bürgermeister,
Speicher.

Bekanntmachung.
Zufolge amtlicher Fesistellung ist ein dem Hüttenarbeiter
Karl Biegel zu Gersweiler gehöriges Schwein an Backstein—
blattern (Rotlauf) erkrankt. Ueber das betreffende Gehöft
ist infolgedessen die Sperre verhängt worden.
Gersweiler, den 7. September 1907.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete Schauß.

Bekanntmachung.
Zufolge amtlicher Feststellung ist ein dem Bergmann
Franz Goergen zu Gersweiler gehöriges Schwein an
Backsteinblattern (Rotlauf) erkrankt.
Ueber das betreffende Gehöft ist infolgedessen de Sperre
verhängt worden.
Gersweiler, den 16. September 1907.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete Schauß

Die Schweineseuche unter den Schweinen von
1. Bergmann Jakob Rink zu Bildstock,
2. Bergmann Peter Neumann,
3. Kaufmann Hans Dohm
4. Fahrsteiger Matheis
5. Wwe. Pfeilstücker F
b. Bergmann Franz Stutz
ist erloschen, die verhängten Sperren werden aufgehoben
Friedrichsthal, den 10. September 1907.
Die Polizei-Verwaltung.

Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestand des Tagelöhners Johann
Wagner zu Sulzbach, Feldstraße 15 ist amtstierärztlich
Schweineseuche festgestellt worden. Ich habe Gehöftsperrt
angeordnet.
Sulzbach, den 10. September 1907.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete Hch. Simon.
            
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