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and schreiben können und in den vier Grundrechnungsarten
hewandert sein.
8. Der Eintritt in eine Unteroffizierschule kann nur
dann erfolgen, wenn sich der Freiwillige zuvor schriftlich
derpflichtet, nach erfolgter Ueberweisung aus der Unteroffizier⸗
schule an einen Truppenteil noch vier Jahre aktiv im Heere
zu dienen. Heer, Kaiserl. Marine und Kaiserl. Schutztruppe
sind hier gleichbedeutend.
9. Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug,
zwei Hemden und mit 6 Mark zur Beschaffung des erforder⸗
lichen Putzzeuges versehen sein.
10. Wer in eine Unteroffizierschule aufgenommen zu
werden wünscht, hat sich bei dem Bezirkskommando seines
Aufenthaltsortes oder bei einer Unteroffizierschule (Biebrich,
Ettlingen, Jülich, Marienwerder, Potsdam, Treptow a. R.
und Weißenfels) oder Unteroffiziervorschule (in Annaburg,
Bartenstein, Greifenberg i. Pomm., Neubreisach, Weilburg
und Wohlau) persönlich zu melden und hierbei folgende
Schriftstücke vorzulegen:
a) einen von dem Z'vilvorsitzenden der Ersatzkommision
seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldeschein,
) den Konfirmationsschein oder einen Ausweis über den
Empfang der ersten Kommunion,
) etwa vorhandene Schulzengnisse,
H eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Be—
schäftigungsweise, über früher überstandene Krankheiten
und etwaige erbliche Belastung.
Eine Einstellung findet nur bei den Unteroffizierschulen
in Biebrich, Ettlingen und Marienwerder statt und nicht bei
den Unteroffizierschulen in Jülich, Potsdam, Treptow a. R.
und Weißenfels, da diese sich aus Unteroffiziervorschülern
ergänzen.
11. Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen
owie die ärztliche Untersuchung günstig ausgçefallen, so wird
zunächst die Verpflichtungs-Verhandlung über die vorge—
scchriebene längere aktive Dienstzeit (Ziffer 8) aufgenommen.
Die Freiwilligen erhalten durch Vermittelung des Be—
zirkkkommandos den Annahmeschein von der Unteroffizier⸗
chule, der sie zugeteilt sind.
Nach Erteilung des Annahmescheines tritt der Frei—
villige in die Klasse der vorläufig in die Heimat beurlaubten
Freiwilligen. Die Einberufung erfolgt von der Unteroffizier⸗
schule, die den Annahmeschein ausgestellt hat, durch Ver⸗
nittlung des Bezirkskommandos.
Die Eintrittsverpflichtung kann nur mit Genehmigung
der Inspektion der Infanterieschulen gelöst werden. Kosten
dürfen der Militärverwaltung hierdurch nicht entstehen.
Wünsche der Freiwilligen um Zuteilung an eine der
Unteroffizierschulen in Biebrich, Ettlingen und Marienwerder
werden, soweit angängig, berücksichtigt.
12. Die Einstellung von Freiwilligen in die Unter⸗
offizierschulen in Biebrich und Marienwerder findet im
Monat Oktober, in die Unteroffizierschule in Ettlingen im
Monat April statt.
Wer zu diesen Zeitpunkten nicht einberufen werden
ann, darf in freiwerdende Stellen der Unteroffizierschulen
in Biebrich und Marienwerder bis Ende Dezember, in
Ettlingen bis Ende Juni eingestellt werden, vorausgesetzt,
daß dann noch allen Aufnahmebedingungen genügt wird.
13. Unteroffizierschüler, die sich durch mangelhafte
Führung oder durch zu geringe Leistungen als nicht geeignet
für den Unteroffizierberuf erweisen, werden aus den Unter⸗
offizierschulen entlassen.
14. Entlassenen Unteroffizierschülern wird bei späterer
Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht die in der Unter—
offizierschule zugebrachte Dienstzeit grundlätzlich nicht in
Anrechnung gebracht (K 87,6 der Wehrordnung).
15. Während ihrer Dienstzeit in der Unteroffizierschule
erhalten bei guter Führung Unteroffizierschüler, die in die
Heimat beurlaubt werden, eine einmoelige Reiseentschädigung;
auch haben die Unteroffizierschüler bei Beurlaubungen auf die
den Kapitulanten zustehenden Vergünstigungen Anspruch.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Infolge Ausbruchs der Schweineseuche unter den
Schmeinen des Vergmanns Wilhelm Laub zu Altenwald,
Untere rote Weiherstraße Nr. 5, habe ich über das Gehöft
hente die Sperre verhängt.
Sulzbach, den 7. September 1907.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete:
Louis Vopelius.
Versonal-⸗Chronik.
Ernannt wurde der Gerichtsassessor Dr. von Sobbe
zum Amtsrichter in Saarbrücken.
Verfetzt wurden: der Lontgerichtesekretär Lugenbil,
unter Bestellung zum Obersetretar an das Amtsgericht zu
Saarbrücken, der Gerichtsschreißber Wagner in Crefeld an
das Landgericht zu Sgarbrücken, der Amtsgerichtssekretär
Luck zu Koblenz an das Amtsgericht in Sulzdach, der Amts—
gerichtssekretzr Dillmann au das Amtsgericht in Koblenz,
der Gerichtsdiener Spix beim Landgericht in Trier au das
Amtsgericht in Saarbrücken, der Gerichtsdiener Hämmen
daselbst an das Landgericht daselbst, sowie der Gerichts—
dper Glagow zu Dortmund an das Landgericht zu Saar.
rücken.
Saarbrücken, den 16. September 1907.
Der Königliche Landrat, Bötticher.
Heflenthcher Moreger.
Bekanntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer voberirdischen
Telegraphenlinie an dem Gemeindewege Gersweiler⸗Krughütte
von kme0,9 der Kreisstraße bis Haus Görgen liegt bei dem
Kaiserlichen Postamt in St. Johann (Saar) 2 von jetzt ab
oier Wochen aus.
Trier, den 6. September 1907.
Kaiserliche Ober Postdirektion.
J. V.: Schaar.
Kedattion des nicht⸗ amtlichen Teils. Druck und Verlag von nr4d 5—7— Hefer in Saarxbrudken.