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ziehung der alten Fünfzigpfennigstücke ist ihre alsbaldige
Ablieferung an die öffentlichen Kassen erwünscht. Die Letzteren
sind angewiesen worden, die fraglichen Münzen nicht
nur in Zahlung, sondern auch zur Umwechselung von jeder⸗
mann anzunehmen und dabei etwaigen Wünschen nach Um⸗
tausch gegen andere Münzen tunlichst zu entsprechen.
Trier, den 17. November 1906.
Konigliche Regierung.
J. A.: v. Horn.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Bekanntmachung.
Vandwirtschaftliche Winterschule zu Saarlouis.
Dieselbe beginnt ihren 10. Lehrgang am 4. November er.,
vormittags 10 Uhr. Die Unterrichtsdauer ist 5 Mo—
nate. Das Schulgeld für einen Schüler und Winter be—⸗
trägt 20 Mark, für zwei Brüder 80 Mark. Dasselbe kann
Bedürftigen und Würdigen auf Antrag ganz oder teilweise
erlassen werden. Lehrgegenstände für diesen Winter sind:
Brundlehren der Chemie, die für den Landwirt wichtigsten
Elemente und deren Verbindungen, allgemeine und spezielle
Tierzucht, Zoologie, die Futtermittel, Futterrationen, Fütte⸗
rung, Molkereiwesen, Gewinnung und beste Verwertung der
Milch, Pferde⸗, Rindvieh⸗, Schweine⸗, Ziegen⸗, Geflauͤgel⸗,
Bienenzucht ete. Hufbeschlag, nützliche und schädliche Tiere
für die Landwirtschaft, Physik, allgemeine Wirtschaftslehre,
Buchführung, Zeichnen, Feldmessen, Nivellieren, Deutsche
Sprache, Schreiben und der Schriftverkehr des Landwirts,
andwirtschaftliches Rechnen und Raumlehre.
Aufgenommen werden junge Leufe im Alter von
15—25 Jahren. Aeltere Landwirte können als Zuhörer
am Unterricht teilnehmen. Die Schulbesucher erhaulen auf
der Eisenbahn Fahrpreisermäßigung. Anmeldungen und
weitere Auskunft bei Herrn Direktor Murzel
in Saarlouis.
Für Besucher aus dem hiesigen Kreise, welche die zu
erwerbenden Kenntnisse im Interesse der Landwirtschaft und
zu gelegentlicher Belehrung auch der übrigen Landwirte ihrer
Gemeinden zu verwerten in der Lage sind und die Schule
mit Erfolg besuchen, sind seitens des Kreises etatsmaͤßig
pro Kursus und Besucher 120 Mark zur Verfügung gestellt.
Der Vorlage von Gesuchen um Zuwendung dieses Be—⸗
trages sehe ich entgegen.
Die Herren Buͤrgermeister und Ortsvorsteher werden
um ortsübliche Bekanntmachung ersucht.
Saarbrücken, den 18. Juli 1907.
Der Königliche Landrat
Bötticher.
Gemäß 8 5 der Anweisung für die Lokalbeobachter in Reblausangelegenheiten in der Rheinprovinz vom 14. Juli
1890 (Sammlung der Reblausgesetze S. 89) bringe ich nachstehend das Verzeichnis der Lokalbeobachter zur Kenntnis der
weinbautreibenden Bevölkerung.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, das Verzeichnis in ortsüblicher Weise in ihren Gemeinden bekannt
zu machen.
Saarbrücken, den 29. August 1907.
Der Konigliche Landrat.
Verzeichnis der ernannten Lokalbeobachter in Reblausangelegenheiten.
efde.
Nr.
Zu⸗ und Vorname
Stand
2
Ries Karl
Schmidt Friedrich
Grün Josef
Winzer
Landwirt
3
Gärtner
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Durch amtstierärztliche Untersuchung ist festgestellt worden,
daß bei dem Gemeindehirten Ludwig Müller zu Engel—
fangen ein Eber sowie eine Zuchtsau mit den von ihr ge—
worfenen Ferkeln an Schweineseuche verendet, ein aͤlterer
astrierter Eber seuchenkrank und eine weitere Zuchtsau mit
7 Ferkeln seuchenverdächtig sind. Ueber das Gehöft von
Wohnort
Bezeichnung des Beobachtungsbezirks,
Namen der Gemeinden oder der Gemeinde
oder des Teiles einer Gemeinde.
Saarbrücken⸗St. Arnual
Ritthof, Gemeinde Blies—
ransbach
Kleinblittersdorf
Saarbrücken⸗St. Arnual
Bliesransbach
Gemeinde Kleinblittersdorf
Auersmacher
Rilchingen⸗Hanweiler
Müller habe ich die Sperre verhängt und die nötigen Schutz—
maßregeln angeordnet.
Riegelsberg, den 21. August 1907.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Speicher.
— — —
Bekanntmachung.
Durch amtstierärztliche Untersuchung ist festgestellt, daß
unter den Schweinebeständen des Hüttenarbeiters Wilhelm